Gaststätten- und Gewerberecht
Aktuelles
Änderung Gaststättengesetz für Baden-Württemberg (Landesgaststättengesetz- LGastG) zum 01.01.2026
Gaststättengewerbe anzeigen
Die Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Gaststättengewerbes mit Alkoholausschank entfällt ab dem 1. Januar 2026 und wird durch die Anzeigepflicht (nach § 2 LGastG) ersetzt.
Für gastronomische Betriebe aller Art, d. h. mit und ohne Alkoholausschank, im stehenden Gewerbe, ist eine Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung in der Regel mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Betriebsaufnahme anzuzeigen.
Merkblatt für die Eröffnung von Gaststättenbetrieben ab dem 01.01.2026
Hinweise/Informationsblätter für Gaststättenbetriebe
Hinweis: Die Bestätigung der Gewerbeanmeldung durch die Gewerbebehörde stellt keine Erlaubnis zur sofortigen Betriebsaufnahme dar!
Wenn Sie eine Gaststätte im Reisegewerbe betreiben möchten, müssen Sie eine Reisegewerbekarte beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie zusätzlich zur Reisegewerbekarte den vorübergehenden Gaststättenbetrieb aus besonderem Anlass mindestens zwei Wochen zuvor anzeigen müssen.
Die Gestattung, die bei vorübergehenden gastronomischen Angeboten (Veranstaltungen) aus besonderem Anlass beantragt werden konnte, wird ebenfalls durch eine bloße Anzeigepflicht ersetzt. Die Anzeige ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung von Personen einzureichen, die bei der Veranstaltung Speisen und/oder Getränke gegen Entgelt abgeben. Vereine müssen diese Anzeige nur vornehmen, wenn alkoholische Getränke verkauft werden.
Formular: Die Anzeige können Sie online unter folgendem Link tätigen: Anzeige nach § 2 LGastG
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/aufsicht-und-recht/gaststaettenrecht und unter den entsprechenden Leistungen.
Antragsformulare sowie allgemeine Informationen finden Sie bei Ihrer gesuchten Leistung.
Sollten Sie Papiervordrucke benötigen, können Sie sich diese gerne bei uns mitnehmen. Diese finden Sie in der Kaiserallee 8, 1. OG, Aufsteller im Flur im Bereich Gewerbe/Gaststätten.
Alle Anträge und ausgefüllten Formulare können Sie entweder per E-Mail an gewerbewesen@oa.karlsruhe.de senden oder schriftlich einreichen (per Post oder Einwurf in den Briefkasten Kaiserallee 8).
Eine persönliche Vorsprache ist nur in besonderen Fällen (z. B. Eröffnung einer Gaststätte, Reisegewerbekarte) nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Für Terminanfragen senden Sie uns eine E-Mail an gewerbewesen@oa.karlsruhe.de. Bitte geben Sie Ihre Erreichbarkeit per E-Mail und Telefon und Ihr Anliegen an. Wir kommen dann zur Vereinbarung eines Termins auf Sie zu.
Sollten Sie eine Beratung zu einer Neu-Gründung wünschen, stehen Ihnen je nach Gewerbeart entweder das Starter-Center der Handwerkskammer Karlsruhe oder die Gründungsberatung der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe zur Verfügung.
Mehr zum Thema
Serviceportal BW: Lebenslage Gewerbe
Handwerkskammer (HWK):
HWK Karlsruhe, ServiceZentrum
HWK Karlsruhe, Starter Center
Industrie- und Handelskammer (IHK):
IHK Karlsruhe, Gründung
IHK Karlsruhe, Seminare: Einstiegsseminar Gründung
IHK Karlsruhe, Seminare: Einstiegsseminar Nebenerwerb
IHK Karlsruhe, Wegweiser Gründung
Neues Merkblatt „Aufstellung von Warenautomaten“
Ein Verkaufsautomat gibt Kundinnen und Kunden gegen Zahlung eines Kaufpreises Waren aus. Der Verkaufsautomat übernimmt somit die Warenpräsentation, den vollautomatischen Verkaufsvorgang und die Warenübergabe ohne den Einsatz von Personal. In Zeiten des Personalmangels, den reduzierten Einkaufsmöglichkeiten im ländlichen Raum sowie durch den technischen Fortschritt haben Verkaufsautomaten in letzter Zeit daher an Bedeutung gewonnen.
Vor dem Kauf, der Anmietung und vor allem vor der Aufstellung sollten Sie allerdings einige wichtige rechtliche Aspekte berücksichtigen, die wir im nachfolgenden Merkblatt für Sie zusammengestellt haben.
Merkblatt: Aufstellung von Warenautomaten
Kontakt / Öffnungszeiten
Telefon: 0721 115 Behördennummer
E-Mail: gewerbewesen@oa.karlsruhe.de
Fax: 0721 133 3290
Internet: Service & Bürgerinformation
Hausanschrift: Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe
Großempfängerpostfach: 76124 Karlsruhe
Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
Umgebungsinformationen
Nächste Haltestellen
(Entfernung in Luftlinie)

(122 m)
Linien: S1, S11, S12, S2, S5, S51, Tram 1, 2, 3, 4

(225 m)
Linien: Tram 4, NL 2
Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen
(Entfernung in Luftlinie)

(200 m)

(806 m)
Formulare
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular kann per Post oder E-Mail eingereicht werden.
Einfache Auskunft aus dem KM-Gewerberegister
Hinweise:
Bei der Eingabe von Betriebsnamen und Straßennamen ergänzen Sie bitte Ihre Suche mit * oder im Format Str. (beispielsweise Kaiserstr* oder Kaiserstr.)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Gewerbe-Abmeldung (Papierformular)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Gewerbe-Anmeldung (Papierformular)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Gewerbe-Ummeldung (Papierformular)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Gewerbe/Gaststätten - Infoblatt Datenschutz: Gewerbeanzeigen (PDF)
Gewerbe/Gaststätten - Infoblatt Datenschutz: Reisegewerbekarte (PDF)
Gewerbe/Gaststätten - Infoblatt Datenschutz: Spielhallenerlaubnis (PDF)
Informationsblatt ELSTER (PDF)
Merkblatt: Aufstellung von Warenautomaten (PDF)
Online-Portal des Bundesamts für Justiz
Mit diesem Link werden Sie auf eine Übersichtsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe. Wenn Sie Ihre zuständige Stelle bereits kennen, können Sie diese mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses oder der Suchfunktion Ihres Browsers auswählen.
Leistungen
Ausnahme vom Gesetz über die Sonntage und Feiertage beantragen
Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
Durchführung von Wochenmärkten beantragen
Erlaubnis als Pfandleiher oder Pfandvermittler beantragen
Erlaubnis für eine Privatkrankenanstalt beantragen
Erlaubnis für Versteigerungen beantragen
Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
Geeignetheitsbescheinigung des Aufstellungsortes für Spielgeräte beantragen
Gewerberegister - Auskunft beantragen
Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen
Gewerbsmäßige Schaustellung von Personen - Erlaubnis beantragen
Messen, Ausstellungen und Märkte gewerblich veranstalten - Festsetzung beantragen
Öffentliche Bestellung als besonders sachkundiger Versteigerer fremder Sachen beantragen
Reisegewerbe für reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
Reisegewerbekarte verlängern lassen
Sperrzeit - Verkürzung oder Aufhebung beantragen
Spiele mit Gewinnmöglichkeit gewerblich veranstalten
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gewerblich aufstellen - Erlaubnis beantragen
Spielhalle - Betriebserlaubnis beantragen
Straußwirtschaft - Betrieb anzeigen
Überwachungsbedürftiges Gewerbe - Zuverlässigkeit nachweisen
Veranstaltung eines Wanderlagers anzeigen
Vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen
Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen