Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen
Soweit zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes die Eltern nicht verheiratet sind, ist nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts die Vaterschaft erst dann rechtswirksam festgestellt, wenn der Vater durch eine Urkunde die Vaterschaft anerkennt, oder wenn dies durch ein gerichtliches Verfahren entschieden wird. Nur so erwirbt das Kind gegenüber seinem Vater Unterhaltsansprüche sowie Erb- und Rentenansprüche. Falls Unterhaltsvorschuss oder andere Sozialleistungen beantragt werden müssen, ist es ebenfalls notwendig, dass die Vaterschaft zu dem Kind festgestellt wird. Die Kenntnis der eigenen Abstammung ist für die persönliche Entwicklung eines jeden Menschen von großer Bedeutung. Es ist deshalb ratsam, die Vaterschaft sofort nach der Geburt des Kindes feststellen zu lassen. Eine spätere Vaterschaftsfeststellung könnte streitig werden und der Unterhalt für die Vergangenheit verloren sein.
Der Vater eines Kindes kann beim Jugendamt oder Standesamt kostenlos seine Vaterschaft anerkennen. Diese Anerkennung erfolgt in einer öffentlichen Urkunde. Die Vaterschaftsanerkennung ist auch schon vor Geburt des Kindes möglich. Sie wird erst wirksam, wenn die Mutter des Kindes ebenfalls in öffentlicher Urkunde zustimmt. Wenn der Vater des Kindes nicht bereit ist, freiwillig seine Vaterschaft anzuerkennen, muss beim Familiengericht ein Antrag auf Feststellung der Vaterschaft eingereicht werden. Sofern eine Beistandschaft eingerichtet ist, wird in diesem Verfahren das Kind vom Jugendamt vertreten.
Wenn Sie beim Jugendamt die Vaterschaft in urkundlicher Form anerkennen wollen und/oder eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben wollen, können Sie gerne einen Termin mit uns vereinbaren. Siehe: Formulare und weitere Angebote.
Formulare und weitere Angebote
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Terminanfrage für Vaterschaftsanerkennung oder Sorgerechtserklärung
Zuständige Stelle
Beistandschaften, Vormundschaften, Unterhaltsvorschusskasse
Standesamt Karlsruhe Stadt: Geburten, Sterbefälle, besondere Beurkundungen
- jedes Amtsgericht,
- jeder Notar oder jede Notarin
- das örtliche Standesamt oder
- das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweise
Sie können die Anerkennung der Vaterschaft rückgängig machen, wenn diese ein Jahr nach der Beurkundung noch nicht wirksam geworden ist.
Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Mutter des Kindes der Anerkennung ein Jahr lang nicht zugestimmt hat.
Tipp: Wenn Sie die Vaterschaft beim zuständigen Jugendamt anerkennen, können Sie gleichzeitig eine Erklärung über das Sorgerecht abgeben.
Voraussetzungen
- Das Kind hat rechtlich noch keinen Vater.
- Alle erforderlichen Zustimmungen liegen vor. Wenn Sie oder die Mutter jünger als 18 Jahre sind, müssen auch Ihre gesetzlichen Vertreter beziehungsweise die der Mutter zustimmen.
- Jede Beteiligte und jeder Beteiligte ist persönlich anwesend.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Anerkennung der Vaterschaft gegenüber einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der zuständigen Stelle erklären, die öffentliche Urkunden ausstellen darf.
Die Mutter des Kindes muss der Anerkennung zustimmen.
Hinweis: Sie und die Mutter Ihres Kindes können die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung zusammen oder getrennt erklären.
Steht der Mutter die elterliche Sorge für das Kind nicht zu, muss auch das Kind selbst zustimmen. Dies kann der Fall sein, wenn beispielsweise das Kind bereits volljährig ist oder ein Gericht der Mutter das Sorgerecht entzogen hat. Bei Kindern unter 14 Jahren übernimmt das die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter, zum Beispiel Vormund oder Pfleger. Bei Kindern zwischen 14 und 18 Jahren ist sowohl die Zustimmung des Kindes als auch der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters notwendig.
Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter der zuständigen Stelle fasst Ihre Erklärung und die Zustimmungen in einer öffentlichen Urkunde zusammen. Sie erhalten davon eine beglaubigte Kopie.
Nach der Beurkundung erhält das Standesamt des Geburtsortes des Kindes beglaubigte Kopien über
- die Anerkennung der Vaterschaft und
- die Zustimmungserklärung der Mutter.
Wenn Sie die Vaterschaft bereits vor der Geburt anerkannt haben, wird Ihr Name in die Geburtsurkunde eingetragen. Bei einer Anerkennung nach der Geburt stellt das Standesamt am Geburtsort des Kindes eine neue Geburtsurkunde aus.
Fristen
Sie können die Vaterschaft jederzeit anerkennen, auch vor der Geburt des Kindes.
Erforderliche Unterlagen
- für die Erklärung des Vaters:
- Personalausweis oder Reisepass des Vaters
- vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)
- nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis oder Reisepass des Vaters
- für die Zustimmung der Mutter:
- Personalausweis oder Reisepass der Mutter
- erfolgt die Zustimmung getrennt von der Anerkennung: beglaubigte Kopie der Anerkennungserklärung des Vaters
- vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)
- nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
- für weitere Zustimmungserklärungen (zum Beispiel von gesetzlichen Vertretern eines minderjährigen Elternteils):
- Personalausweis oder Reisepass der zustimmenden Personen
- beglaubigte Kopie der Erklärung, der zugestimmt wird
- eventuell Nachweise über die Stellung als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter
Hinweis: Manchmal benötigen Sie weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Kosten
beim Jugendamt oder Standesamt: gebührenfrei
bei der Notarin oder beim Notar oder Amtsgericht: kostenpflichtig
Rechtsbehelf
Bitte nehmen Sie im Einzelfall anwaltliche Beratung in Anspruch.
Rechtsgrundlage
- § 1592 Vaterschaft
- §§ 1594 - 1598 Anerkennung der Vaterschaft
- § 44 Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 24. Juli 2025 freigegeben.