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Bürgerservice Karlsruhe

Reisepass abholen

Abholung eines beantragten Reisepasses für deutsche Staatsangehörige

  • Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
  • Abgeholt wird der Reisepass immer dort, wo er beantragt wurde.
  • Der Reisepass kann auch mit Vollmacht abgeholt werden.

Bearbeitungsstand online abfragen
Ob der beantragte Reisepass fertiggestellt und abholbereit ist, kann über einen Online Auskunftsservice nachgesehen werden (siehe unter "Onlineanträge").

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Online-Terminvereinbarung

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Online Auskunftsservice - Bearbeitungsstand Ausweispapiere

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Vollmacht zur Abholung von Personalausweis, Reisepass oder sonstiger Unterlagen

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Bitte beachten Sie, dass die Abholung in dem Bürgerbüro erfolgen muss, in welchen Sie bei der Beantragung vorgesprochen haben.

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Der beantragte Reisepass ist fertiggestellt und abholbereit.

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Abholung ohne Termin
Die Abholung der in der Kaiserallee 8 beantragten Reisepässe erfolgt im Expressbereich der Kaiserallee 8 (EG, Zimmer 16). Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Abholung mit Termin
Die Abholung der im Bürgerbüro Ost, im Stadtamt Durlach und in einer Ortsverwaltung beantragten Reisepässe ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Termine können Sie online unter www.karlsruhe.de/terminvereinbarung, telefonisch über die Behördennummer 0721 115 oder direkt bei einer Ortsverwaltung buchen.

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Keine

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Bei persönlicher Abholung

  • bisheriger Reisepass oder vorläufiger Reisepass oder Personalausweis

Als bevollmächtigte Person

  • eigener Personalausweis oder Reisepass
  • Reisepass oder vorläufiger Reisepass oder Personalausweis der vollmachtgebenden Person
  • unterschriebene Vollmacht
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Verwahrungsgebühr bei Abholung nach 3 Monaten: 20,00 Euro
Die Verwahrungsgebühr wird erhoben, sofern das beantragte Dokument nicht innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung abgeholt wurde.

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Keinen

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Passgesetz (PassG)

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Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 16 April 2025 freigegeben.

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