Bild: © 2013, PBe
Wohnteil eines Einfirsthofs, heute Wohnhaus, zweigeschossiger, giebelständiger Fachwerkbau mit Ziermotiven, Dachstuhl erneuert, wohl um 1690
Denkmal nach § 2 (Kulturdenkmal) Denkmalschutzgesetz
Baujahr: 1690
Bild: PBe, 2013