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Bürgerservice Karlsruhe

Grundbuchabschrift oder Grundbuchausdruck beantragen (Stadt Karlsruhe)

Berechtigte Personen können eine Abschrift oder einen Auszug aus dem Grundbuch beantragen.

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Antrag auf eine Grundbuchabschrift (Onlinedienst)

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Die Stadtverwaltung Karlsruhe und das Grundbuchamt (hier: im Amtsgericht Maulbronn) haben gleichberechtigt die Möglichkeit Ihnen diesen Service anzubieten.

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Grundbuchabschriften erhalten

  • Eigentümerinnen und Eigentümer
  • eingetragene Berechtigte oder Gläubiger
  • Personen, die ein berechtigtes Interesse zur Einsichtnahme glaubhaft belegen können
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Online-Antrag

Füllen Sie bitte den unter "Onlineantrag und Formulare" aufgelisteten Antrag aus. Eine Kopie des Ausweises ist zwingend hochzuladen. Gegebenenfalls können weitere Anlagen hochgeladen werden.

Antragsstellung per Post

Es sind dem Antrag Kopien der genannten Unterlagen beizufügen.

Hinweis: Beglaubigte Grundbuchabschriften können nur per Post verschickt werden und nicht per E-Mail.

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keine

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  • Personalausweis oder Reisepass
  • Im Vertretungsfalle zusätzlich eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers oder des Berechtigten
  • Unterlagen aus denen sich das berechtigte Interesse ergibt (z.B. Testament, Schreiben des Nachlassgerichts, Mietvertrag o.ä.)
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Unbeglaubigte Grundbuchabschrift: 10,00 Euro

Beglaubigte Grundbuchabschrift: 20,00 Euro

Hinweis: beglaubigte Abschriften können nicht per E-Mail versand werden.

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keiner

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§ 12 Grundbuchordnung (GBO), Grundbucheinsicht und Abschrift

§ 131 Grundbuchordnung (GBO), Ausdruck und amtlicher Ausdruck

§§ 44, 45, 78 Grundbuchverfügung (GBV), Abschriften und Ausdrucke aus dem Grundbuch)

§ 35a Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG) Grundbucheinsichtsstelle Kostenverzeichnis (Anlage 1 zum GNotKG)

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Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 17.03.2023 freigegeben.

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