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Bürgerservice Karlsruhe

Kraftfahrzeug - Halterauskunft beantragen

Halterdaten können nur unter bestimmten Voraussetzungen erfragt werden.

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Antrag auf Auskunft aus der Kfz-Zulassungsdatei (PDF)

Zulassungsstelle: Infoblatt Datenschutzerklärung (PDF)

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keine

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Auskunft über die Halterdaten eines Fahrzeuges können erfragt werden, wenn sie benötigt werden

  • zur Geltendmachung
  • Sicherung oder Vollstreckung
  • zur Befriedigung oder Abwehr

von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit

  • der Teilnahme am Straßenverkehr
  • dem Diebstahl oder sonstigen Abhandenkommen des Fahrzeuges
  • zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße
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Die Halterauskunft kann persönlich oder schriftlich beantragt werden.

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keine

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  • Personalausweis oder Reisepass mit eingetragenem Adressnachweis;
    bei fehlendem Adressnachweis ist zusätzlich eine amtliche Meldebescheinigung vorzulegen.
    Bitte beachten Sie: Sollte auf Ihrem Ausweisdokument keine Unterschrift abgedruckt sein, ist zusätzlich zum Ausweisdokument ein weiteres amtliches Dokument (zum Beispiel Führerschein oder Reisepass) zum Abgleich der Unterschrift vorzulegen.
  • bei Nicht-EU-Bürgern zusätzlich: Aufenthaltstitel
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei juristischen Personen/Firmen:
    • Handelsregisterauszug oder
    • Gewerbeanmeldung oder
    • Vereinsregisterauszug

  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
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5,10 Euro

Zahlungsarten:
Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN, Abgabenbescheid

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Widerspruch

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Straßenverkehrsgesetz (StVG): (Wird in einem neuen Fenster geöffnet)

  • § 39 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen
  • § 39a Auskunft über Daten
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Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 29. Januar 2026 freigegeben.

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