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Bürgerservice Karlsruhe

Elektrokleinstfahrzeuge

Elektrokleinstfahrzeuge sind beispielsweise Elektroscooter (E-Scooter/Elektroroller) und Segways.

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist am 15. Juni 2019 in Kraft getreten. Mit ihr wurde eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung dieser Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen geschaffen.

Servicezentrum Auto und Verkehr: Führerscheinstelle

Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle

Die für Sie zuständige Zulassungs- beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde:

  • Wenn Sie in einer kreisangehörigen Gemeinde oder Großen Kreisstadt wohnen: das Landratsamt.
  • Wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung.
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  • Sie sind im Besitz eines Elektrokleinstfahrzeugs und
  • nutzen dieses im öffentlichen Straßenverkehr.
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Haben Sie Zweifel, ob das von Ihnen gekaufte Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden kann oder ob Sie hierfür einen Führerschein benötigen?

Wenden Sie sich an Ihre zuständige Zulassungs- beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde.

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Erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.

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Stand: 22.09.2021

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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