Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Die Rechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mit Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt automatisch Mitglied in der für ihren bzw. seinen Kanzleisitz zuständigen Rechtsanwaltskammer.
Beschreibung
Die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer sind geregelt in den §§ 60 ff. BRAO. Gemäß § 73 BRAO sind es im wesentlichen die berufsrechtliche Beratung und Betreuung ihrer Mitglieder. Daneben kann sie in einzelnen Bereichen auch Anliegen der Bürger bearbeiten. Darüber hinaus ist die Rechtsanwaltskammer seit 01. März 1999 für die Zulassung als Einzelanwalt und der Anwaltsgesellschaften zur Rechtsanwaltschaft und für alle weiteren die Zulassung betreffenden Fragen zuständig. Die Rechtsanwaltskammer ist weiter zuständig für die Gestattung der Fachanwaltsbezeichnungen für Arbeitsrecht, Familienrecht, Insolvenzrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Ferner ist die Rechtsanwaltskammer für die Ausbildung und Prüfung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten zuständig. Für ihre Mitglieder und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter veranstaltet die Rechtsanwaltskammer Fortbildungskurse.
Kontakt / Öffnungszeiten
Telefon: 0721/253 40
E-Mail: info@rak-karlsruhe.de
Fax: 0721/266 27
Internet: http://rechtsanwaltskammer-karlsruhe.de
Hausanschrift: Reinhold-Frank-Straße 72, 76133 Karlsruhe
Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
Umgebungsinformationen
Nächste Haltestellen
(Entfernung in Luftlinie)

(184 m)
Linien: Tram 1, NL 1

(468 m)
Linien: Tram 1, NL 1
Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen
(Entfernung in Luftlinie)

(419 m)

(482 m)
Formulare
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Leistungen
Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt in die Rechtsanwaltskammer beantragen
Ausbildungszeit verkürzen oder verlängern
Auszubildende zur Abschlussprüfung anmelden
Auszubildende zur Zwischenprüfung anmelden
Eignung zur Ausbildung - Feststellung beantragen
Einheitlichen Ansprechpartner der Rechtsanwaltskammer nutzen
Rechtsanwaltsgesellschaft - Zulassung beantragen
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als niedergelassener Rechtsanwalt