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Bürgerservice Karlsruhe

Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister beantragen

Sie können mit Hilfe der Online-Registerauskunft eine Eigenauskunft über Ihre Fahrerlaubnis aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister erhalten. Die Auskunft können Sie online oder per Post erhalten.

Im Zentralen Fahrerlaubnisregister sind alle Führerscheine mit den einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis D erfasst, die seit dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind: Nachdem die Fahrerlaubnis erteilt worden ist, meldet die Fahrerlaubnisbehörde die Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Im Zentralen Fahrerlaubnisregister werden die Daten gespeichert, die für die Fahrerlaubnis wichtig sind: Personendaten, Fahrerlaubnisklassen, Auflagen, Beschränkungen und so weiter, nicht jedoch die Anschrift.

Das Zentrale Fahrerlaubnisregister speichert

  • in Deutschland erteilte Fahrerlaubnisse nach den europäischen einheitlichen Klassen A bis E und den nationalen deutschen Klassen M, L, S und T (bis 19. Januar 2013) sowie L und T (ab 19. Januar 2013)
  • bei Fahranfängerinnen und Fahranfängern zusätzlich die Probezeit
  • Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung
  • Dienstfahrerlaubnisse von Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr
  • Fahrlehrerlaubnisse und Dienstfahrlehrerlaubnisse von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern
  • Berechtigungen von Kraftfahrsachverständigen, Prüferinnen und Prüfern sowie Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Online-Registerauskunft Zentrales Fahr­erlaubnis­register

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Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Antrag auf Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) (PDF)

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Kraftfahrt-Bundesamt

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

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Eine Online-Registerauskunft kann nur generiert werden, wenn die Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister und die vorliegenden Personendaten identisch sind. Ansonsten erfolgt eine manuelle Nachbearbeitung und Auskunftserteilung über den gewählten Rückkanal.

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Die Auskunft können Sie ohne weitere Voraussetzungen erhalten.

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Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister können Sie über die Online-Registerauskunft auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) erhalten

  • Für die Online-Registerauskunft benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels.
  • Folgen Sie den auf der Homepage des KBA beschriebenen Schritten.
  • Am Ende erhalten Sie die Auskunft in Form einer PDF-Datei.

Alternativ können Sie die Auskunft per Post erhalten:

  • Laden Sie das Formular „Antrag auf Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER)“ von der Website des KBA
  • Das Formular finden Sie dort unter "Registerauskunft auf dem Postweg - gebührenfrei"
  • Füllen Sie das Formular aus und fügen Sie die benötigte Unterlage hinzu.
  • Anschließend schicken Sie das Formular an das KBA.
  • Nachdem das KBA dies bearbeitet hat, bekommen Sie das Ergebnis per Post zugestellt.
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keine

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Auskunftsersuchen per Post:

  • Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
  • alternativ: amtlich beglaubigte Unterschrift auf dem Antragsformular
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keine

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Die Online-Registerauskunft erhalten Sie in der Regel sofort.

Bei der Auskunft per Post beträgt die Bearbeitungsdauer drei bis vier Tage nach Eingang im KBA.

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kein

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Straßenverkehrsgesetz (StVG):

  • § 58 Auskunft über eigene Daten aus den Registern
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10.04.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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