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Bürgerservice Karlsruhe

Änderungen an die Krankenkasse melden

Sie müssen als versicherte Personen Ihrer Krankenkasse Änderungen mitteilen, die für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht erforderlich sind.

Ihre Krankenkasse

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In ihren Lebensverhältnissen hat sich etwas geändert und das hat Einfluss auf das Versicherungsverhältnis.

Sie sind verpflichtet, von sich aus alle Auskünfte zu geben, die für Sie erkennbar Einfluss auf das Versicherungsverhältnis haben, und konkrete Fragen der Krankenkasse zu beantworten. Können Sie auf einzelne Fragen nicht antworten, weil sie selbst beispielsweise von bestimmten Dingen noch keine Kenntnis haben, müssen Sie dies angeben.

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Sie können die Änderungen formlos Ihrer Krankenkasse melden. Einige Krankenkassen bieten auch Onlineformulare im Internet an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

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Sie müssen die Änderungen sofort anzeigen.

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Keine

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keine

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Nähere Informationen erhalten Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

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Nähere Informationen erhalten Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

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Sozialgesetzbuch Fünftes Buch

  • § 206 (Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten)
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05.06.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

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