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Bürgerservice Karlsruhe

Kraftfahrzeugkennzeichen oder Plaketten - bei Unleserlichkeit oder Beschädigung ersetzen

Sie benötigen Ersatz, wenn

  • Ihr Kennzeichenschild beschädigt oder unleserlich geworden ist oder
  • eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette) sich vom Kennzeichen gelöst hat oder so beschädigt ist, dass der Sicherheitscode lesbar wird.

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

Checkliste zur Fahrzeugzulassung bei der Stadt Karlsruhe (PDF)

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Bürgerbüro Durlach

Bürgerbüro Grötzingen

Bürgerbüro Wettersbach

Expressbereich Zulassungsstelle (Steinhäuserstraße 22)

die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben

Zulassungsbehörde ist

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt
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Ihr Kennzeichen oder Ihre Plakette sind unleserlich oder beschädigt.

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Legen Sie die "alten" Kennzeichenschilder bei der zuständigen Zulassungsbehörde vor.
In den meisten Fällen wechselt diese die Kennzeichen oder Plaketten direkt vor Ort aus.

Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder brauchen, können Sie sich an private Anbieterinnen und Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.

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Unverzüglich

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  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen beziehungsweise Firmen:
    • Handelsregisterauszug oder
    • Gewerbeanmeldung oder
    • Vereinsregisterauszug
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung (HU) nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I zu finden ist: Nachweis über eine gültige HU durch den letzten HU-Bericht
  • bisheriges oder bisherige Kennzeichen
    Hinweis: Wenn Sie ein Kennzeichen aus einem anderen Verwaltungsbezirk mitgenommen haben, müssen Sie alle am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen zur Stempelung vorlegen.
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je nach Verwaltungsaufwand: ab 0,50 EUR

Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzlich Kosten an.

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in der Regel sofort

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Ohne amtliche Kennzeichen dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht auf öffentlichen Bereichen bewegen oder abstellen. Dies gilt auch in dem Fall, dass Ihr Kennzeichen gestohlen werden sollte.

Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend den rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.

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Keiner

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Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):

  • § 12 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung (StVZO):

  • § 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

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15.04.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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