Menü

Bürgerservice Karlsruhe

Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz beantragen

Staatsangehörige der Schweiz brauchen keinen Aufenthaltstitel.


Zur Einreise ins Bundesgebiet

  • benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und
  • müssen sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden, wenn sie im Bundesgebiet wohnen bleiben wollen.

Wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, kann ihnen eine solche ausgestellt werden. Dies ist aber nicht zwingend erforderlich. Sie müssen den Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen.

Familienangehörige, die aufgrund des Abkommens EU-Schweiz ein Aufenthaltsrecht geltend machen, müssen ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzeigen.

Hinweis: Zeigen die Familienangehörigen ihren Aufenthalt nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (Papierformular) (PDF)

einklappen

Ausländerbehörde

Die Meldebehörde, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.

Bei Familienangehörigen von Schweizer Staatsangehörigen oder für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis: die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.

Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

einklappen
  • Sie besitzen die Schweizer Staatsangehörigkeit oder
  • Sie sind mit einer oder einem Schweizer Staatsangehörigen verheiratet oder in aufsteigender oder in absteigender Linie verwandt.
einklappen

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen wollen, müssen Sie dies bei der Ausländerbehörde unter Angabe der unten aufgeführten Informationen tun. Die folgenden Angaben sind auch von Familienangehörigen Schweizer Staatsangehöriger zu machen, die sich ein Aufenthaltsrecht ableiten wollen:

  • Name (auch mögliche frühere Namen)
  • Vornamen
  • Geburtsdatum und -ort
  • Ihre Adresse in Deutschland und ehemalige Anschriften
  • ehemalige und jetzige Staatsangehörigkeiten
  • Zweck, Beginn und Dauer des Aufenthalts
  • wenn Sie Ihr Aufenthaltsrecht von einer anderen Person ableiten, mit der Sie verheiratet oder verwandt sind: Angaben zu dieser Beziehung

Die Ausländerbehörde prüft, ob Sie die Voraussetzungen für das Freizügigkeitsrecht erfüllen. Nach positiver Prüfung und Bezahlung der Gebühr erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Die Aufenthaltserlaubnis wird in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen ausgestellt. Sie können wählen, ob Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen oder in der bisherigen Form auf einem Formular erhalten wollen.

Ergänzung Stadt Karlsruhe

Wenn Sie bei der Ausländerbehörde der Stadt Karlsruhe einen Antrag stellen möchten, haben Sie folgende Möglichkeit:

  • Antrag schriftlich stellen
    Sie füllen das Antragsformular aus und unterschreiben dieses. Die erforderlichen Unterlagen und das Antragsformular können Sie per Post einreichen oder in den Briefkasten einwerfen. Unsere Anschrift: Ausländerbehörde, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe.

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen durch die Ausländerbehörde erhalten Sie unsere Entscheidung per E-Mail oder per Post. Nach Erhalt dieses Schreibens können Sie selbst einen Termin zur Abgabe der biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) vereinbaren. Bei diesem Termin bestellen wir Ihren neuen elektronischen Aufenthaltstitel.

einklappen

keine

einklappen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • wenn Sie Ihr Aufenthaltsrecht auf ein bestimmtes Verhältnis zu einer bestimmten Person begründen: Nachweis des Ehe- beziehungsweise Verwandtschaftsverhältnisses
Ergänzung Stadt Karlsruhe

Das erforderliche digitale biometrische Passbild kann entweder direkt in der Ausländerbehörde oder bei einer zertifizierten Fotografin / einem Fotografen erstellt werden.
Weitere Informationen: https://www.e-passfoto.de

einklappen
  • Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in Form einer Scheckkarte: 46,00 EUR
    • für unter 24-Jährige: 27,60 EUR
  • Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis auf einem Vordruckmuster: 10,00 EUR
Ergänzung Stadt Karlsruhe

Wenn Sie das digitale Passbild in der Behörde erstellen lassen: 6,00 Euro

einklappen
Ergänzung Stadt Karlsruhe

voraussichtlich vier bis sechs Wochen

einklappen

Nähere Informationen zum Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".

einklappen

keine

einklappen
  • Widerspruch
  • gegebenenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht
einklappen

Aufenthaltsgesetz (AufenthG):

  • § 78 Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium

Aufenthaltsverordnung (AufenthV):

  • § 52 Befreiungen und Ermäßigungen
  • § 56 Ausweisrechtliche Pflichten
  • § 28 Befreiung für freizügigkeitsberechtigte Schweizer
  • § 47 Absatz 3 Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen
einklappen

01.07.2026 Justizministerium Baden-Württemberg

Ergänzung durch Stadt Karlsruhe

einklappen
nach oben