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Bürgerservice Karlsruhe

Kraftfahrzeug - Umkennzeichnung auf Wunsch

Sie möchten ein anderes Kennzeichen für Ihr Fahrzeug?
Ist das Fahrzeug im Stadtgebiet Karlsruhe zugelassen?

 

Auf Wunsch kann das Kraftfahrzeugkennzeichen geändert werden.

Wer eine andere individuelle Erkennungsnummer (die aus Buchstaben und Ziffern besteht) auf seinem Fahrzeug haben möchte, muss sein Fahrzeug umkennzeichnen.

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Online-Terminvereinbarung Zulassungsstelle

Wunschkennzeichen online reservieren

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Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Zulassungsstelle: Infoblatt Datenschutzerklärung (PDF)

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Keine.

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  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
  • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
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Für die Antragstellung bei der Zulassungsstelle Karlsruhe haben Sie die folgende Möglichkeit:

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Keine.

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  • Personalausweis oder Reisepass mit eingetragenem Adressnachweis;
    bei fehlendem Adressnachweis ist zusätzlich eine amtliche Meldebescheinigung vorzulegen.
    Bitte beachten Sie: Sollte auf Ihrem Ausweisdokument keine Unterschrift abgedruckt sein, ist zusätzlich zum Ausweisdokument ein weiteres amtliches Dokument (zum Beispiel Führerschein oder Reisepass) zum Abgleich der Unterschrift vorzulegen.
  • bei Nicht-EU-Bürgern: zusätzlich Aufenthaltstitel
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original
  • Hauptuntersuchungsbericht im Original
  • bisherige Kennzeichenschilder
  • neue Kennzeichenschilder (vorab reservieren)
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Zwischen 27,50 Euro und 64,20 Euro (+ 0,30 Euro je Klebesiegel) ohne die Kosten für Schilder

Zahlungsarten: Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN

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Keiner.

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§ 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

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Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 26. Januar 2026 freigegeben.

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