Grundbuchabschrift oder Grundbuchausdruck beantragen (Stadt Karlsruhe)
Berechtigte Personen können eine Abschrift oder einen Auszug aus dem Grundbuch beantragen.
Onlineantrag
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Antrag auf eine Grundbuchabschrift (Onlinedienst)
Eine Kopie des Ausweises ist zwingend hochzuladen. Gegebenenfalls können weitere Anlagen hochgeladen werden.
Beglaubigte Grundbuchabschriften können nicht per E-Mail versand werden.
Zuständige Stelle
Hinweise
Die Stadtverwaltung Karlsruhe und das Grundbuchamt (hier: im Amtsgericht Maulbronn) haben gleichberechtigt die Möglichkeit Ihnen diesen Service anzubieten.
Voraussetzungen
Grundbuchabschriften erhalten
- Eigentümerinnen und Eigentümer
- eingetragene Berechtigte oder Gläubiger
- Personen, die ein berechtigtes Interesse zur Einsichtnahme glaubhaft belegen können
Verfahrensablauf
Online-Antrag
Füllen Sie bitte den unter "Onlineantrag und Formulare" aufgelisteten Antrag aus. Eine Kopie des Ausweises ist zwingend hochzuladen. Gegebenenfalls können weitere Anlagen hochgeladen werden.
Antragsstellung per Post
Es sind dem Antrag Kopien der genannten Unterlagen beizufügen.
Hinweis: Beglaubigte Grundbuchabschriften können nur per Post verschickt werden und nicht per E-Mail.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Im Vertretungsfalle zusätzlich eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers oder des Berechtigten
- Unterlagen aus denen sich das berechtigte Interesse ergibt (z.B. Testament, Schreiben des Nachlassgerichts, Mietvertrag o.ä.)
Kosten
Unbeglaubigte Grundbuchabschrift: 10,00 Euro
Beglaubigte Grundbuchabschrift: 20,00 Euro
Hinweis: beglaubigte Abschriften können nicht per E-Mail versand werden.
Rechtsbehelf
keiner
Rechtsgrundlage
§ 12 Grundbuchordnung (GBO), Grundbucheinsicht und Abschrift
§ 131 Grundbuchordnung (GBO), Ausdruck und amtlicher Ausdruck
§§ 44, 45, 78 Grundbuchverfügung (GBV), Abschriften und Ausdrucke aus dem Grundbuch)
§ 35a Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG) Grundbucheinsichtsstelle Kostenverzeichnis (Anlage 1 zum GNotKG)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 17.03.2023 freigegeben.