Schlachten, betäubungslos ("Schächten")
Wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an das für Sie zuständige Veterinäramt.
Sofern Sie im Stadtgebiet Karlsruhe wohnen, richten Sie Ihre Anfrage bitte an: luv@oa.karlsruhe.de
Zuständige Stelle
das Veterinäramt der unteren Verwaltungsbehörde
Untere Verwaltungsbehörde ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweise
keine
Voraussetzungen
Wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an das für Sie zuständige Veterinäramt.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an das für Sie zuständige Veterinäramt.
Sofern Sie im Stadtgebiet Karlsruhe wohnen, richten Sie Ihre Anfrage bitte an: luv@oa.karlsruhe.de
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an das für Sie zuständige Veterinäramt.
Kosten
Gebühr je nach Verwaltungsaufwand
Rechtsbehelf
keiner
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 27.10.2022 freigegeben.