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Bürgerservice Karlsruhe

Stiftungsverzeichnis - Einsicht nehmen

Jedes der vier baden-württembergischen Regierungspräsidien (Stiftungsbehörden) führt ein Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen, die ihren Sitz im jeweiligen Regierungsbezirk haben. Sie können darin Einsicht nehmen.

Davon ausgenommen sind kirchliche Stiftungen. Auskünfte über diese erhalten Sie in der Regel bei kirchlichen Einrichtungen.

In das Stiftungsverzeichnis werden eingetragen:

  • Name und Anschrift
  • Sitz
  • Zweck
  • Vertretungsberechtigung und Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe der Stiftung
  • Tag der Erlangung der Rechtsfähigkeit
  • Anerkennungsbehörde

Die Stiftung muss jede Änderung der Anschrift und jede Änderung der Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe der Stiftungsbehörde mitteilen. Die Eintragung im Stiftungsverzeichnis begründet aber nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.

Hinweis: Externe Formulare werden nicht übersetzt.

STIFTUNGSVERZEICHNIS im Regierungsbezirk Karlsruhe

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Regierungspräsidium Karlsruhe

Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Stiftung nach ihrer Satzung ihren Sitz hat.

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Informationen über einzelne Stiftungen erhalten Sie am einfachsten im Internet.

*Achtung: Es handelt sich bei diesen Übersichten nicht um das Stiftungsverzeichnis. Die im Internet zugänglichen Verzeichnisse enthalten nur Stiftungen, die dieser Art der Veröffentlichung zugestimmt haben. Die Übersichten sind deshalb nicht vollständig.

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Das Stiftungsverzeichnis kann jede Person ohne Angabe von Gründen einsehen.

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Sie können beim jeweiligen Regierungspräsidium Einsicht nehmen. Eine formlose Anmeldung bei der Stiftungsbehörde genügt.

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keine

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keine

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Fertigung von Auszügen aus dem Stiftungsverzeichnis: EUR 20,00

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Klage

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Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg (StiftG):

  • § 4 Stiftungsverzeichnis
  • § 9 Unterrichtung und Prüfung
  • § 27 Stiftungsverzeichnis
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28.07.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

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