Sie sind von außerhalb in die Stadt Karlsruhe zugezogen und möchten Ihre Fahrzeugpapiere ändern?
Sind Sie beim Einwohnermeldeamt bereits umgemeldet?
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Ein Fahrzeug kann online zugelassen werden.
Voraussetzung: Personalausweis mit freigeschalteter eID Funktion oder einen entsprechenden Aufenthaltstitel.
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Online-Terminvereinbarung Zulassungsstelle
Mit diesem Link werden Sie direkt zur Terminvereinbarung beim Zulassungswesen der Stadt Karlsruhe weitergeleitet.
Zulassungsstelle: Antrag auf Zulassung eines Kraftfahrzeugs
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Zulassungsstelle: Infoblatt Datenschutzerklärung (PDF)
Information der Zulassungsstelle zur Datenerhebung nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle
Die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist,
Sie oder eine Sie vertretende Person müssen das Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde ummelden.
Für die Antragstellung bei der Zulassungsstelle Karlsruhe haben Sie folgende Möglichkeiten:
schnellstmöglich
*Bitte beachten Sie: Sollte auf Ihrem Ausweisdokument nicht Ihre Unterschrift angebracht sein, muss zusätzlich ein anderes amtliches Dokument (Führerschein oder Reisepass) zum Abgleich Ihrer Unterschrift beigefügt werden.
Wenn Sie die Kennzeichen ändern möchten zusätzlich:
nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 16,70
Hinweis: Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Zahlungsarten:
Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
iKfz
Wenn Sie beabsichtigen, Ihr Fahrzeug zukünftig internetbasiert außer Betrieb zu setzen, benötigen Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und neue Stempelplaketten.
Keiner.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 13. März 2024 freigegeben.