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Bürgerservice Karlsruhe

Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR verlängern

Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern lassen, wenn Sie Ihr Studium in Deutschland fortsetzen wollen. Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb der EU oder des EWR, die in Deutschland studieren.

Nähere Informationen zur Gültigkeitsdauer und den Voraussetzungen finden Sie unter "Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR - beantragen".

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Online-Anträge der Ausländerbehörde Stadt Karlsruhe

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Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (Papierformular) (PDF)

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Ausländerbehörde

die Ausländerbehörde

Ausländerbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis oder ein einer Großen Kreisstadt wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: das Landratsamt
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Keine.

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Für die Verlängerung müssen Sie die Voraussetzungen für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen:

  • Studium an einer
    • staatlichen oder
    • staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Pädagogische Hochschule, Kunsthochschule, Fachhochschule)
      oder
    • vergleichbaren Ausbildungsstätte (z.B. Duale Hochschule Baden-Württemberg)
  • Studium als Hauptzweck des Aufenthalts
    Dazu zählen sämtliche Ausbildungsphasen:
    • Sprachkurs oder Studienkolleg zur Studienvorbereitung
    • Sprachprüfung
    • auf das Studium vorbereitende Praktika (soweit von der Hochschule empfohlen oder vorgeschrieben)
    • Studium (Grundstudium, Hauptstudium, studienbegleitende Praktika, Zwischen- und Abschlussprüfungen)
    • Aufbau-, Zusatz, Ergänzungsstudium oder Promotion
    • praktische Tätigkeiten im Anschluss an ein Studium (falls sie vorgeschriebener Teil der Ausbildung sind)
  • Ihr Lebensunterhalt (Bemessungsgrenze ist der Förderungshöchstsatz nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)) und die Krankenversicherung in Deutschland sind sichergestellt.
  • Sie erfüllen die Voraussetzungen für den Zugang zu der gewünschten Bildungseinrichtung.
    Die notwendigen allgemeinen schulischen Voraussetzungen können Sie nicht in Deutschland nachholen.

Zusätzlich dürfen Sie

  • Ihr Studium nicht unangemessen verzögern und
  • müssen Ihr Studium in einem angemessenen Zeitraum abschließen können. Die Angemessenheit der Zeit richtet sich nach dem Aufenthaltszweck und den persönlichen Umständen sowie Ihrem Bemühen, das Ziel seines Aufenthalts in einem überschaubaren Zeitraum zu erreichen. Anhaltspunkte sind die üblichen Aufenthaltszeiten, Zwischenprüfungen und Leistungskontrollen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Überschreiten der durchschnittlichen Studiendauer um bis zu 3 Semester einen Abschluss des Studiums in angemessener Zeit darstellt. Sollten Sie einen längeren Zeitraum für den Abschluss Ihres Studiums benötigen, sollten Sie Kontakt mit der Ausländerbehörde aufnehmen.

Wichtige Hinweise zum biometrischen Lichtbild / Neuerungen ab 01. Mai 2025
Das verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sieht vor, dass das Scannen von Passbildern bei der Beantragung von Identitätsdokumenten abgeschafft wird. Ab Mai 2025 können ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für die Erstellung eines Personalausweises oder Reisepasses verwendet werden. Eine Verwendung von Lichtbildern in Papierform ist somit nicht mehr zulässig.
Das erforderliche digitale biometrische Lichtbild kann entweder direkt in der Personalausweisbehörde oder bei einer zertifizierten Fotografin / einem Fotografen erstellt werden.
Kosten: 6,00 Euro, wenn Sie das verwendete Lichtbild in der Behörde erstellen lassen.
Weitere Informationen: https://www.e-passfoto.de

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Sie müssen die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis schriftlich beantragen.

Sie erhalten den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.

Wenn Sie bei der Ausländerbehörde der Stadt Karlsruhe einen Antrag stellen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Antrag online stellen
    Sie rufen den Onlinedienst auf. Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und laden alle erforderlichen Unterlagen hoch. Danach senden Sie Ihren Antrag online ab.
  • Antrag schriftlich stellen
    Sie füllen das Antragsformular aus und unterschreiben dieses. Die erforderlichen Unterlagen und das Antragsformular können Sie per Post einreichen oder in den Briefkasten einwerfen. Unsere Anschrift: Ausländerbehörde, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe. Gegebenenfalls ist hier eine längere Bearbeitung notwendig.

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen durch die Ausländerbehörde erhalten Sie unsere Entscheidung per E-Mail oder per Post. Nach Erhalt dieses Schreibens können Sie selbst einen Termin zur Abgabe der biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) vereinbaren. Bei diesem Termin bestellen wir Ihren neuen elektronischen Aufenthaltstitel.

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Keine.

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  • Bescheinigung über den Aufenthaltszweck, z.B.:
    • Zulassung zum Sprachkurs oder Studium
    • Immatrikulationsbescheinigung
    • Nachweise des Studienfortschrittes
  • Finanzierungsnachweis, z.B.:
    • Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern
    • Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland
    • Stipendienvertrag
  • Nachweis über die Krankenversicherung
  • mindestens für die Dauer der beantragten Aufenthaltsgenehmigung gültiger Reisepass. Bei Schweizer Staatsangehörigen genügt ein gültiger Personalausweis.
  • ein aktuelles Passbild
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  • Verlängerung um bis zu drei Monate: EUR 96,00
  • Verlängerung um mehr als drei Monate: EUR 93,00
  • für Jugendliche unter 18 Jahren: die Hälfte der Gebühr
  • für Personen, die für ihren Aufenthalt in Deutschland ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten: keine
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voraussichtlich vier bis sechs Wochen

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Keiner.

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Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 07. November 2024 freigegeben.

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