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Bürgerservice Karlsruhe

Pass für Geringverdiener - Karlsruher Kinderpass beantragen

Mit dem Karlsruher Kinderpass sind Ermäßigungen erhältlich zum Beispiel für

  • Monatskarten des KVV,
  • in vielen Frei- und Hallenbädern,
  • beim Zoologischer Stadtgarten Karlsruhe,
  • bei VHS,
  • Musikschulen
  • und vieles mehr.

Außerdem ist ein Ferienzuschuss für betreute Ferienangebote möglich.

Der Karlsruher Kinderpass kann in Karlsruhe sowie in den anderen Kommunen der SozialRegion (Bad Schönborn, Bruchsal, Eggenstein-Leopoldshafen, Forst (Baden), Graben-Neudorf, Hambrücken, Linkenheim-Hochstetten, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, VG Hagenbach, Waldbronn, Walzbachtal, Weingarten (Baden) und Wörth am Rhein) beantragt werden.

Jugendfreizeit- und Bildungswerk

Öffnungszeiten:

  • Montag und Dienstag: 9 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Mittwoch: geschlossen
  • Donnerstag: 9 bis 13 Uhr und 14 bis 17:30 Uhr
  • Freitag: 9 bis 13 Uhr

Telefon: 0721 133-5671

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Keine.

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Sie müssen Ihren Wohnsitz in der Stadt Karlsruhe bzw. in der SozialRegion haben.

Außerdem:

  • Bezug von Leistungen nach SGB II,
  • Grundsicherung nach SGB XII,
  • Wohngeld,
  • Kinderzuschlag oder
  • Leistungen nach dem AsylbLG oder
  • geringes Einkommen, das mit geeigneten Unterlagen nachgewiesen wird.

Den Karlsruher Kinderpass können außerdem:

  • Kinder mit Schwerbehindertenausweis und
  • Pflegekinder bekommen.
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Der Karlsruher Pass kann nur im Büro des Jugendfreizeit- und Bildungswerks beantragt werden.

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Keine.

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Mitzubringen sind

  • entweder der aktuelle Bescheid vollständig im Original über eine der o.a. Sozialleistungen oder
  • Unterlagen für eine Berechnung oder
  • Schwerbehinderten-Ausweis bzw. Pflegebescheinigung.

Außerdem wird ein passbildgroßes Foto benötigt.

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Der Karlsruher Kinderpass ist kostenlos.

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Die Bearbeitungsdauer hängt von den vorgelegten Unterlagen ab.

In vielen Fällen wird der Karlsruher Kinderpass bei der Antragstellung ausgestellt.

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Keiner.

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Der Karlsruher Kinderpass ist eine freiwillige Leistung der Stadt Karlsruhe.

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Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 23. September 2024 freigegeben.

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