Entwässerungsgebühren - Rückerstattung bei Wasserrohrbruch beantragen
Antrag auf Rückerstattung von Entwässerungsgebühren wegen eines Wasserrohrbruchs.
Onlineantrag
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Antrag auf Rückerstattung von Entwässerungsgebühren bei Wasserrohrbruch (Onlinedienst)
Anlagen müssen hochgeladen werden. Der Antrag wird online abgeschickt (eingereicht).
Voraussetzungen
Aufgrund eines Wasserrohrbruchs wurden Wassermengen nachweislich nicht oder nur teilweise in die öffentliche Kanalisation eingeleitet.
Verfahrensablauf
Der Schaden und dessen Behebung ist durch schriftliche Belege nachzuweisen.
Fristen
Der Antrag auf Herabsetzung der Entwässerungsgebühr muss vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides bei der Stadt Karlsruhe eingegangen sein.
Erforderliche Unterlagen
Antragsformular mit den entsprechenden Nachweisen (Reparaturrechnung, Leckortungsprotokoll)
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 1 Nr. 4c Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit § 162 und § 173 Abs. 1 Nr. 2 Abgabenordung, sowie § 4 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensatzung).