Elektronischen Aufenthaltstitel (befristet/unbefristet) bestellen - bei neuem oder geändertem Nationalpass (Passübertrag)
Vorgehensweise, wenn ausländische Staatsangehörige einen neuen Reisepass erhalten haben.
Erhält ein ausländischer Staatsangehöriger einen neuen oder geänderten Nationalpass und ist er im Besitz eines gültigen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitels, muss der elektronische Aufenthaltstitel mit neuer Passnummer bei der Bundesdruckerei neu bestellt werden.
Terminvereinbarung
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Hinweise
Keine
Voraussetzungen
Ihr Nationalpass wurde geändert oder Sie haben einen neuen Pass erhalten.
Verfahrensablauf
Bitte vereinbaren Sie für den Übertrag bzw. die Bestellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) einen Termin bei der Ausländerbehörde (telefonisch über die Behördennummer 0721 115 oder online).
Bei der persönlichen Vorsprache wird der eAT neu bestellt.
Fristen
Keine.
Erforderliche Unterlagen
- den alten Pass (sofern vorhanden)
- den neuen Pass
- den Aufenthaltstitel (befristet o. unbefristet)
- ein biometrietaugliches Lichtbild, nicht älter als 6 Monate
Kosten
- Volljährige: 67,00 Euro
- Minderjährige: 33,50 Euro
Zahlungsarten:
Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN
Rechtsbehelf
Keiner.
Rechtsgrundlage
Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 31. März 2025 freigegeben.