Hundesteuer - Hund anmelden
Besteuert wird das Halten eines Hundes. Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und beträgt für jeden Hund (Ersthund und weitere Hunde): 132,00 Euro. Die Zwingersteuer beträgt 264,00 Euro.
Jeden Hund, den Sie halten, müssen Sie anmelden.
Formulare und weitere Angebote
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Zuständige Stelle
- Buchstabe A - G, L: 0721 133-2207
- Buchstabe H-K, M, O-P: 0721 133-2205
- Buchstabe N, Q-Z: 0721 133-2204
- E-Mail: steuern@stk.karlsruhe.de
- Fax: 0721 133-2209
Hinweise
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Voraussetzungen
Sie halten einen Hund.
Verfahrensablauf
Anmeldungen können online vorgenommen werden. Das Anmeldeformular kann auch in einem der Bürgerbüros abgegeben werden.
Eine Einzugsermächtigung für die Hundesteuer kann über das SEPA-Basislastschriftmandat erteilet werden. Das Formular muss unterschrieben eingereicht werden.
Bei der Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie eine Hundesteuermarke. Der Hundehalter muss den Hund mit der sichtbar befestigten Marke versehen. Bei Verlust der Marke ist unverzüglich Ersatz bei der Abteilung "Kommunale Steuer" der Stadt Karlsruhe anzufordern, entweder schriftlich oder per Online-Formular.
Wer seinen Anzeigepflichten nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Fristen
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten,
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind oder
nachdem der Hund das steuerbare Alter von drei Monaten erreicht hat.
Erforderliche Unterlagen
Dem Anmeldeformular müssen keine Anlagen hinzugefügt werden.
Kosten
Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und beträgt für jeden Hund (Ersthund und weitere Hunde):
- 144,00 Euro.
Die Zwingersteuer beträgt 288,00 Euro.
Rechtsbehelf
Keiner.
Rechtsgrundlage
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der örtlichen Hundesteuersatzung in der Fassung vom 18. Juli 2023.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 01. Januar 2024 freigegeben.