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Bürgerservice Karlsruhe

Anmeldeverfahren und Beratungsgespräch für Prostituierte

Anmeldung und Beratung von Prostituierten nach dem Prostituiertenschutzgesetz.

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Online-Terminvereinbarung

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Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Sperrbezirke Karlsruhe (PDF)

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Keine.

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Am 1. Juli 2017 trat das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft.
In der Prostitution tätige Personen müssen ihre Tätigkeit nunmehr anmelden.

Hinweise zum Anmeldeverfahren nach dem Prostituiertenschutzgesetz:
Die Zuständigkeit für die Anmeldung der Prostituierten wurde zum 1. November 2017 durch das Inkrafttreten des Landesausführungsgesetzes zum Prostituiertenschutzgesetz auf die Stadt- und Landkreise übertragen.

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Terminvereinbarung

Eine persönliche Vorsprache zur Anmeldung und Beratung ist nur mit Termin möglich.
Termine können Sie unter www.karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch über die Behördennummer 0721 115 buchen.

Bei der Anmeldung sind folgende Angaben zu machen:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • Angaben zur alleinigen Wohnung, hilfsweise einer Zustellanschrift
  • Länder und Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist
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Keine.

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  • Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung
  • 1 ausgedrucktes Lichtbild
  • Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
  • Schriftlicher Nachweis über eine deutsche Melde- oder Zustellanschrift
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Keine.

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Für weitere Informationen bzw. Kontaktmöglichkeiten zu anderen Behörden und Beratungsstellen klicken Sie bitte auf den folgenden Link: https://bleibsafe.info/de

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Keiner.

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Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 31. März 2025 freigegeben.

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