Führerschein - bei Namensänderung umtauschen
Hat sich Ihr Name geändert, können Sie Ihren alten Führerschein umtauschen. Eine Pflicht zum Umtausch besteht nicht.
Behalten Sie Ihren alten Führerschein, müssen Sie sich bei Kontrollen durch Ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Hinweis: Für Fahrten ins Ausland kann es aber sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen lassen.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Onlineantrag
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Online-Terminvereinbarung Führerscheinstelle
Mit diesem Link werden Sie direkt zur Terminvereinbarung bei der Führerscheinstelle der Stadt Karlsruhe weitergeleitet.
Formulare und weitere Angebote
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Der Führerscheinantrag wird online ausgefüllt, muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Dies bedeutet, dass Sie im Anschluss dieses Prozesses, das generierte Antragsformular ausdrucken und mit allen erforderlichen Unterlagen per Post einreichen oder in den Briefkasten (Steinhäuserstr. 22) einwerfen müssen.
Führerscheinstelle: Infoblatt Datenschutz (PDF)
Information der Führerscheinstelle zur Datenerhebung nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO)
Zuständige Stelle
Servicezentrum Auto und Verkehr: Führerscheinstelle
die Führerscheinstelle Ihres Hauptwohnsitzes
Führerscheinstelle ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweise
Keine.
Voraussetzungen
Namensänderung
Verfahrensablauf
Den Antrag müssen Sie bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes stellen.
Der Antrag kann persönlich oder schriftlich eingereicht werden.
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Einen Termin können Sie entweder online auf karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch über die Behördennummer 115 vereinbaren.
Sie erhalten einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein").
Den Führerschein kann auch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.
Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen kann Ihnen die zuständige Stelle den Kartenführerschein auf Wunsch per Post zusenden. Ansonsten werden Sie benachrichtigt, dass Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen können.
Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Bitte an den schriftlichen Antrag einen entsprechenden Hinweiszettel anheften – „Bitte um Expressverfahren“.
Fristen
Keine.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie bei schriftlicher Antragstellung)
- alter Führerschein (Kopie bei schriftlicher Antragstellung)
- ein biometrisches Passfoto
- bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich
beglaubigte Abschrift der Eheurkunde - bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich
Namensänderungsurkunde vom Standesamt beziehungsweise Reisepass oder Personalausweis, in dem der neue Name vermerkt ist - wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden ist: zusätzlich
Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift"), wenn der Führerschein nicht im Geltungsbereich der zuständigen Behörde ausgestellt wurde
Kosten
- Führerscheintausch in einen Kartenführerschein wegen Datenänderung (bei alten grauen oder rosafarbenen Führerscheinen): EUR 25,30
- Führerscheintausch bei Datenänderung (bei Kartenführerscheinen): in der Regel EUR 11,20
- Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift"): keine
-
bei Expressbestellung zusätzlich: 22,32 Euro
- für beschleunigte Ausstellung innerhalb von 3 bis 4 Tagen
- Expressbestellung ist nur bei der Führerscheinstelle möglich
Rechtsbehelf
Widerspruch
Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für zuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort).
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 21. Juli 2025 freigegeben.