Hundesteuer - Hund abmelden
Jeden Hund, den Sie halten, müssen Sie an- bzw. abmelden.
Formulare und weitere Angebote
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Zuständige Stelle
- Buchstabe A - G, L: 0721 133-2207
- Buchstabe H-K, M, O-P: 0721 133-2205
- Buchstabe N, Q-Z: 0721 133-2204
- E-Mail: steuern@stk.karlsruhe.de
- Fax: 0721 133-2209
Hinweise
Keine.
Voraussetzungen
- Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
- Sie haben keinen Hund mehr.
Verfahrensablauf
Abmeldungen können online vorgenommen werden. Das Abmeldeformular kann auch in einem der Bürgerbüros abgegeben werden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden.
Fristen
Die Abmeldung eines Hundes ist innerhalb eines Monats anzuzeigen.
Erforderliche Unterlagen
- Hundesteuermarke
Kosten
keine
Rechtsbehelf
Keiner.
Rechtsgrundlage
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der örtlichen Hundesteuersatzung in der Fassung vom 15.12.2009.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 19. September 2022 freigegeben.