Engagementnachweis Baden-Württemberg beantragen
Sie engagieren sich regelmäßig oder zeitlich befristet bürgerschaftlich oder ehrenamtlich in einer Organisation, einem Verein, einer Institution oder in einer Kommune, zum Beispiel durch Projektarbeit? Dann können Sie sich die dabei erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen dokumentieren lassen. Dieser Nachweis kann Bewerbungen beigefügt werden und allgemein im Berufsleben von Vorteil sein.
Angaben:
- Tätigkeitsbeschreibung (Arbeitsbereich, konkrete Arbeitsschwerpunkte, Besonderheiten des Engagements wie zum Beispiel Leitungsaufgaben)
- Fachwissen (zum Beispiel kaufmännisches Wissen, handwerkliche, pädagogische oder psychologische Fähigkeiten)
- Sozialkompetenzen (zum Beispiel Team- und Kommunikationsfähigkeit, Kreativität)
- Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen
Onlineantrag
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Registrierung für Organisationen für die Ausstellung von Engagementnachweisen
Zuständige Stelle
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Ihre Organisation, Institution, Kommune oder ihr Verein, sofern das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg eine Ausstellungsberechtigung erteilt hat.
Hinweise
keine
Voraussetzungen
Es muss sich um bürgerschaftliches oder ehrenamtliches Engagement handeln, das in Baden-Württemberg stattfindet beziehungsweise stattgefunden hat.
Bezugsort
Baden-Württemberg
Verfahrensablauf
Wenn sich eine interessierte Organisation, Institution, Kommune oder Verein registriert hat, beginnt ein Prüfungsverfahren. Bei positivem Ergebnis erteilt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg eine Ausstellungsberechtigung.
Die Organisation kann nun für ihre Engagierten online einen Engagementnachweis ausfüllen. Eine von der ausstellungsberechtigten Organisation autorisierte Person muss den Engagementnachweis unterschreiben.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
in der Regel wenige Tage
Vertiefende Informationen
Rechtsbehelf
entfällt
Rechtsgrundlage
entfällt
Freigabevermerk
02.02.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg