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Bürgerservice Karlsruhe

Mietspiegel beantragen

Der Mietspiegel gibt Aufschluss über die so genannte ortsübliche Vergleichsmiete und bietet damit Mietern und Vermietern eine gute und verlässliche Orientierungshilfe für nicht preisgebundenen Wohnraum. Der Mietspiegel gilt für das gesamte Stadtgebiet Karlsruhe (Stadtkreis).

Der Karlsruher Mietspiegel wird von den Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter sowie vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe einstimmig als quali­fi­zier­ter Mietspie­gel anerkannt.

Der Karlsruher Mietspiegel 2025 ist gültig für den Zeitraum 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026.

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Beantragung einer gebundenen Broschüre des Mietspiegels

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Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Mietspiegel 2025 herunterladen (PDF)

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Elektronische Ausgabe (kostenlos)

Die aktuelle Ausgabe können Sie sich unter "Formulare" in elektronischer Form (pdf) direkt herunterladen. Weitere ältere Versionen des Mietspie­gels ab 2019 finden Sie auf der Webseite der Statistikstelle Karlsruhe unter statistik.karlsruhe.de.

Ältere Versionen des Mietspiegels (ab 2013) sind bei Bedarf weiterhin als Print-Ausgabe direkt beim Amt für Stadt­ent­wick­lung erhältlich (E-Mail: statistik@karlsruhe.de).

Gebundene Ausgabe - deutschlandweit (Preis siehe Kosten)

  • - Versand der Broschüre nach Online-Bestellung mit elektronischer Bezahlung

Die Bestellung und Bezahlung kann direkt online über das beigefügte Formular erfolgen. Nach Eingang der Bestellung werden die gewünschten Exemplare des Karlsruher Mietspiegels per Post zugesendet.

Es gibt folgende Bezahlmöglichkeiten:

- - Sepa-Lastschrift (nur innerhalb Deutschlands möglich)
Die fällige Gebühr wird von uns einmalig eingezogen.
- - PayPal

Mitglieder erhalten den Mietspiegel außerdem bei den Interessenverbänden

- - Haus & Grund Karlsruhe e. V.
- - Mieterverein Karlsruhe e. V.

Nach Eingang der Bestellung werden die gewünschten Exemplare des Karlsruher Mietspiegels per Post zugeschickt.

  • - Selbstabholung gegen Barzahlung in den Verkaufsstellen

Bei persönlicher Vorsprache bei den aufgeführten Dienststellen ist der Mietspiegel vor Ort zu bezahlen (Barzahlung).

  • - Schriftliche Bestellung einer gedruckten Ausgabe

Schriftliche Bestellungen der gedruckten Ausgabe richten Sie bitte ausschließlich an:

Stadt Karlsruhe
Amt für Stadtentwicklung
Statistikstelle
76124 Karlsruhe

 

Gebundene Ausgabe ins Ausland

Über das Online-Formular ist keine Bestellung mit Versand in das Ausland möglich.

Bitte wenden Sie Sich per E-Mail an statistik@karlsruhe.de

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7,50 Euro je Ausgabe des Mietspiegels 2025, 2023 und 2021 (plus 1,80 Euro Porto je Sendung sowie 7% MwSt.)
7,00 Euro je Ausgabe des Mietspiegels 2019 (plus 1,80 Euro Porto je Sendung sowie 7% MwSt.)
6,50 Euro je Ausgabe des Mietspiegels 2017 (plus 1,80 Euro Porto je Sendung sowie 7% MwSt.)
6,00 Euro je Ausgabe des Mietspiegels 2013 und 2015 (plus 1,80 Euro Porto je Sendung sowie 7% MwSt.)

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Die Bearbeitungsdauer für einen gebundene Ausgabe beträgt:

2 bis 3 Werktage (Montag bis Freitag) zuzüglich Postversand (in der Regel von 1 bis 2 Tagen)

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Die Aktualisierung erfolgt laut Gesetzgeber im 2-Jahres-Rhythmus. Der Mietspiegel wird in Karlsruhe seit 2013 erstellt.

Für Fragen und Auskünfte (keine Rechts­be­ra­tung) stehen die Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­ter der Statis­tik­stelle während der bekannten Öffnungs­zei­ten unter Telefon 0721 133-1232 oder E-Mail statis­ti­k@­karls­ruhe.de zur Verfügung.

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§ 558 Absatz 2 BGB (ortsübliche Vergleichsmiete)

§ 558c BGB (Mietspiegel)

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Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 05.01.2023 freigegeben.

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