Meldebescheinigung beantragen
Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.
Beispielsweise für: Aufgebot beim Standesamt, Zulassungsstelle, Banken, Rentenversicherungen
Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.
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Keine Wartenummer, keine Wartezeiten und ein Behördengang ist nicht mehr nötig. Sie können eine virtuelle Beratung mit Videochat von überall aus wahrnehmen.
Weitere Informationen Virtuelles Amt
Terminvereinbarung
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Formulare und weitere Angebote
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Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnorts
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
Hinweise
keine
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen.
Eine Meldebescheinigung können Sie elektronisch, online im "Virtuellen Amt", schriftlich oder persönlich beantragen.
- Online-Antrag "Meldebescheinigung beantragen"
- Die Meldebescheinigung können Sie kostenfrei über das Serviceportal Baden-Württemberg beantragen.
- Ihre Meldebescheinigung erhalten Sie in Ihrem Servicekonto zeitnah zum Abruf nach Antragstellung.
Eine elektronische Meldebescheinigung beinhaltet keine Unterschrift und Dienstsiegel.
- virtuelle Beratung mit Videochat im Virtuellen Amt
- nach vorheriger Terminvereinbarung
- nach vorheriger Terminvereinbarung
- schriftlicher Antrag
- per Post an: Ordnungs- und Bürgeramt, Bürgerbüro, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe
- per Briefkasten-Einwurf: beim Bürgerbüro, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe
- persönliche Vorsprache im Bürgerbüro
- ohne vorherige Terminbuchung im Expressbereich der Kaiserallee 8
- nach vorheriger Terminvereinbarung in allen anderen Bürgerbüros
Termine können Sie online unter www.karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch vereinbaren.
Hinweis Lebensbescheinigung:
Für eine Lebensbescheinigung, die Sie zur Vorlage bei einer Versicherung oder einem Rententräger benötigen, ist immer eine persönliche Vorsprache erforderlich.
- Zu diesem Zweck können Sie persönlich ohne vorherige Terminbuchung im Expressbereich der Kaiserallee 8 zu unseren Öffnungszeiten vorbeikommen.
- Oder Sie nutzen einfach unsere virtuelle Beratung in unserem Virtuellen Amt.
Erfahrungsgemäß erkennen diese Stellen häufig eine Meldebescheinigung anstatt einer Lebensbescheinigung als Nachweis an.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
- Wenn Sie den Antrag persönlich stellen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Vertretung zusätzlich:
- schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen:
- Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
- Wenn Sie den Antrag elektronisch über das Serviceportal BW stellen:
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
- kostenfreie AusweisApp des Bundes
- ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone
Kosten
Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung Karlsruhe bei persönlichen und schriftlichen Anträgen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 8,00 Euro erhebt.
Die Meldebescheinigung bei einem elektronischen Antrag über das Serviceportal Baden-Württemberg ist unentgeltlich.
Zahlungsarten:
bei persönlicher Vorsprache: Barzahlung oder EC Karte
bei schriftlicher Beantragung: Gebührenbescheid
Gebührenfrei sind
- Meldebescheinigung zur Person sowie zur Familie für die Befreiung von Studiengebühren bei der Uni
- Meldebescheinigung zur Beantragung von Elterngeld
- Meldebescheinigung und Lebensbescheinigung zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten aus Deutschland, den EU-Staaten und der Schweiz
Zu beachten:
Meldebescheinigung und Lebensbescheinigung zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten aus anderen ausländischen Staaten und bei deutschen oder ausländischen Betriebsrenten sind somit gebührenpflichtig
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort
Rechtsbehelf
Die Ausstellung einer Meldebescheinigung können Sie durch eine Verpflichtungsklage einfordern.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 17. Juli 2025 freigegeben.