Finanzamt Schwetzingen
Beschreibung
Die Aufgabe des Finanzamts ist die Verwaltung der Steuern.
Das Finanzamt ermittelt aufgrund Ihrer Angaben, aus Steuererklärungen oder anderen Informationen (z.B. einer Mitteilung der Kfz-Zulassungsstelle) die Besteuerungsgrundlagen.
Dann setzt das Finanzamt die jeweiligen Steuern fest, was in der Regel in Form eines Steuerbescheids geschieht und erhebt sie im Anschluss daran.
Ihr Finanzamt ist in der Regel für die folgenden Steuerarten zuständig:
- Einkommensteuer mit Lohnsteuer
- Körperschaftsteuer
- Umsatzsteuer
- Grunderwerbsteuer
Einige Finanzämter im Land sind zentral für bestimmte Besteuerungsaufgaben zuständig (wie z.B. für die Erbschaft-/Schenkungssteuer, für das Besteuerungsverfahren von Körperschaften, für die Betriebsprüfung oder für die Finanzkasse). Genauere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.
Die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer sind Gemeinschaftssteuern, die sowohl dem Land als auch dem Bund zufließen. Die anderen oben genannten Steuern stehen dem Land Baden-Württemberg zu.
Das Finanzamt ermittelt für die Kommunen die Bemessungsgrundlagen für
- die Gewerbesteuer und
- die Grundsteuer.
Für diese Bereiche setzen die Kommunen die Steuern selbst fest und erheben diese auch.
Die Kirchensteuern für die großen Glaubensgemeinschaften werden ebenfalls vom Finanzamt festgesetzt und erhoben.
Die Mitarbeiter Ihres Finanzamts geben Ihnen auch allgemeine Auskünfte zu Steuerangelegenheiten. Die gestaltende individuelle Beratung ist jedoch den Angehörigen der steuerberatenden Berufe und den Rechtsanwälten vorbehalten.
Die Aufgaben des Finanzamts beruhen auf den Vorgaben des Grundgesetzes (Artikel 106 in Verbindung mit Artikel 108). Aufsichtsbehörden der Finanzämter sind die Oberfinanzdirektion Karlsruhe und das Finanzministerium.
Kontakt / Öffnungszeiten
Telefon: 06202/81-0 (Zentrale)
Fax: 06202/81 - 298
De-Mail: poststelle-43@finanzamt.bwl.De-Mail.de
Internet: https://fa-schwetzingen.fv-bwl.de/ Kontaktformular Finanzämter
Hausanschrift: Schloß 1, 68723 Schwetzingen
Lieferanschrift: 68721 Schwetzingen
Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
Umgebungsinformationen
Nächste Haltestellen
(Entfernung in Luftlinie)

(41 m)
Linien: Bus 27, 27E, 47, 107, 158, NL 3

(246 m)
Linien: Bus 27, 27E, 47, 107, 158, NL 3
Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen
Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal
Formulare
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung
Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung
Online-Fragebogen Beteiligung an einer Personengesellschaft
Online-Fragebogen Gründung einer Kapitalgesellschaft und Genossenschaft
Online-Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen
Leistungen
Abgeltungsteuer - Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen
Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen
Denkmalschutz - Steuerliche Förderung beantragen
Ehrenamtspauschale geltend machen
Einkommensteuer - Erklärung abgeben
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung bei Heirat
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragen
Fahrtenbuch für steuerliche Zwecke führen
Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung beantragen
Gewerbesteuer - Erklärung abgeben
Grunderwerbsteuer als Kapital- oder Personengesellschaft bezahlen
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen - steuerliche Förderung beantragen
Kinderbetreuungskosten - steuerliche Förderung beantragen
Kinderfreibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragen
Körperschaftsteuer - Erklärung abgeben
Lohnsteuer anmelden und bescheinigen
Lohnsteuerermäßigung beantragen
Stiftungen - Änderungen dem Finanzamt mitteilen
Übungsleiterpauschale geltend machen
Umsatzsteuer - Jahreserklärung oder Voranmeldung abgeben
Unternehmen oder selbstständige Tätigkeit zur Steuer anmelden
Vereinsgründung - Verein beim Finanzamt anmelden
Wechsel der Steuerklasse bei Ehepaaren beantragen