Wertstoffe entsorgen
Wertstoffe sind Stoffe, die
- nach ihrem Gebrauch wieder genutzt,
- zu anderen Produkten umgewandelt oder
- in Rohstoffe aufgespaltet werden können.
Man kann sie wiederverwerten, wodurch sie in den Wirtschaftskreislauf zurückkehren.
Wertstoffe sollen möglichst hochwertig recycelt werden. Achten Sie auf eine sorgfältige Trennung.
Zuständige Stelle
die Abfallbehörde
Abfallbehörde ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweise
Keine.
Voraussetzungen
Keine.
Verfahrensablauf
Entsorgen können Sie Wertstoffe:
- Altglas über die Altglascontainer im gesamten Karlsruher Stadtgebiet
Achten Sie bei Altglas auf die Trennung nach Farben. Blaues Glas muss in den Behälter für Grünglas. In die Behälter gehört nur Glas, das als Verkaufsverpackung diente. Andere Produkte aus Glas wie zum Beispiel Geschirr, Vasen, Spiegel o.ä. dürfen nicht im Glascontainer entsorgt werden, da das Glas hier eine andere Zusammensetzung hat und der Recyclingprozess beeinträchtigt werden könnte. - Papier über die Wertstoffstationen, die städtische Papiertonne oder Altpapiersammlungen, die durch Vereine teilweise organisiert werden.
- Über die Wertstofftonne können folgende Materialen entsorgt werden:
- Kunststoff,
- Metall,
- Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall sowie Holz,
- Getränkekartons und
- Aluminium.
- Über private Verwerterfirmen: bei großen, nicht haushaltsüblichen Mengen.
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie beziehungsweise wo Sie in Ihrer Gemeinde die Wertstoffe entsorgen können.
Fristen
Keine.
Erforderliche Unterlagen
Keine.
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
Vertiefende Informationen
Korken sind wertvolle Abfälle und ein hochwertiger Rohstoff mit herausragenden Eigenschaften.
Eine Auflistung von Sammelstellen und weitere Informationen zur getrennten Sammlung von Korken finden Sie unter "Korken für Kork" auf den Internetseiten der Diakonie Kork.
Rechtsbehelf
Keiner.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 10. August 2021 freigegeben.