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Bürgerservice Karlsruhe

Kraftfahrzeug - Umschreibung beantragen (Halterwechsel innerhalb der Stadt Karlsruhe)

Sie möchten ein gebrauchtes Fahrzeug zulassen, das zuletzt in Deutschland zugelassen war/ist?
Wohnen Sie im Stadtgebiet Karlsruhe?

 

Ein Fahrzeug, das Sie gekauft haben und das bereits innerhalb von Karlsruhe zugelassen ist, müssen Sie sofort auf Ihren Namen umschreiben lassen, wenn Sie es im öffentlichen Straßenverkehr benutzen.

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Online-Terminvereinbarung Zulassungsstelle

Online-Zulassung über i-Kfz

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Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Antrag auf Zulassung eines Kraftfahrzeugs (PDF)

SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer beim zuständigen Hauptzollamt

Zulassung eines Kraftfahrzeugs durch minderjährige Person (Einwilligungserklärung) (PDF)

Zulassungsstelle: Infoblatt Datenschutzerklärung (PDF)

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Bürgerbüro Durlach

Bürgerbüro Grötzingen

Bürgerbüro Neureut

Bürgerbüro Stupferich

Bürgerbüro Wettersbach

Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle

Die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben

Zulassungsbehörde ist,

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt
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Keine.

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Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs auf Ihren Namen sind:

  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
  • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese Vollmacht muss auch Ihr Einverständnis enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen von Ihnen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
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Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.

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Sie oder eine Sie vertretende Person müssen das Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde ummelden.

Für die Antragstellung bei der Zulassungsstelle Karlsruhe haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung
    Termine können Sie online unter www.karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch vereinbaren.

  • Digital per iKFZ - Internetbasierte Fahrzeugzulassung
    Wenn bei Ihnen folgende Voraussetzungen vorliegen, können Sie dies online (i-Kfz) erledigen:
    • Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
    • Zulassungsbescheinigung Teil I & II mit verdeckten Sicherheitscodes
    • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
    • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
    • IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
    • Bisheriges Kennzeichen wird übernommen
    • Es handelt sich nicht um ein Wechselkennzeichen.
    • Beispieldarstellungen und Erklärvideos finden Sie unter BMDV - Online-Fahrzeugzulassung
    • Zur Antragstellung i-Kfz geht es hier: Online-Zulassung über i-Kfz

Hinweis: Seit dem 01.10.2019 besteht nicht nur bei einem Standortwechsel die Möglichkeit, das bisherige Kennzeichen weiterzuführen, nun kann auch der Erwerber des Fahrzeuges das bisherige Kennzeichen bundesweit übernehmen. Eine Übernahme des Kennzeichens ist nur möglich, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist.

Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden.

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schnellstmöglich

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  • Formular: "Antrag auf Zulassung eines Kraftfahrzeugs" vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Formular: SEPA-Lastschriftmandat für die Steuer vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original
  • Hauptuntersuchungsbericht im Original
  • eVB-Nummer von der Versicherung
  • Personalausweis oder Reisepass mit eingetragenem Adressnachweis;
    bei fehlendem Adressnachweis ist zusätzlich eine amtliche Meldebescheinigung vorzulegen.
    Bitte beachten Sie: Sollte auf Ihrem Ausweisdokument keine Unterschrift abgedruckt sein, ist zusätzlich zum Ausweisdokument ein weiteres amtliches Dokument (zum Beispiel Führerschein oder Reisepass) zum Abgleich der Unterschrift vorzulegen.
  • bei Nicht-EU-Bürgern: zusätzlich Aufenthaltstitel
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Firmen: zusätzlich Gewerberegisterauszug oder Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • bei Vereinen: zusätzlich Vereinsregisterauszug

 

Wenn Sie die Kennzeichen nicht beibehalten wollen und das Fahrzeug noch zugelassen ist

  • bei Wunschkennzeichen: neue Kennzeichenschilder (vorab reservieren)
  • bisherige Kennzeichenschilder (bitte keinesfalls die Stempelplaketten vorab entfernen!)

Wenn das Fahrzeug derzeit abgemeldet ist

  • bei Wunschkennzeichen: neue Kennzeichenschilder (vorab reservieren)

 

Hinweis: Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese telefonisch anfordern. Die Versicherung wird von der zuständigen Stelle automatisch über die Zulassung des Fahrzeugs informiert.

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nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 18,60

Hinweis: Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

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Keiner.

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Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 26. Januar 2026 freigegeben.

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