Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
- mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
- das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen
Terminvereinbarung
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Mit diesem Link werden Sie auf eine Übersichtsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe. Wenn Sie Ihre zuständige Stelle bereits kennen, können Sie diese mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses oder der Suchfunktion Ihres Browsers auswählen.
Onlineantrag
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Ein Fahrzeug kann online zugelassen werden.
Voraussetzung: Personalausweis mit freigeschalteter eID Funktion oder einen entsprechenden Aufenthaltstitel.
Wunschkennzeichen online reservieren
Hinweis: Aus technischen Gründen können im Zeitfenster von 00.50 bis 02.00 Uhr keine Kennzeichen online reserviert werden.
Formulare und weitere Angebote
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Antrag auf Zulassung eines Kraftfahrzeugs (PDF)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Checkliste zur Fahrzeugzulassung bei der Stadt Karlsruhe (PDF)
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer beim zuständigen Hauptzollamt
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Zulassung eines Kraftfahrzeugs durch minderjährige Person (Einwilligungserklärung) (PDF)
Zulassungsstelle: Infoblatt Datenschutzerklärung (PDF)
Information der Zulassungsstelle zur Datenerhebung nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO)
Zuständige Stelle
Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle
örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde
Hinweise
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- Das Hauptzollamt Karlsruhe ist für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer zuständig.
- Ohne Erteilung einer Einzugsermächtigung darf die Kfz-Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen.
- Sollte der Halter nicht der Steuerpflichtige sein, muss die Einzugsermächtigung sowohl vom Steuerpflichtigen (Kontoinhaber) als auch vom Halter unterschrieben werden.
- Weitere Informationen: Zoll: Zahlung der Kfz-Steuer
Voraussetzungen
- Sie haben ein neues Fahrzeug.
- Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Verfahrensablauf
Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
- bei natürlichen Personen:
- Familienname, Geburtsname, Vornamen,
- gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
- Geschlecht und Anschrift
- bei juristischen Personen und Behörden:
- Name oder Bezeichnung und
- Anschrift
- bei Vereinigungen:
- Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
- Name der Vereinigung
Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere. Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Für die Antragstellung bei der Zulassungsstelle Karlsruhe haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung
Termine können Sie online unter www.karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch vereinbaren.
- Digital per iKFZ - Internetbasierte Fahrzeugzulassung
Wenn bei Ihnen folgende Voraussetzungen vorliegen, können Sie dies online (i-Kfz) erledigen: - Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Es handelt sich nicht um ein Elektro-, Oltimer-, Wechsel- oder Saisonkennzeiche
- Beispieldarstellungen und Erklärvideos finden Sie unter BMDV - Online-Fahrzeugzulassung
- Zur Antragstellung i-Kfz geht es hier: Online-Zulassung über i-Kfz
Hinweise:
- Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.
- Wollen Sie in Umweltzonen fahren, sollten Sie bei der Zulassung auch eine Feinstaubplakette beantragen.
- Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.
- Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung über die Zulassung des Fahrzeugs.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular und SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer)
- Personalausweis oder Reisepass mit eingetragenem Adressnachweis;
bei fehlendem Adressnachweis ist zusätzlich eine amtliche Meldebescheinigung vorzulegen.
Bitte beachten Sie: Sollte auf Ihrem Ausweisdokument keine Unterschrift abgedruckt sein, ist zusätzlich zum Ausweisdokument ein weiteres amtliches Dokument (zum Beispiel Führerschein oder Reisepass) zum Abgleich der Unterschrift vorzulegen. - bei Nicht-EU-Bürgern zusätzlich Aufenthaltstitel
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original
oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis - die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt - im Original,
oder Datenbestätigung oder Vollgutachten - Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
- Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- bei Wunschkennzeichen: Kennzeichenschilder (vorab reservieren)
- bei Änderungen am Fahrzeug: Vorlage einer Betriebserlaubnis
bei Vertretung durch einen Dritten:
- Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original; Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
- bei Zulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
bei Firmen: zusätzlich Gewerberegisterauszug oder Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
bei Vereinen: zusätzlich Vereinsregisterauszug
Kosten
- Verwaltungsgebühr: 12,80 EUR für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal
- Verwaltungsgebühr: 30,00 EUR für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden
- Verwaltungsgebühr: 10,20 EUR für die Wahl eines Wunschkennzeichen
Hinweis: Kosten für Kennzeichenschilder fallen zusätzlich an.
Zahlungsarten: Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Vertiefende Informationen
Rechtsbehelf
Widerspruch
Rechtsgrundlage
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- § 6 (FZV) Antrag auf Zulassung
- § 3 Abs. 1, 4 (FZV) Notwendigkeit einer Zulassung
Anlage Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) - Einzelnorm Ziffer 221
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 29. Januar 2026 freigegeben.