Auflagenänderung eines Aufenthaltstitels oder Aufhebung einer Auflage beantragen
Eine Auflagenänderung muss zum Beispiel bei Wechsel des Arbeitgebers oder Studiengangs beantragt werden.
Onlineantrag
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Online-Anträge der Ausländerbehörde Stadt Karlsruhe
Hinweis: Mehrfache Einreichungen auf verschiedenen Kanälen wie Online-Antrag, E-Mail, Post sind nicht nötig. Diese führen zu Verzögerungen in der Bearbeitung.
Formulare und weitere Angebote
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Antrag auf Auflagenänderung (Papierformular) (PDF)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Hinweise
Keine.
Voraussetzungen
Wechsel Arbeitgeber oder Studiengang (Fachrichtung)
Verfahrensablauf
Beabsichtigen Sie zum Beispiel den Arbeitgeber oder Ihre Fachrichtung im Studium zu wechseln, ist eine Auflagenänderung zu beantragen.
Entspricht die geplante Änderung nicht mehr den im Aufenthaltstitel eingetragenen Auflagen (Nebenbestimmungen), beantragen Sie vorher die Auflagenänderung.
Wenn Sie bei der Ausländerbehörde der Stadt Karlsruhe einen Antrag auf Änderung einer Auflage/Nebenbestimmung stellen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Antrag online stellen
Sie rufen den Onlinedienst auf. Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und laden alle erforderlichen Unterlagen hoch. Danach senden Sie Ihren Antrag online ab. - Antrag schriftlich stellen
Sie füllen das Antragsformular aus und unterschreiben dieses. Die erforderlichen Unterlagen und das Antragsformular können Sie per Post einreichen oder in den Briefkasten einwerfen.
Unsere Anschrift: Ausländerbehörde, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe. Gegebenenfalls ist hier eine längere Bearbeitung notwendig.
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen durch die Ausländerbehörde erhalten Sie unsere Entscheidung per E-Mail oder per Post.
Fristen
Keine.
Erforderliche Unterlagen
Begründung und Nachweise
Kosten
- Volljährige: 50,00 Euro
- Minderjährige: 25,00 Euro
Zahlungsarten:
Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN
Rechtsbehelf
Keinen.
Rechtsgrundlage
Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 11. November 2024 freigegeben.