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Bürgerservice Karlsruhe

Kraftfahrzeug - Anhänger - Zulassung beantragen

Die Zulassung Ihres Kraftfahrzeug-Anhängers (Kfz-Anhänger) beantragen Sie bei der Zulassungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben. Kfz-Anhänger können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf:

  • Firmen,
  • Behörden oder
  • Vereine.

Kfz-Anhänger sind von der Zulassungspflicht befreit, wenn sie

  • nicht für Fahrten über 25 km/h gebraucht werden und entweder
    • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke hinter Zugmaschinen oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen mitgeführt,
    • in Form von Wohn- und Packwägen im Schaustellergewerbe oder
    • als fahrbare Baubuden gebraucht werden.

Darüber hinaus ohne Geschwindigkeitsbegrenzung von der Zulassungspflicht befreit sind:

  • Arbeitsmaschinen,
  • Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsboote,
  • Anhänger der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes,
  • einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen und
  • Sitzkarren, die hinter einachsigen land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte werden.

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Online-Terminvereinbarung

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Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle

Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

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keine

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  • Der Anhänger muss einem genehmigten Typ entsprechen oder es muss eine Einzelgenehmigung erteilt worden sein.
  • Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Ihren Kfz-Anhänger
  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
    • Zahlungsrückständen über EUR 30,00: keine Zulassung bis Sie die Schuld beglichen haben
    • Zahlungsrückstände unter EUR 30,00: Zulassung im Ermessen der örtlich zuständigen Behörde
  • Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von EUR 5,00 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
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Ihre Zulassung müssen Sie persönlich beantragen.

Für die Antragstellung bei der Zulassungsstelle Karlsruhe haben Sie die folgende Möglichkeit:

Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Sind Sie nicht in Deutschland gemeldet, können Sie das Kennzeichen nur dann beantragen, wenn Sie eine empfangsberechtigte Person benennen.

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keine

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  • Personalausweis oder Reisepass mit eingetragenem Adressnachweis;
    bei fehlendem Adressnachweis ist zusätzlich eine amtliche Meldebescheinigung vorzulegen.
    Bitte beachten Sie: Sollte auf Ihrem Ausweisdokument keine Unterschrift abgedruckt sein, ist zusätzlich zum Ausweisdokument ein weiteres amtliches Dokument (zum Beispiel Führerschein oder Reisepass) zum Abgleich der Unterschrift vorzulegen.
  • bei Nicht-EU-Bürgern: zusätzlich Aufenthaltstitel
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Firmen: zusätzlich Gewerberegisterauszug oder Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • bei Vereinen: zusätzlich Vereinsregisterauszug

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (sofern vorhanden, ansonsten Ausfertigung beantragen),
  • Übereinstimmungsbescheinigung (englische Abkürzung: COC) oder
  • Einzelgenehmigung über den Anhänger im Original,
  • Bericht über die erfolgreich durchgeführte und gültige Hauptuntersuchung,
  • elektronische Versicherungsbestätigung.
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Für die Zulassung eines Anhängers werden durch die Zulassungsbehörden Gebühren auf Basis der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

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Je nach Zulassungsstelle unterschiedlich.

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keiner

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Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 29. Januar 2026 freigegeben.

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