Stadtbibliothek Karlsruhe - Bibliotheksausweis beantragen
Zur Entleihung von Medien sowie für die Nutzung der digitalen Angebote ist ein nicht übertragbarer Bibliotheksausweis notwendig, der auf Antrag unter Vorlage eines Lichtbildausweises mit amtlichen Adressnachweis ausgestellt wird. Die Ausweise werden in allen Einrichtungen der Stadtbibliothek ausgestellt.
Formulare und weitere Angebote
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Anmeldeformular für Institutionen (PDF)
Hinweise
Keine
Voraussetzungen
Die Stadtbibliothek Karlsruhe steht während der Öffnungszeiten den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt zur Verfügung. Auch wer in Karlsruhe arbeitet, eine Lehranstalt besucht oder in unmittelbarer Nachbarschaft der Stadt wohnt, ist willkommen.
Verfahrensablauf
Bitte kommen Sie persönlich mit einem Lichtbildausweis mit amtlichem Adressnachweis in einem Standort der Stadtbibliothek Karlsruhe (zum Beispiel ins Neue Ständehaus) und wenden sich an unseren Kundenservice.
Minderjährige benötigen eine Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
Personen mit Antrag auf einen Institutionsausweis benötigen einen Stempel sowie Unterschrift der Institution.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung des Bibliotheksausweis benötigen Sie
- einen Lichtbildausweis mit amtlichem Adressnachweis
- bei Minderjährigen, den beigefügten Antrag inklusive der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
- bei Institutionsausweisen, den beigefügten Antrag inklusive eines Stempel und einer Unterschrift der Institution
Der Bibliotheksausweis muss persönlich beantragt werden.
Kosten
Für das Ausleihen erhebt die Stadtbibliothek folgende Entgelte:
Kostenlosen Bibliotheksausweis
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erhalten einen kostenlosen Bibliotheksausweis.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von kulturellen oder sozialen Bildungseinrichtungen erhalten nach Vorlage eines Nachweises einen personengebundenen kostenlosen Institutionsausweis für die Ausleihe im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit
Ermäßigungsberechtigte, jährlich 16 Euro
(Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sowie ab Vollendung des 65. Lebensjahres sowie Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Rentnerinnen und Rentner, Schwerbehinderte, Personen mit Karlsruher Pass und Leistungsbeziehende nach dem Sozialgesetzbuch) gegen Vorlage einer gültigen Bescheinigung.
Einzelausweis, jährlich 25 Euro
berechtigt zur Ausleihe aller Medienarten.
Schnupperausweis für einen Monat 3 Euro
Die Benutzung der Medien in den Räumen der Stadtbibliothek ist unentgeltlich.
Rechtsbehelf
Wird Ihnen noch mitgeteilt.
Freigabevermerk
Dieser Text wurde vom Kulturamt der Stadt Karlsruhe in dessen Fassung am 12.07.2022 freigegeben.