Lebenspartnerschaftsurkunde - Weitere Ausfertigungen beantragen
Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten.
Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen, zum Beispiel für Rentenangelegenheiten und zur Änderung von Ausweispapieren.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:
- die Vor- und Familiennamen der Lebenspartnerinnen beziehungsweise Lebenspartner
- zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und
- gemäß dem Eintrag im Lebenspartnerschaftsregister zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde
- Ort und Tag der Geburt
- die Religionszugehörigkeit, wenn sie sich aus dem Lebenspartnerschaftsregister ergibt und
- Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft
Onlineantrag
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Die Urkunden können mit dem Formular direkt online bestellt und bezahlt werden.
Formulare und weitere Angebote
Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden.
Bitte Verrechnungsscheck oder Kopie der Überweisung beifügen.
Urkundenstelle: Infoblatt Datenschutz: Ausstellung von standesamtlichen Urkunden (PDF)
Information zur Datenerhebung für die Ausstellung von standesamtlichen Urkunden nach Artikel 13 der Datenschutz- Grundverordnung (EU DSGVO)
Zuständige Stelle
Standesamt Karlsruhe-Stadt: Eheschließungen und Urkundenstelle
- für Lebenspartnerschaften, die bis zum 31. Dezember 2011 einschließlich begründet wurden:
- bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Landratsamt:
das Standesamt am Ort des Landratsamtes - bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Stadtkreis: das Standesamt dieser Gemeinde
- bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Landratsamt:
- für Lebenspartnerschaften, die seit dem 1. Januar 2012 begründet wurden: das Standesamt der Gemeinde, in deren Bezirk einer der Partner oder eine der Partnerinnen den Wohnsitz hat oder sich gewöhnlich aufhält
Hinweise
Das Standesamt Karlsruhe stellt nur dann standesamtliche Urkunden aus,
- wenn sich die Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Todesfall in Karlsruhe ereignet hat und
- die Frist für die Führung der Personenstandsbücher noch nicht abgelaufen ist.
Fristen für die Führung der Personenstandsbücher
Es gelten folgende Fristen:
- Geburtenregister 110 Jahre
- Eheregister 80 Jahre
- Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
- Sterberegister 30 Jahre
Nach Ablauf der Fortführungsfristen werden die Personenstandsregister bzw. –bücher an das Stadtarchiv Karlsruhe abgeben. Nachweise aus älteren Registern sind dort erhältlich.
Weitere Informationen: Stadtarchiv Karlsruhe
Ebenso werden Lebenspartnerschaftsurkunden ausgestellt, wenn die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht beim Standesamt, sondern beim Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe oder beim Landratsamt Karlsruhe begründet wurde.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:
- Lebenspartner und Lebenspartnerinnen,
- Vorfahren, beispielsweise Eltern und Großeltern,
- Nachfahren, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkel sowie
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel)
Verfahrensablauf
Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt, bei dem Sie Ihre Lebenspartnerschaft begründet haben, beantragen und die Gebühr sofort bezahlen.
Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Manche Standesämter bieten an, dass Sie die Urkunden auch durch Fax, E-Mail oder telefonisch bestellen können.
In den genannten Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären, ob
- es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
- wie Sie Gebühren bezahlen können (zum Beispiel durch Überweisung oder in bar bei Abholung).
Manche Gemeinden und Städte bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.
Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen.
Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.
Fristen
Keine.
Erforderliche Unterlagen
- bei persönlichem Erscheinen: gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
- Ausweis der bevollmächtigten Person
- Nachweis des rechtlichen Interesses: beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel
Kosten
Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister: je EUR 20,00
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt aktuell 3 Wochen.
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Rechtsgrundlage
Personenstandsgesetz - PStG: (Wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- § 48 Personenstandsurkunden
- § 58 Lebenspartnerschaftsurkunde
Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG: (Wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- § 1 Lebenspartnerschaft
§ 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) (Wird in einem neuen Fenster geöffnet) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 12. März 2025 freigegeben.