Ausländerbehörde
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Termine können Sie online unter www.karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch vereinbaren.
Wenn Sie bei der Ausländerbehörde der Stadt Karlsruhe einen Antrag stellen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Antrag online stellen
Sie rufen den Onlinedienst auf. Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und laden alle erforderlichen Unterlagen hoch. Danach senden Sie Ihren Antrag online ab. - Antrag schriftlich stellen
Sie füllen das Antragsformular aus und unterschreiben dieses. Die erforderlichen Unterlagen und das Antragsformular können Sie per Post einreichen oder in den Briefkasten einwerfen. Unsere Anschrift: Ausländerbehörde, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe. Gegebenenfalls ist hier eine längere Bearbeitung notwendig.
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen durch die Ausländerbehörde erhalten Sie unsere Entscheidung per E-Mail oder per Post. Nach Erhalt dieses Schreibens können Sie selbst einen Termin zur Abgabe der biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) vereinbaren. Bei diesem Termin bestellen wir Ihren neuen elektronischen Aufenthaltstitel.
Unseren Antrag zum Ausfüllen sowie allgemeine Informationen finden Sie bei Ihrer gesuchten Leistung.
Weitere Informationen und ein Kontaktformular finden Sie hier: Ausländerbehörde Kontaktformular
Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder Reiseausweis beantragen
Wichtige Hinweise zum biometrischen Lichtbild / Neuerungen ab 01. Mai 2025
Das verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sieht vor, dass das Scannen von Passbildern bei der Beantragung von Identitätsdokumenten abgeschafft wird. Ab Mai 2025 können ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für die Erstellung eines Aufenthaltstitels oder Reiseausweises verwendet werden.
Ab dem 01.08.2025 wird das Erfassen von Papierlichtbildern grundsätzlich nicht mehr zulässig sein.
Das erforderliche digitale biometrische Lichtbild kann entweder direkt in der Ausländerbehörde oder bei einer zertifizierten Fotografin / einem Fotografen erstellt werden.
Weitere Informationen: https://www.e-passfoto.de
Direktversand elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ab 01. Mai 2025
Mit der Option Direktversand können Sie sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Der Direktversand-Service kostet 15,00 Euro zusätzlich zur Ausweisgebühr.
Wie es genau funktioniert, entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Direktversand eAT.
Wichtiger Hinweis zur Rückgabe Ihres alten Aufenthaltstitels
Wenn Sie einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) per Post erhalten haben (Direktversand), beachten Sie bitte:
Ihr alter eAT ist mit Ausstellung des neuen Dokuments ungültig – auch wenn er noch ein gültiges Datum zeigt.
Nach § 79 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz müssen Sie den alten Aufenthaltstitel unverzüglich an die Ausländerbehörde zurückgeben.
Bitte geben Sie den alten eAT entweder per Post an Ihre zuständige Ausländerbehörde zurück,
Anschrift: Ausländerbehörde, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe
oder bei Ihrem nächsten Termin in der Behörde persönlich ab.
Sollte der alte eAT verloren gegangen sein, teilen Sie uns das bitte schriftlich mit.
Eine Aufbewahrung des alten eAT ist nicht erlaubt. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!
Informationen zur Ukraine
Schutzstatus der Geflüchteten aus der Ukraine wird bis März 2027 verlängert
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden am 1. Februar 2026 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2027 verlängert.
Diese wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen. Wir bitten Sie bis dahin von Anträgen auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz abzusehen.
Information für Schutzsuchende aus der Ukraine (deutsch) (PDF)
Weitere Informationen: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge : Registrierung, Aufenthaltserlaubnis und Asyl
Beschreibung
Häufige Fragen (FAQ) zur Fiktionsbescheinigung
Was ist eine Fiktionsbescheinigung?
Eine Fiktionsbescheinigung ist ein behördlicher Nachweis, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland weiterhin erlaubt ist, obwohl Ihr bisheriger Aufenthaltstitel abgelaufen ist oder in Kürze abläuft und über Ihren Antrag noch nicht entschieden wurde.
Die rechtliche Grundlage ist die sogenannte Fiktionswirkung gemäß § 81 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Wann erhalte ich eine Fiktionsbescheinigung?
Eine Fiktionsbescheinigung kann Ihnen ausgestellt werden, wenn Sie:
- rechtzeitig vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels einen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gestellt haben und
- über Ihren Antrag noch nicht entschieden wurde.
Die Fiktionsbescheinigung wird nicht automatisch ausgestellt, sondern nur bei Bedarf, zum Beispiel für:
- Reisen
- Arbeitgeber
- Behörden
- Banken oder andere Stellen
Gilt mein Aufenthaltstitel auch ohne Fiktionsbescheinigung weiter?
Ja.
Wenn Sie Ihren Antrag rechtzeitig gestellt haben, tritt die Fiktionswirkung automatisch kraft Gesetz ein, auch ohne Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung.
Die Fiktionsbescheinigung dient nur als Nachweis, nicht als Voraussetzung für den rechtmäßigen Aufenthalt.
Wie kann ich eine Fiktionsbescheinigung beantragen?
Bitte senden Sie uns eine Nachricht mit kurzer Begründung (zum Beispiel Reise, Arbeitgebernachweis) über unser Kontaktformular. Bitte fügen Sie gegebenenfalls entsprechende Nachweise (zum Beispiel Flugticket, Arbeitgeberbescheinigung) bei.
Kann ich mit einer Fiktionsbescheinigung reisen?
Reisen innerhalb Deutschlands: Ja, problemlos.
Reisen ins Ausland: Das hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit, Ihrem Aufenthaltstitel und der Art der Fiktionswirkung ab.
Wichtiger Hinweis: Nicht jede Fiktionsbescheinigung berechtigt zur Wiedereinreise nach Deutschland.
Bitte klären Sie vor Reiseantritt unbedingt, ob eine Ausreise und Wiedereinreise möglich ist.
Darf ich während des Aufenthalts mit der Fiktionswirkung weiterhin arbeiten?
Ja, wenn Ihre bisherige Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit berechtigt hat.
⇒ Die bisherige Arbeitserlaubnis gilt während der Fiktionswirkung automatisch weiter, bis über Ihren neuen Antrag entschieden wurde.
Dies gilt auch, wenn noch keine Fiktionsbescheinigung ausgestellt wurde oder diese bereits abgelaufen ist, Ihr neuer Antrag aber noch nicht entschieden wurde.
Wie lange ist eine Fiktionsbescheinigung gültig?
Die Gültigkeit ist zeitlich befristet und richtet sich nach der voraussichtlichen Bearbeitungsdauer Ihres Antrags.
Falls Ihr Antrag noch nicht entschieden wurde und die Bescheinigung abläuft, kann diese bei Bedarf verlängert werden.
⇒ Kontaktformular
Meine Fiktionsbescheinigung ist abgelaufen – ist mein Aufenthalt jetzt illegal?
Nein.
Solange Sie Ihren Antrag rechtzeitig gestellt haben und noch keine Entscheidung getroffen wurde, besteht die gesetzliche Fiktionswirkung weiter – auch wenn die Bescheinigung abgelaufen ist.
Benötige ich die Fiktionsbescheinigung für meinen Arbeitgeber?
In der Regel nicht zwingend.
Die Beschäftigung ist, gemäß der bisherigen Nebenbestimmung Ihres Aufenthaltstitels weiterhin erlaubt, wenn der Verlängerungsantrag rechtzeitig gestellt wurde.
Auf Wunsch kann jedoch eine Fiktionsbescheinigung als Nachweis für den Arbeitgeber ausgestellt werden.
⇒ Kontaktformular
Was passiert, wenn ich meinen Antrag zu spät gestellt habe?
Wenn der Antrag erst nach Ablauf des Aufenthaltstitels gestellt wurde, tritt keine Fiktionswirkung nach § 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz ein.
Bitte setzen Sie sich in diesem Fall umgehend mit der Ausländerbehörde in Verbindung:
⇒ Kontaktformular
Barrierefreiheit
Achtung
Der Expressbereich der Ausländerbehörde und die Räume der Ausländerbehörde, in denen die Termine stattfinden, sind nicht barrierefrei zugänglich.
Kontakt / Öffnungszeiten
Telefon: 0721 115 Behördennummer
Fax: 0721 133 3275
Internet: Online-Terminvereinbarung Ausländerbehörde Ausländerbehörde - Kontaktformular
Hausanschrift: Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe
Großempfängerpostfach: 76124 Karlsruhe
Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
Umgebungsinformationen
Nächste Haltestellen
(Entfernung in Luftlinie)

(122 m)
Linien: S1, S11, S12, S2, S5, S51, Tram 1, 2, 3, 4

(225 m)
Linien: Tram 4, NL 2
Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen
(Entfernung in Luftlinie)

(200 m)

(806 m)
Formulare
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Antrag auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung (PDF)
Das Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben in unserem Expressbereich abgegeben werden. Die Gebühr bezahlen Sie gleich bei der Abgabe. Eine Bearbeitung Ihres Antrages wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Antrag auf Auflagenänderung (Papierformular) (PDF)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Antrag auf Bescheinigung gemäß § 51 AufenthG bei Auslandsaufenthalt länger als 6 Monate (PDF)
Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis / Daueraufenthalt-EU (Papierformular) (PDF)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (Papierformular) (PDF)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Antrag für studienfachbezogene Praktika (PDF)
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis - für die Bundesagentur für Arbeit (PDF)
Informationsblatt Verpflichtungserklärung: Vorzulegende Unterlagen zur Bonitätsprüfung (PDF)
Online-Antrag auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung
Online-Anträge der Ausländerbehörde Stadt Karlsruhe
Hinweis: Mehrfache Einreichungen auf verschiedenen Kanälen wie Online-Antrag, E-Mail, Post sind nicht nötig. Diese führen zu Verzögerungen in der Bearbeitung.
Mit diesem Link werden Sie auf eine Übersichtsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe. Wenn Sie Ihre zuständige Stelle bereits kennen, können Sie diese mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses oder der Suchfunktion Ihres Browsers auswählen.
Leistungen
Arbeitsgenehmigung für ausländische Studierende beantragen
Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer aus Drittstaaten - ICT-Karte beantragen
Aufenthaltserlaubnis für Au-pair-Beschäftigte (Nicht-EU/EWR) beantragen
Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige - Mobiler ICT-Karte beantragen
Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen
Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung beantragen
Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz beantragen
Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen
Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR verlängern
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte beantragen
Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit beantragen
Auflagenänderung eines Aufenthaltstitels oder Aufhebung einer Auflage beantragen
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung beantragen
Brexit - Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen nachweisen
Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen
Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) abholen
Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - verloren oder gestohlen
Nachzug aus familiären Gründen (weitere Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
Niederlassungserlaubnis beantragen
Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte beantragen
Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen
Passersatz für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten (Reiseausweis für Ausländer) beantragen
Sammelliste als Reiseerleichterung für Schülerinnen und Schüler beantragen
Verlust eines ausländischen Reisepasses der Ausländerbehörde melden (eAT ist noch vorhanden)
Verpflichtungserklärung abgeben
Wohnsitzauflage - Aufhebung beantragen