Pass für Geringverdiener - Karlsruher Pass beantragen
Mit dem Karlsruher Pass sind Ermäßigungen erhältlich zum Beispiel für
- Monatskarten des KVV,
- in vielen Frei- und Hallenbädern,
- beim Zoologischer Stadtgarten Karlsruhe,
- bei VHS,
- Musikschulen
- und vieles mehr.
Erwachsene ab 60 Jahre erhalten zusätzlich Bildungsgutscheine im Wert von 120 €.
Der Karlsruher Pass kann in Karlsruhe sowie in anderen Kommunen der SozialRegion (Bad Schönborn, Eggenstein-Leopoldshafen, Graben-Neudorf, Hambrücken, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, Waldbronn und Weingarten (Baden)) beantragt werden.
Zuständige Stelle
Jugendfreizeit- und Bildungswerk
Öffnungszeiten:
- Montag und Dienstag: 9 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
- Mittwoch: geschlossen
- Donnerstag: 9 bis 13 Uhr und 14 bis 17:30 Uhr
- Freitag: 9 bis 13 Uhr
Telefon: 0721 133-5671
Hinweise
Keine.
Voraussetzungen
Sie müssen Ihren Wohnsitz im Stadtkreis Karlsruhe bzw. in der SozialRegion haben.
Außerdem:
- Bezug von Leistungen nach SGB II,
- Grundsicherung nach SGB XII,
- Wohngeld,
- Kinderzuschlag oder
- Leistungen nach dem AsylbLG oder
- geringes Einkommen, das mit geeigneten Unterlagen nachgewiesen wird.
Verfahrensablauf
Kommen Sie gerne mit den erforderlichen Unterlagen bei uns vorbei.
Der Karlsruher Pass kann nur im Büro des Jugendfreizeit- und Bildungswerks beantragt werden.
Fristen
Keine.
Erforderliche Unterlagen
Mitzubringen sind entweder
- der aktuelle Bescheid vollständig im Original über eine der o.a. Sozialleistungen oder
- Unterlagen für eine Berechnung.
Außerdem werden
- der Personalausweis und
- ein passbildgroßes Foto
benötigt.
Kosten
Der Karlsruher Pass ist kostenlos.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von den vorgelegten Unterlagen ab.
In vielen Fällen wird der Karlsruher Kinderpass bei der Antragstellung ausgestellt.
Rechtsbehelf
Keiner.
Rechtsgrundlage
Der Karlsruher Pass ist eine freiwillige Leistung der Stadt Karlsruhe.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 23. September 2024 freigegeben.