Umweltplakette/Feinstaubplakette kaufen
Umweltzonen sorgen dafür, dass die Luft in unseren Städten sauberer wird und die Grenzwerte eingehalten werden.
Fahrzeuge ohne entsprechende Umweltplakette, dürfen in Umweltzonen nicht fahren.
In Baden-Württemberg gibt es aktuell Umweltzonen in Stuttgart, in Pforzheim und in Ludwigsburg und Umgebung. In Stuttgart gelten zusätzlich weitergehende Verkehrsverbote für Diesel-Fahrzeuge bis 4 Euro oder IV Euro in der Umweltzone und Diesel-Fahrzeuge bis 5 Euro oder V Euro in einer kleinen Zone, welche den Talkessel, Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen umfasst.
Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer Umweltzone fahren, benötigen Sie grundsätzlich eine Umweltplakette. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.
Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, in Baden-Württemberg die grüne Plakette, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.
Onlineantrag
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Online-Dienst: Umwelt-/Feinstaubplakette bestellen und bezahlen
Bei Online-Bezahlung mit SEPA-Lastschrift oder PayPal wird die Umweltplakette an Ihre Anschrift geschickt.
Online-Dienst: Zuteilung einer Feinstaubplakette prüfen (Dieselmotor)
Feinstaubplakette online ermitteln
Prüfen Sie online mit Hilfe Ihres Fahrzeugscheins / Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I die Zuteilung einer Plakette.
Online-Dienst: Zuteilung einer Feinstaubplakette prüfen (Ottomotor)
Feinstaubplakette online ermitteln
Prüfen Sie online mit Hilfe Ihres Fahrzeugscheins / Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I die Zuteilung einer Plakette.
Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro
Formulare und weitere Angebote
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Antragsformular: Umwelt-/Feinstaubplakette beantragen (Papierformular)
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Zuständige Stelle
Expressbereich Zulassungsstelle (Steinhäuserstraße 22)
Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle
Ausgabestellen für Plaketten sind:
- die Kfz-Zulassungsbehörden
- Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- Landkreis: das Landratsamt
- die für die Durchführung der Abgasuntersuchungen (AU) anerkannten Stellen, beispielsweise AU-Werkstätten, zugelassene Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, GTS oder technische Prüfstellen
Voraussetzungen
Um eine grüne Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppe 4 nach der 35. BImSchV erfüllen.
Verfahrensablauf
Einige Stadt- und Landkreise, zum Beispiel Stuttgart und Freiburg, stellen Onlinedienste zur Verfügung.
Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen.
Sie bezahlen durch
- Lastschrift,
- Überweisung oder
- Kreditkarte.
Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.
Persönliche Vorsprache
- ohne vorherige Terminvereinbarung im Expressbereich der Zulassungsstelle
- nach vorheriger Terminvereinbarung in den zuständigen Bürgerbüros
Termine können Sie online unter karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch vereinbaren.
Online-Antrag und Bezahlung
Eine Feinstaubplakette kann auch online beantragt werden. Sie bekommen diese dann mit der Post zugeschickt.
Es gibt folgende Bezahlmöglichkeiten:
- SEPA-Lastschrift (nur innerhalb Deutschlands möglich)
Die fällige Gebühr wird von uns einmalig eingezogen. - Paypal.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)
zur Prüfung der Emissionswerte
Kosten
Je nach Stadt- beziehungsweise Landkreis, AU-Werkstatt oder Prüforganisation: meist von 5,00 EUR bis 8,00 EUR
im Stadtkreis Karlsruhe: 8,33 Euro
Zahlungsarten:
Online-Bezahlung: SEPA-Lastschrift, PayPal
bei persönlicher Vorsprache: Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN
Bearbeitungsdauer
In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.
Vertiefende Informationen
- Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg bietet auf seinen Seiten ausführliche Informationen zum Thema "Luftreinhaltung“ an.
- Eine Übersicht über Umweltzonen in ganz Deutschland finden Sie beim Umweltbundesamt.
- Für bestimmte Fahrten können Sie eine Ausnahmegenehmigung von den Verkehrsbeschränkungen in Umweltzonen erhalten.
Hinweise
Keine
Rechtsbehelf
Keine
Rechtsgrundlage
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG):
- § 40 Absatz 1 Verkehrsbeschränkungen
- § 47 Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, Landesverordnungen
Freigabevermerk
31.08.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Ergänzung durch Stadt Karlsruhe