Pass für Geringverdiener - Karlsruher Kinderpass beantragen
Mit dem Karlsruher Kinderpass sind Ermäßigungen erhältlich zum Beispiel für
- Monatskarten des KVV,
- in vielen Frei- und Hallenbädern,
- beim Zoologischer Stadtgarten Karlsruhe,
- bei VHS,
- Musikschulen
- und vieles mehr.
Außerdem ist ein Ferienzuschuss für betreute Ferienangebote möglich.
Der Karlsruher Kinderpass kann in Karlsruhe sowie in den anderen Kommunen der SozialRegion (Bad Schönborn, Bruchsal, Eggenstein-Leopoldshafen, Forst (Baden), Graben-Neudorf, Hambrücken, Linkenheim-Hochstetten, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, VG Hagenbach, Waldbronn, Walzbachtal, Weingarten (Baden) und Wörth am Rhein) beantragt werden.
Zuständige Stelle
Jugendfreizeit- und Bildungswerk
Öffnungszeiten:
- Montag und Dienstag: 9 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
- Mittwoch: geschlossen
- Donnerstag: 9 bis 13 Uhr und 14 bis 17:30 Uhr
- Freitag: 9 bis 13 Uhr
Telefon: 0721 133-5671
Hinweise
Keine.
Voraussetzungen
Sie müssen Ihren Wohnsitz in der Stadt Karlsruhe bzw. in der SozialRegion haben.
Außerdem:
- Bezug von Leistungen nach SGB II,
- Grundsicherung nach SGB XII,
- Wohngeld,
- Kinderzuschlag oder
- Leistungen nach dem AsylbLG oder
- geringes Einkommen, das mit geeigneten Unterlagen nachgewiesen wird.
Den Karlsruher Kinderpass können außerdem:
- Kinder mit Schwerbehindertenausweis und
- Pflegekinder bekommen.
Verfahrensablauf
Der Karlsruher Pass kann nur im Büro des Jugendfreizeit- und Bildungswerks beantragt werden.
Fristen
Keine.
Erforderliche Unterlagen
Mitzubringen sind
- entweder der aktuelle Bescheid vollständig im Original über eine der o.a. Sozialleistungen oder
- Unterlagen für eine Berechnung oder
- Schwerbehinderten-Ausweis bzw. Pflegebescheinigung.
Außerdem wird ein passbildgroßes Foto benötigt.
Kosten
Der Karlsruher Kinderpass ist kostenlos.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von den vorgelegten Unterlagen ab.
In vielen Fällen wird der Karlsruher Kinderpass bei der Antragstellung ausgestellt.
Rechtsbehelf
Keiner.
Rechtsgrundlage
Der Karlsruher Kinderpass ist eine freiwillige Leistung der Stadt Karlsruhe.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 23. September 2024 freigegeben.