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Bürgerservice Karlsruhe

Finanzielle Leistungen nach dem SGB VIII

Übernahme der Kosten erzieherischer Hilfen im ambulanten, teilstationären und vollstationären Rahmen sowie die Beratung über Umfang und Höhe der Heranziehung zu den Kosten der Jugendhilfe.

  • Hilfe zur Erziehung
  • Hilfe für junge Volljährige
  • Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
  • Eingliederunghilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • Sonstige Hilfen nach dem SGB VIII
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keine

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  • Sie haben einen Bewilligungsbescheid der Stadt Karlsruhe für die Gewährung einer der oben genannten Jugendhilfe- oder Eingliederungshilfemaßnahmen erhalten.
  • Es entsteht ein Kostenbeitrag für Sie als sorgeberechtigte Person.
  • Sie können diesen Kostenbeitrag nicht aus eigenen Mitteln zahlen.
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Sollten Sie den Kostenbeitrag nicht aus eigenen Mitteln zahlen können, wenden Sie sich bitte zeitnah nach Eingang des Bescheides an die zuständige Sachbearbeitung bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.

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Die einzuhaltenden Fristen entnehmen Sie bitte Ihrem Bewilligungsbescheid.

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Einkommensnachweise und weitere Unterlagen nach Absprache.

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keine

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keiner

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Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 31. Juli 2025 freigegeben.

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