Kraftfahrzeug - Umkennzeichnung auf Wunsch
Sie möchten ein anderes Kennzeichen für Ihr Fahrzeug?
Ist das Fahrzeug im Stadtgebiet Karlsruhe zugelassen?
Auf Wunsch kann das Kraftfahrzeugkennzeichen geändert werden.
Wer eine andere individuelle Erkennungsnummer (die aus Buchstaben und Ziffern besteht) auf seinem Fahrzeug haben möchte, muss sein Fahrzeug umkennzeichnen.
Onlineantrag
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Online-Terminvereinbarung Zulassungsstelle
Mit diesem Link werden Sie direkt zur Terminvereinbarung bei der Zulassungsstelle der Stadt Karlsruhe weitergeleitet.
Wunschkennzeichen online reservieren
Hinweis: Aus technischen Gründen können im Zeitfenster von 00.50 bis 02.00 Uhr keine Kennzeichen online reserviert werden.
Formulare und weitere Angebote
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Zulassungsstelle: Infoblatt Datenschutzerklärung (PDF)
Information der Zulassungsstelle zur Datenerhebung nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO)
Hinweise
Keine.
Voraussetzungen
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
- Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
Verfahrensablauf
Für die Antragstellung bei der Zulassungsstelle Karlsruhe haben Sie die folgende Möglichkeit:
- Persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung
Termine können Sie online unter www.karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch vereinbaren.
Fristen
Keine.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit eingetragenem Adressnachweis;
bei fehlendem Adressnachweis ist zusätzlich eine amtliche Meldebescheinigung vorzulegen.
Bitte beachten Sie: Sollte auf Ihrem Ausweisdokument keine Unterschrift abgedruckt sein, ist zusätzlich zum Ausweisdokument ein weiteres amtliches Dokument (zum Beispiel Führerschein oder Reisepass) zum Abgleich der Unterschrift vorzulegen. - bei Nicht-EU-Bürgern: zusätzlich Aufenthaltstitel
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original
- Hauptuntersuchungsbericht im Original
- bisherige Kennzeichenschilder
- neue Kennzeichenschilder (vorab reservieren)
Kosten
Zwischen 27,50 Euro und 64,20 Euro (+ 0,30 Euro je Klebesiegel) ohne die Kosten für Schilder
Zahlungsarten: Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN
Rechtsbehelf
Keiner.
Rechtsgrundlage
§ 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 26. Januar 2026 freigegeben.