Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) abholen
Den bestellten elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Ausländerbehörde der Stadt Karlsruhe abholen.
Terminvereinbarung
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Hinweise
Keine.
Voraussetzungen
Ihr eAT liegt abholbereit bei der Ausländerbehörde und Sie haben den PIN-Brief erhalten.
Verfahrensablauf
Ihren PIN-Brief haben Sie bei Ihrem Termin zur Abgabe der biometrischen Daten und eAT-Bestellung erhalten.
Falls Sie noch keinen Abholtermin für Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) vereinbart haben, nachdem Sie beim Termin dazu aufgefordert wurden, holen Sie dies bitte in etwa vier bis fünf Wochen nach dem ursprünglichen Termin nach:
- telefonisch unter 0721 115
oder - online: Ausländerbehörde: Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)
Hinweis:
Der PIN-Brief enthält wichtige Daten zur elektronischen Identität. Er ist sorgfältig aufzubewahren und zur Abholung mitzubringen.
Hinweise zur Abholung:
- Abholung bis zum 16. Lebensjahr: durch die Eltern (das Kind muss nicht dabei sein).
- Abholung für Jugendliche ab 16 Jahren: die Abholung des eAT ist alleine ohne Eltern möglich.
Fristen
Keine.
Erforderliche Unterlagen
- Pass oder Passersatz (im Original)
- gegebenenfalls bisheriger eAT
- PIN-Brief
- Bei Abholung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich:
schriftliche Vollmacht
Kosten
Lieferung des elektronischen Aufenthaltstitels per Kurierdienst: 5,00 Euro
Rechtsbehelf
Keiner.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 11. Juni 2025 freigegeben.