Adressbuch - Eintrag sperren lassen
Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Darin erscheinen Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad und Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Ihren Widerspruch brauchen Sie nicht begründen.
Die Meldebehörde muss Sie schon bei der Anmeldung auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Außerdem informiert die Behörde Sie über Ihr Widerspruchsrecht einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung.
Terminvereinbarung
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Mit diesem Link werden Sie auf eine Übersichtsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe. Wenn Sie Ihre zuständige Stelle bereits kennen, können Sie diese mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses oder der Suchfunktion Ihres Browsers auswählen.
Formulare und weitere Angebote
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Meldewesen: Infoblatt Datenschutzerklärung (PDF)
Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes beziehungsweise
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
Hinweise
Keine.
Voraussetzungen
Eintrag in einem Adressbuch
Verfahrensablauf
Um der Übermittlung Ihrer Daten zu widersprechen, füllen Sie das Formular "Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz" aus und senden es unterschrieben per Post oder E-Mail an uns zurück..
Fristen
Keine.
Erforderliche Unterlagen
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
Kosten
Keine.
Bearbeitungsdauer
In der Regel ein bis vier Wochen
Rechtsbehelf
Leistungsklage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 28. März 2024 freigegeben.