Menü

Bürgerservice Karlsruhe

Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet

Als Angehöriger aus einem Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staat können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate zur Suche nach einem Arbeitsplatz erhalten, wenn Sie zuvor im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung, zum Studium, zur Forschungstätigkeit oder zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation waren. Bei dem angestrebten Arbeitsplatz muss es sich um eine qualifizierte Beschäftigung handeln.

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Online-Anträge der Ausländerbehörde Stadt Karlsruhe

einklappen

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (Papierformular) (PDF)

einklappen

Ausländerbehörde

  • für die Erteilung eines nationalen Visums vor der Einreise in das Bundesgebiet: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat)
  • für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise: die Ausländerbehörde
  • Ausländerbehörde ist
    • wenn Sie in einem Stadtkreis oder in einer Großen Kreisstadt wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: das Landratsamt

Tipp: Ein Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland bietet das Auswärtige Amt auf seinen Internetseiten.

einklappen

Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis sind:

  • Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
    Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
    Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie Einkünfte in Höhe
    • des einfachen Sozialhilferegelsatzes und
    • der Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
    • etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie halten sich nicht aufgrund eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Zweck in Deutschland auf.
einklappen

Die Aufenthaltserlaubnis müssen Sie schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr bisheriger Aufenthaltstitel abläuft und Sie die Ausbildung, das Studium, die Forschungstätigkeit oder die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation im Bundesgebiet beendet haben.

Die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche richtet sich nach Ihrer Berufsqualifikation und einschlägigen Voraufenthalten im Bundesgebiet:

  • nach Abschluss Ihres Studiums im Bundesgebiet: bis zu 18 Monate
  • nach Abschluss Ihrer Forschungstätigkeit im Bundesgebiet: bis zu 18 Monate
  • nach Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung im Bundesgebiet: bis zu 18 Monate
  • nach Abschluss der Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder der Erteilung der Berufsausübungserlaubnis: bis zu 18 Monate
  • nach Abschluss einer Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf in einem Beruf im Gesundheits- und Pflegewesen: bis zu 12 Monate, mit einer einmaligen Verlängerungsmöglichkeit um bis zu 6 Monate

Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche über diese Zeiträume hinaus ist ausgeschlossen.


Ergänzung Stadt Karlsruhe

Wenn Sie bei der Ausländerbehörde der Stadt Karlsruhe einen Antrag stellen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Antrag online stellen
    Sie rufen den Onlinedienst auf. Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und laden alle erforderlichen Unterlagen hoch. Danach senden Sie Ihren Antrag online ab.
  • Antrag schriftlich stellen
    Sie füllen das Antragsformular aus und unterschreiben dieses. Die erforderlichen Unterlagen und das Antragsformular können Sie per Post einreichen oder in den Briefkasten einwerfen. Unsere Anschrift: Ausländerbehörde, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe. Gegebenenfalls ist hier eine längere Bearbeitung notwendig.

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen durch die Ausländerbehörde erhalten Sie unsere Entscheidung per E-Mail oder per Post. Nach Erhalt dieses Schreibens können Sie selbst einen Termin zur Abgabe der biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) vereinbaren. Bei diesem Termin bestellen wir Ihren neuen elektronischen Aufenthaltstitel.

einklappen

keine

einklappen
  • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
  • Nachweis, dass kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vorliegt
  • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
  • Nachweis der Berufsqualifikation beziehungsweise des Hochschulabschlusses oder
  • Nachweis des Abschlusses der Forschungstätigkeit oder
  • Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer Assistenz- oder Helferausbildung in einem Beruf im Gesundheits- und Pflegewesen
Ergänzung Stadt Karlsruhe

Das erforderliche digitale biometrische Passbild kann entweder direkt in der Ausländerbehörde oder bei einer zertifizierten Fotografin / einem Fotografen erstellt werden.
Weitere Informationen: https://www.e-passfoto.de

einklappen

100,00 EUR

Ergänzung Stadt Karlsruhe

Wenn Sie das digitale Passbild in der Behörde erstellen lassen: 6,00 Euro

einklappen
Ergänzung Stadt Karlsruhe

Bei der Ausländerbehörde: voraussichtlich vier bis sechs Wochen

einklappen

Aufenthaltserlaubnis

Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland

Sie erhalten den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".

einklappen

keine

einklappen
  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
einklappen

Aufenthaltsgesetz (AufenthG):

  • § 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
  • § 7 Aufenthaltserlaubnis
  • § 20 Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet

Aufenthaltsverordnung (AufenthV):

  • § 45 Gebühr
einklappen

14.09.2026 Justizministerium Baden-Württemberg

Ergänzung durch Stadt Karlsruhe

einklappen
nach oben