Menü

Bürgerservice Karlsruhe

Spätaussiedlerbescheinigung erhalten

Der Spätaussiedlerstatus entsteht nicht schon aufgrund des Aufnahmebescheids, sondern erst mit der Ausstellung einer "Spätaussiedlerbescheinigung". Diese erhalten Sie nach der Aufnahme in Deutschland.

Gleichzeitig erwerben Sie laut Gesetz die deutsche Staatsangehörigkeit.

Bundesverwaltungsamt

das Bundesverwaltungsamt (BVA)

einklappen

keine

einklappen

Sie erfüllen die Spätaussiedlereigenschaft.

einklappen

Friedland

einklappen

Das Verfahren wird anlässlich der Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes (BVA) in Friedland eingeleitet.

Während Ihres Aufenthalts in Friedland erhalten Sie einen Registrierschein, auf dem bestätigt wird, dass das Bescheinigungsverfahren eingeleitet wurde. Die Spätaussiedlerbescheinigung wird Ihnen dann später von dort aus an Ihren Wohnort nachgesandt.

Ehegatten oder Abkömmlinge, die im Aufnahmebescheid einbezogen wurden, erhalten eine "Bescheinigung als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers".

einklappen

keine

einklappen

Registrierschein

einklappen

keine

einklappen

Einzelfallbezogen

einklappen

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes.

einklappen

siehe Aufnahmebescheid des BVA

einklappen

Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

  • § 4 Spätaussiedler
  • § 5 Ausschluss
  • § 7 Grundsatz
  • § 15 Bescheinigungen
einklappen

10.06.2024 Justizministerium Baden-Württemberg

einklappen
nach oben