| Begriff |
Erklärung |
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| Abfälle |
Abfälle sind alle beweglichen
Sachen, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle
zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet
werden, sind Abfälle zur Beseitigung. Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung,
das Einsammeln, Befördern, Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen. |
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| allgemeinbildende Schulen |
Zu den allgemeinbildenden Schulen
gehören im Primärbereich die Grundschulen und als weiterführende Schulen im Sekundärbereich
die Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien. Sonderschulen decken den Primär- und
Sekundärbereich ab. |
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| Arbeitslose |
Arbeitslose sind Personen ohne
Dauerarbeitsverhältnis, die als arbeitsuchend beim Arbeitsamt registriert sind. |
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| Arbeitslosenquote |
Arbeitslosenquote ist der Anteil
der gemeldeten Arbeitslosen an den abhängigen zivilen Erwerbspersonen
(sozialversicherungspflichtig/geringfügig Beschäftigte, Beamte und Arbeitslose). |
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| Aufgeklärter Fall |
Aufgeklärter Fall ist die
Straftat, die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis ein mindestens namentlich
bekannter oder auf frischer Tat ergriffener Tatverdächtiger begangen hat. |
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| Ausländer |
Ausländer sind Personen, die
eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder staatenlos sind bzw. deren
Staatsangehörigkeit nicht geklärt ist. Nicht in der Ausländerzahl enthalten sind
Personen, die - neben der deutschen noch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen
(dies gilt insbesondere bei Aussiedlern, die neben ihrer ausländischen auch die deutsche
Staatsangehörigkeit angeben) - Angehörige der ausländischen Stationierungsstreitkräfte
sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren
Familienangehörigen - Lebendgeborene, bei denen nur ein Elternteil Ausländer ist (vgl.
auch Artikel 4 des Gesetzes vom 30. Juni 1993 (BGBl. I S. 1062)). |
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| Außenwanderung |
Außenwanderung umfasst die Zu-
und Fortzüge über die Grenzen des Stadtgebietes Karlsruhe. Berücksichtigt werden alle
behördlichen An- und Abmeldungen eines ständigen Wohnsitzes in Karlsruhe. |
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| Bauhauptgewerbe |
Das Bauhauptgewerbe umfasst den
Hochbau einschließlich Fertigteilbau, den Tief- und Straßenbau, den Spezialbau, das
Stuckateurgewerbe mit Gipserei und Verputzerei sowie Zimmerei und Dachdeckergewerbe. |
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| Bautätigkeit |
Die Bautätigkeit erstreckt sich
auf alle genehmigungs- und zustimmungspflichtigen sowie nach der Baufreistellungsverordnung
kenntnisgabepflichtigen Baumaßnahmen und Abgänge im Hochbau, bei denen Wohnraum oder
sonstiger Nutzraum geschaffen, verändert oder der Nutzung (z. B. durch Abbruch) entzogen
wird. Erfasst werden Baugenehmigungen, Baufertigstellungen, Abgänge sowie der
Bauüberhang (genehmigte, aber noch nicht fertiggestellte Bauvorhaben). |
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| berufliche Schulen |
Zu den beruflichen Schulen
gehören Berufsschulen, Berufsfachschulen, Berufskollegs, Berufsoberschulen, berufliche
Gymnasien und Fachschulen. Berufsschulen begleiten eine gewerbliche, kaufmännische oder
hauswirtschaftliche Ausbildung nach dem dualen System. An den beruflichen Schulen (u. a.
Berufskollegs, berufliche Gymnasien) können auch höhere Abschlüsse erreicht werden, zum
Beispiel die Mittlere Reife, die Fachhochschulreife oder die Hochschulreife.
Für die Weiterqualifizierung nach abgeschlossener Berufsausbildung stehen Meisterschulen,
Technikerschulen, Akademien und spezielle Fachschulen zur Verfügung. |
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| Berufsakademie |
Die Berufsakademie ist ebenfalls
eine Einrichtung des tertiären Bildungsbereichs; sie vermittelt eine
wissenschaftsbezogene und zugleich praxisorientierte berufliche Bildung. |
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Berufspendler |
Berufspendler werden aus den
Meldungen der Betriebe zur Sozialversicherung der Arbeitnehmer erhoben. Die Kombination
von Wohnort und Arbeitsort ergibt, wieviele Arbeitnehmer in einer bestimmten Gemeinde
arbeiten (Beschäftigte am Arbeitsort) und wieviele Einwohner
sozialversicherungspflichtig sind (Beschäftigte am Wohnort). Dabei ergibt
sich die Zahl derer, die in ihrem Wohnort auch beschäftigt sind bzw. wieviele
Arbeitnehmer ein- oder auspendeln. |
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Beschäftigte,
Beschäftigungsfälle |
Beschäftigte bei der Arbeitsstättenzählung
1987 waren alle voll-/teilzeitbeschäftigten Personen, die am Stichtag in einem
Arbeitsverhältnis standen und in der Lohn- und Gehaltsliste geführt waren. Erfasst
wurden alle Beschäftigungsfälle: versicherungspflichtige und nicht
versicherungspflichtige Arbeitnehmer, tätige Inhaber und unbezahlt mithelfende
Familienangehörige. Einbezogen waren auch Mitarbeiter im Außendienst, Frauen im
Mutterschutz, Personen im Erziehungsurlaub sowie Personal auf Bau- und Montagestellen,
Fahrzeugen oder Schiffen. Nicht gezählt wurden Leiharbeiter, freie Mitarbeiter, Personen
im Vorruhestand sowie Heimarbeiter und Personen im Grundwehrdienst oder zivilen
Ersatzdienst. |
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| Betriebsflächen |
Betriebsflächen sind unbebaute
Flächen, die vorherrschend gewerblich, industriell oder für Zwecke der Ver- und
Entsorgung genutzt werden (nur soweit diese Flächen nicht in die Gebäude- und
Freiflächen einbezogen werden können). Hierzu gehören insbesondere Abbauland
(Steinbrüche, Kiesgruben und dgl.), Mülldeponien, Lager- und Stapelplätze. |
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| Bettenauslastung |
Die Bettenauslastung dokumentiert
den Anteil der tatsächlichen Übernachtungen an den möglichen Übernachtungen (Betten x
Kalendertage). |
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| Bettenausnutzung |
Der Grad der Bettenausnutzung
gibt in Prozent die Auslastung der jeweiligen Krankenhausbetten an. Er wird wie folgt
berechnet: Pflegetage x 100 / Zahl der durchschnittlich aufgestellten Betten x 365. |
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| Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung |
Zur Bevölkerung am Ort der
Hauptwohnung gehören diejenigen Personen, die im betreffenden Gebiet ihre alleinige
Wohnung bzw. von mehreren Wohnungen die Hauptwohnung haben. Personen, die nicht
meldepflichtig sind (Angehörige der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der
ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren
Familienangehörigen), sich aber dennoch anmelden, werden nicht gezählt. |
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Bevölkerung,
mittlere |
Als mittlere Bevölkerung wird
die durchschnittliche Bevölkerungszahl für einen bestimmten Zeitraum (z. B. Jahr)
bezeichnet, berechnet als arithmetisches Mittel aus Anfangs- und Endbestand oder aus dem
Durchschnitt der mittleren monatlichen Bevölkerungszahlen. |
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Bevölkerung,
wohnberechtigte |
Zur wohnberechtigten Bevölkerung
zählen alle Personen, die in der Gemeinde eine Wohnung haben (gemeldet sind"),
unabhängig davon, ob es sich um eine Hauptwohnung oder eine Nebenwohnung handelt. |
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Bevölkerung,
Wohnbevölkerung |
Zur Wohnbevölkerung einer
Gemeinde zählen alle Personen, die dort ihre alleinige Wohnung haben. Personen mit
mehreren Wohnungen werden statistisch der Gemeinde zugeordnet, von der aus sie zur Arbeit
oder zur Ausbildung gehen; gehen sie weder zur Arbeit noch zur Ausbildung, werden sie dort
gezählt, wo sie sich überwiegend aufhalten (Bevölkerungsbegriff der Volkszählung
1970). |
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Binnenwanderung,
Umzüge |
Zu den Umzügen werden - im
Gegensatz zur Außenwanderung - nur Wohnungswechsel innerhalb von Karlsruhe gerechnet (Binnenwanderung).
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Biochemischer
Sauerstoffbedarf (BSB5) |
Biochemischer Sauerstoffbedarf
(BSB5) ist die Menge an gelöstem Sauerstoff in mg/l, die von Mikroorganismen benötigt
wird, um die im Wasser enthaltenen organischen Stoffe in 5 Tagen oxidativ abzubauen. Mit
dem BSB5 werden die biologisch leicht abbaubaren organischen Stoffe erfasst, die im
Gewässer sauerstoffzehrend wirken. |
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| Bruttowertschöpfung |
Die Bruttowertschöpfung ergibt
sich für jeden Wirtschaftsbereich aus dem Bruttoproduktionswert (Bruttoumsatz +
selbsterstellte Anlagen + Vorratsveränderungen) durch Abzug des Materialverbrauchs und
der sonstigen Vorleistungen einschließlich darauf lastender Einfuhrabgaben. |
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Chemischer
Sauerstoffbedarf (CSB) |
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB)
ist die Menge an gelöstem Sauerstoff in mg/l, die zur völligen chemischen Oxidation
organischer Stoffe im Wasser benötigt wird. Als chemisches Oxidationsmittel wird
Kaliumdichromat (K2Cr2O7) verwendet. Der CSB ist ein Maß
für die organische Gesamtbelastung des Abwassers. Das Verhältnis des CSB zum BSB5 ist
ein Hinweis auf die Abbaubarkeit der organischen Inhaltsstoffe. |
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| Ehelösungen |
Ehelösungen umfassen
gerichtliche Ehelösungen (Ehescheidungen) von Einwohnern der Gemeinde vor deutschen
Gerichten. |
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| Eheschließungen |
Bei Eheschließungen
berücksichtigt werden standesamtliche Trauungen von Einwohnern der Gemeinde vor deutschen
Standesämtern. |
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| Einbürgerungen, Anspruchseinbürgerungen |
Anspruchseinbürgerungen: Einen
Anspruch auf Einbürgerung hat, wer zu dem in den Staatsangehörigkeitsgesetzen erwähnten
Personenkreis gehört, der bei Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen einzubürgern ist.
Überwiegend handelt es sich dabei um Spätaussiedler, die in Deutschland Aufnahme
gefunden haben und nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes bereits einen
staatsangehörigkeitsrechtlichen Status besitzen, der dem der deutschen Staatsangehörigen
vergleichbar ist (Statusdeutsche). Diese werden nach der Rechtsordnung wie Inländer
behandelt, aber erst durch die Anspruchseinbürgerung deutsche Staatsangehörige im
Rechtssinne. Seit dem 30. Juni 1993 werden ferner die erleichterten Einbürgerungen nach
§ 85 und § 86 Absatz 1 Ausländergesetz (AuslG) als Anspruchseinbürgerungen gewertet.
Dies betrifft zum einen Ausländer zwischen 16 und 22 Jahren, die seit acht Jahren ihren
gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet haben, davon sechs Jahre eine Schule (mindestens
vier Jahre eine allgemeinbildende Schule) besuchten un |
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| Einwohnergleichwert (EGW) |
Der Einwohnergleichwert (EGW) ist
eine Einheit zum Vergleich von gewerblichem oder industriellem Abwasser mit häuslichem
Abwasser, gemessen als BSB5. Üblicherweise entspricht 1 EGW = 60 g BSB5/(ET). |
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| Einwohnerzahl |
Die Fortschreibung der
Bevölkerung erfolgt seit der Einführung neuer Meldegesetze im Frühjahr 1993 einheitlich
nach dem Begriff der Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Seit der Volkszählung 1987 und
der damit verbundenen Neubasierung der Bevölkerungsfortschreibung wird auch die amtliche
Einwohnerzahl (des Statistischen Landesamtes) nach dem neuen Bevölkerungsbegriff
ermittelt. |
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Einwohnerzahl,
amtliche |
Da die kommunalen Melderegister
gemäß Volkszählungsgesetz nach der Volkszählung 1987 nicht bereinigt werden durften,
weicht die kommunale Einwohnerzahl von der amtlichen Einwohnerzahl des Statistischen
Landesamtes ab. Um den Unterschied zwischen amtlicher Einwohnerzahl und kommunaler
Einwohnerzahl zu verdeutlichen, wird jeweils die Quelle (Statistisches Landesamt oder
stadteigene Bevölkerungsstatistik) vermerkt. |
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Einwohnerzahl,
kommunale |
Da die kommunalen Melderegister
gemäß Volkszählungsgesetz nach der Volkszählung 1987 nicht bereinigt werden durften,
weicht die kommunale Einwohnerzahl von der amtlichen Einwohnerzahl des Statistischen
Landesamtes ab. Um den Unterschied zwischen amtlicher Einwohnerzahl und kommunaler
Einwohnerzahl zu verdeutlichen, wird jeweils die Quelle (Statistisches Landesamt oder
stadteigene Bevölkerungsstatistik) vermerkt. |
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| Emissionen |
Statistische Daten über
Emissionen sind das Ergebnis sowohl von quellenbezogenen Messungen als auch
flächenbezogenen Modellberechnungen - im Gegensatz zu Immissionen, die durch laufende
Messungen ermittelt werden. Emissionen entstehen im Wesentlichen bei der Verbrennung
fossiler Energieträger wie Kohle, Heizöl oder Gas; sie lassen sich auf der Basis der
jeweiligen Verbrauchsmengen unter Verwendung spezifischer Emissionsfaktoren ermitteln.
Unberücksichtigt bleiben Schwefeldioxid-, Stickoxid- und Staubemissionen, die bei der
industriellen Herstellung bestimmter Güter (durch Prozesse) freigesetzt werden, sowie
Emissionen aus diffusen Quellen. Betrachtet werden lediglich die Emittenten öffentliche
Wärmekraftwerke, industrielle Feuerungsanlagen, Haushalte und sonstige Kleinverbraucher,
Straßenverkehr und sonstiger Verkehr. Der Umfang der von ihnen ausgehenden Belastungen
hängt entscheidend von der jeweils verwendeten Technik ab. Die hierbei verwendeten
Berechnungsmethoden und spezifischen Emissionsfaktoren sind na |
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| Erholungsflächen |
Erholungsflächen sind unbebaute
Flächen, die vorherrschend dem Sport, der Erholung oder dazu dienen, Tiere und Pflanzen
zu zeigen (z.B. zoologische oder botanische Gärten und Wildgehege). |
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| Ermessenseinbürgerungen |
Ermessenseinbürgerungen: Im
Ermessenswege können oder sollen Ausländer und Staatenlose eingebürgert werden, die
keinen Einbürgerungsanspruch besitzen, aber die sonstigen Einbürgerungsvoraussetzungen
erfüllen. Seit 1994 betrifft dies nur noch die Fälle des § 86 Absatz 2 AuslG (Ehegatten
und minderjährige Kinder). |
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| Flächen anderer Nutzung |
Flächen anderer Nutzung sind
Flächen, die nicht mit einer der vorgenannten Nutzungsarten bezeichnet werden können.
Hierzu gehören insbesondere Übungsplätze (z. B. Truppenübungsplätze), Schutzflächen,
historische Anlagen (sofern nicht vom Charakter der Anlage her die Zuordnung Gebäude- und
Freifläche zutreffender ist), Friedhöfe und das Unland (zum Beispiel Felsen,
Steinriegel, stillgelegtes Abbauland). |
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| Forstwirtschaftliche Flächen |
Forstwirtschaftliche Flächen
sind mit Bäumen und Sträuchern bewachsene und hauptsächlich forstwirtschaftlich
genutzte Flächen (auch Gehölze, Waldblößen, Pflanzgärten, Wildäsungsflächen u.a.). |
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| Gartenland |
Gartenland sind die Flächen von
Kleingärten oder Schrebergartenkolonien. |
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| Gebäude- und Freiflächen |
Gebäude- und Freiflächen sind
Flächen mit Gebäuden und baulichen Anlagen sowie unbebaute Flächen (Freiflächen), die
Zwecken der Gebäude untergeordnet sind. Unbebaute Flächen wie Vorgärten, Hausgärten
(bis zu 10 Ar), Spielplätze oder Stellplätze gelten gewöhnlich als der Bebauung
untergeordnet, wenn sie das 10fache der bebauten Fläche nicht überschreiten. Flächen
bis zu 0,2 ha gelten bei obiger Nutzung als der Bebauung untergeordnet. Aus
erhebungstechnischen Gründen ist hierin bis 1995 außerdem die Betriebsfläche enthalten. |
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| Gemarkungsfläche |
Gemarkungsfläche, auch
Bodenfläche oder Katasterfläche, ist die durch amtliche Vermessung festgestellte
Gesamtfläche einer Gemeinde. |
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| Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
Der Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer ist eine im Grundgesetz verankerte Beteiligung der Gemeinden an einer
Gemeinschaftssteuer von Bund und Ländern. Sie beträgt 15 % des im Land erzielten
Aufkommens dieser Steuer. |
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| Gestorbene, Sterbefälle |
Zu den Gestorbenen gehören alle
Sterbefälle mit Ausnahme von Totgeborenen. Ebenso zählen hierzu standesamtlich
beurkundete Kriegssterbefälle und gerichtliche Todeserklärungen. |
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| Gewerbeanzeigen |
Gewerbeanzeigen erfassen
Existenzgründungen und die Fluktuation von Betrieben. Anmeldungen erfolgen bei
Neuerrichtung eines Betriebes, Übernahme eines bestehenden (Kauf, Pacht, Erbfolge,
Änderung der Rechtsform), Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder Eintritt eines
Gesellschafters; Ummeldungen erfolgen bei Änderung/Erweiterung der
Betriebstätigkeit sowie Verlagerung (Umzug) innerhalb einer Gemeinde; Abmeldungen bei
vollständiger/ teilweiser Aufgabe eines Betriebes, Übergabe an einen Nachfolger, Wegzug
in eine andere Gemeinde, Austritt eines Gesellschafters sowie beim Wechsel der Rechtsform. |
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| Gewerbesteuer |
Die Gewerbesteuer ist aus der
Sicht der kommunalen Selbstverwaltung immer noch die bedeutendste Gemeindesteuer. Der
Gewerbesteuerpflicht unterliegen grundsätzlich alle Gewerbebetriebe.
Besteuerungsgrundlage sind der Gewerbeertrag und das im Betrieb eingesetzte
Gewerbekapital. Für beide wird jeweils mit einer Steuermesszahl ein Messbetrag errechnet.
Die beiden Messbeträge zusammen ergeben dann den einheitlichen
Gewerbesteuermessbetrag. Dieser wiederum wird mit dem in der Haushaltssatzung
festgelegten Hebesatz vervielfältigt. Das ergibt die Steuerschuld, die dem
Steuerpflichtigen im Gewerbesteuerbescheid bekanntgegeben wird. |
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| Grundsicherung |
Seit 1.Januar 2003
ist das Bundesgesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung (GsiG) in Kraft. Der Zweck des Gesetzes besteht
darin, für Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet
haben oder solche, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll
erwerbsgemindert sind, eine eigenständige soziale Leistung zu schaffen,
die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt.
Anspruch auf Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung
haben Antragsberechtigte, soweit sie ihren Lebensunterhalt nicht
aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können. Einkommen und Vermögen
des nicht getrennt lebenden Ehegatten und Partners einer eheähnlichen
Gemeinschaft sind zu berücksichtigen. Im Gegensatz zur Sozialhilfe
bleiben Unterhaltsansprüche gegenüber den Kindern und Eltern des
Anspruchsberechtigten weitegehend unberücksichtigt. Dadurch sollen vor allem
ältere Menschen mit wenig Rente ermutigt werden, ihre Ansprüche geltend
zu machen. Die "verschämte Altersarmut" soll verhindert werden. |
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| Grundsteuer |
Grundsteuer wird von der Gemeinde
für den in ihrem Gebiet gelegenen Grundbesitz erhoben. - Grundsteuer A: Für land- und
forstwirtschaftliche Betriebe - Grundsteuer B: Für sonstige Grundstücke.
Besteuerungsgrundlage ist der Einheitswert des Betriebes oder Grundstücks, anhand dessen
der Steuermessbetrag durch das Finanzamt festgesetzt wird. Mit Hilfe des per Satzung
festgelegten Hebesatzes wird die Grundsteuerschuld ermittelt. |
neue Auswahl |
| Handel und Gastgewerbe |
Für den Bereich Handel und
Gastgewerbe sind die Ergebnisse der Handels-und Gaststättenzählung 1993
nachgewiesen. Die Zuordnung richtete sich erstmals nach der Klassifikation der
Wirtschaftszweige (WZ 93), weshalb ein direkter Vergleich mit früheren Zählungen nur
eingeschränkt möglich ist. |
neue Auswahl |
| Hochschulen |
Hochschulen sind Einrichtungen
des tertiären Bildungsbereiches mit wissenschaftlicher Ausbildung. In Karlsruhe
gehören dazu die Universität, Fachhochschule, Pädagogische Hochschule und die
Kunsthochschulen. |
neue Auswahl |
Immissions-
Konzentrationsmessungen |
In Baden-Württemberg wird die
Belastung der Luft durch die wichtigsten Schadstoffe mit Hilfe des vollautomatischen
Luftmessnetzes laufend erfasst. Die veröffentlichten Werte stützen sich im Wesentlichen
auf die laufenden Aufzeichnungen der Vielkomponenten-Messstationen des Landes. Sie lassen
in der Regel Rückschlüsse auf die großflächige Belastung der Luft zu. Die Auswertung
und Darstellung der Ergebnisse erfolgt durch die Gesellschaft für Umweltmessungen und
Erhebungen mbH in Karlsruhe, welche im Auftrag des Umweltministeriums Baden-Württemberg
das Luftmessnetz betreibt. Die dargestellten Messergebnisse können mit den aufgeführten
Immissionswerten nach den Vorschriften der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft
vom 27. Februar 1986 (GMBl. S. 95), den MIK-Werten nach der VDI-Richtlinie 2310 und den
Grenz- und Leitwerten nach der 22. BlmSchV verglichen werden. |
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| Kohlendioxid (CO2) |
Kohlendioxid (CO2) ist
wegen der Auswirkung auf das Klima (Treibhauseffekt) umweltrelevant. Kohlendioxid ist das
wichtigste Treibhausgas mit einem Wirkungsanteil von ca. 50 % an den gesamten
klimarelevanten Spurenstoffen. Kohlendioxid wird bei der Verbrennung fossiler
Energieträger freigesetzt. |
neue Auswahl |
| Kohlenmonoxid (CO) |
Kohlenmonoxid (CO) ist ein farb-
und geruchloses Reingas, das bei unvollständiger Verbrennung organischer Verbindungen
entsteht. Es blockiert die Sauerstoffaufnahme in das Blut, verursacht so Sauerstoffmangel
im Gewebe und führt je nach Konzentration zu Kopfschmerzen, Übelkeit und
Bewusstlosigkeit. Kohlenmonoxid wird relativ schnell zu Kohlendioxid (CO2)
umgewandelt. |
neue Auswahl |
| Kohlenwasserstoff (CmHn) |
Kohlenwasserstoff (CmHn)
setzt sich aus einer Vielzahl von Einzelverbindungen unterschiedlichster
Wirkungspotentiale zusammen, sodass allein die Angabe der Gesamtmengen keine ausreichend
plausiblen Rückschlüsse auf Umweltgefährdungen zulässt. Zur Gruppe der
Kohlenwasserstoffe gehören z.B. so unterschiedliche Verbindungen wie das gesundheitlich
unbedenkliche Methan und die kanzerogenen bzw. kanzerogenverdächtigen polycyclischen
Aromate (PAH). Aus messtechnischen Gründen ist es in der Regel - zumindest bei
Routinemessungen - nur möglich, die sogenannten Gesamtkohlenwasserstoffe zu ermitteln.
Bei Bestrahlung von kohlenwasserstoff- und NOx-haltiger Luft mit Sonnenlicht entstehen
infolge photochemischer Umsetzung Oxidantien, deren Hauptbestandteil Ozon ist. Da der
photochemische Smog, an dem auch partikelförmige Sekundärprodukte beteiligt sind,
großräumig auftritt und von allen Emittentengruppen beeinflusst wird, ist der
verkehrsbedingte Anteil zwar als bedeutend anzusehen, aber nicht zu quantifizieren. |
neue Auswahl |
| Kraftfahrzeuge |
Der Bestand an Kraftfahrzeugen
bezieht sich auf zulassungsfreie (ohne Fahrzeugbrief) und zulassungspflichtige (mit Brief)
Fahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen. Nicht einbezogen sind Fahrzeuge der Bundeswehr und
des Bundesgrenzschutzes, ebenso Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen bzw. Ausfuhrkennzeichen.
Mitgezählt sind Fahrzeuge, die bei der Zulassungsstelle als nur vorübergehend
stillgelegt geführt werden. |
neue Auswahl |
| Krankenhäuser |
Krankenhäuser dienen der
Krankenbehandlung und Geburtshilfe; hier steht die intensive aktive und fortdauernde
ärztliche Betreuung im Vordergrund. Die Pflege ist dieser ärztlichen Behandlung in der
Regel untergeordnet. In Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sind die pflegerische
Betreuung und die ärztliche Behandlung dagegen eher gleichrangig. |
neue Auswahl |
| Kriminalstatistik |
Die Polizeiliche
Kriminalstatistik ist eine kombinierte Statistik. In ihr werden alle Straftaten
einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, denen eine polizeilich bearbeitete
Anzeige zugrunde liegt, erfasst. Nicht erfasst werden lediglich Staatsschutzdelikte,
Verkehrsdelikte und Straftaten, die außerhalb des Geltungsbereichs der Strafgesetze der
Bundesrepublik Deutschland begangen wurden. Sie wird dabei als Ausgangsstatistik geführt,
d.h. ein Fall wird beim Abschluss des polizeilichen Ermittlungsverfahrens und bei der
Abgabe des Vorgangs an die Strafverfolgungsbehörde oder das Gericht statistisch erfasst.
Daneben wird jeder ermittelte Tatverdächtige erfasst und zu jeder von ihm begangenen
Deliktsart mindestens einmal, bei mehrfacher Zählung in den Summen der
Hauptdeliktsgruppen und in der Endsumme jedoch nur einmal gezählt. |
neue Auswahl |
| Landwirtschaft |
In der Landwirtschaft erfasst die
Bodennutzungserhebung alle Betriebe, die mindestens 1 ha Gesamtfläche ganz oder
teilweise zu Erwerbszwecken oder zur eigenen Versorgung bzw. kleinere Flächen unter 1 ha
von Sonderkulturen (Wein, Obst, Gartenbau) zu Verkaufszwecken nutzen. Betriebsfläche sind
alle selbstbewirtschafteten Flächen, egal in welcher Gemeinde diese liegen (einschl.
Unterglasflächen). Bei der Viehzählung werden nicht nur Bestände im
landwirtschaftlichen Bereich, sondern bei allen Haltern erhoben. |
neue Auswahl |
| Landwirtschaftliche Flächen |
Landwirtschaftliche Flächen sind
Acker-, Wiesen- und Weideflächen, ferner Flächen für Sonderkulturen, den
Erwerbsgartenbau und den Obstbau. Hierzu zählen auch Moor- und Heideflächen sowie
Brachflächen, die zwar der Landwirtschaft dienen, aber offensichtlich seit längerem
nicht mehr entsprechend genutzt werden. |
neue Auswahl |
| Langzeitarbeitslose |
Personen, die ohne Unterbrechung
ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind, werden als Langzeitarbeitslose bezeichnet. |
neue Auswahl |
| Lebendgeborene |
Lebendgeborene sind Kinder, bei
denen nach der Scheidung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur
pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Die übrigen Kinder gelten als
Totgeborene, wenn sie mindestens 500 Gramm schwer sind. |
neue Auswahl |
| Mietpreisindex |
Für den Mietpreisindex werden
die Aufwendungen aller privaten Haushalte in Baden-Württemberg für Wohnungsmieten (ohne
Energie) zugrunde gelegt. Berücksichtigung finden hierbei die Mieten für Altbauwohnungen
sowie für Neubauwohnungen im sozialen und auch frei finanzierten Wohnungsbau. Die Daten
werden monatlich vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg erhoben. |
neue Auswahl |
| Nichtwohngebäude |
Nichtwohngebäude sind Gebäude,
die überwiegend für Nichtwohnzwecke (gemessen an der Gesamtnutzfläche) bestimmt sind.
Hierzu zählen beispielsweise Bürogebäude oder gewerbliche Betriebsgebäude. |
neue Auswahl |
| Nutzfläche |
Als Nutzfläche gilt derjenige
Teil der Nettogrundrissfläche (ohne Wohnfläche), welcher der Zweckbestimmung und Nutzung
des Bauwerks dient. Dazu gehören die Hauptnutzungsflächen (Büroarbeit, Produktion,
Lagern, Verteilen und Verkaufen, Unterricht und Kultur sowie Heilen und Pflegen) und die
Nebennutzflächen (Sanitärräume und Saunen, Garderoben, Abstellräume, Garagen aller
Art). Nicht zur Nutzfläche gehören die Konstruktions-, Funktions- und Verkehrsflächen
(Wände, Säulen, Müllschächte, Rauchabzüge, Flure, Treppenräume, Rampen etc.). |
neue Auswahl |
| Öffentliche Schulen |
Öffentliche Schulen sind
Schulen, die von einer Gemeinde, einem Landkreis, einem Regionalverband oder einem
Schulverband gemeinsam mit dem Land oder vom Land allein getragen werden. |
neue Auswahl |
öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) |
Im öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) werden beförderte Personen in aller Regel anhand des
Verkaufs von Fahrausweisen ermittelt. Dabei werden Zeit- und Mehrfahrtenkarten
entsprechend ihrer Ausnutzung mehrfach gezählt, Umsteiger im Liniennetz als ein
Beförderungsfall gezählt. Wagenkilometer sind die Entfernungen, die Zugfahrzeuge
und mitgeführte Anhänger im Einsatz für die Personenbeförderung neue Auswahlgelegt
haben. Platzkilometer errechnen sich durch Multiplikation der Wagenkilometer mit
der Zahl der Steh- und Sitzplätze der Zugfahrzeuge und mitgeführten Anhänger. |
neue Auswahl |
| Ozon (O3) |
Ozon (O3) ist ein
starkes Oxidationsmittel. Erhöhte Konzentrationen können Menschen, Tiere, Pflanzen und
Materialien schädigen. Im Gegensatz zu anderen Luftschadstoffen ist Ozon auch ein
wichtiges natürliches Spurengas in der Erdatmosphäre. Die natürlichen
Ozonkonzentrationen in bodennahen Luftschichten betragen etwa 60 µg/m3. |
neue Auswahl |
| Pflegetage |
Die Zahl der Pflegetage
entspricht der Summe der an den einzelnen Tagen des Berichtsjahres um 24.00 Uhr
vollstationär untergebrachten Patienten (Summe der Mitternachtsbestände). |
neue Auswahl |
| Preisindex für die Lebenshaltung |
Der Preisindex für die
Lebenshaltung ist von relativ großer Allgemeinbedeutung, da er die
durchschnittliche Verschiebung des Preisniveaus im Hinblick auf den privaten Verbrauch
misst, zur Beurteilung des Geldwertes herangezogen und vielfach der Einkommensentwicklung
gegenübergestellt wird. |
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| Preisstatistik |
Die Preisstatistik weist
die Entwicklung der Preise in bestimmten Bereichen von Erzeugung und Handel nach. Die
Waren und Leistungen werden auf repräsentativer Basis nach Art, Qualität, Handelsstufe
und Abnahmemenge beschrieben und zu Durchschnittspreisen zusammengefasst. Die zeitliche
Vergleichbarkeit wird vielfach durch Marktvorgänge eingeschränkt. Durch die Berechnung
von Messziffern werden störende Komponenten -wie Qualitäts- oder Mengenveränderungen-
ausgeschaltet. Die Messzifferreihen werden unter Zugrundelegung der jeweiligen Anteile an
den Gesamtausgaben zu Preisindexreihen für bestimmte Ausgabenbereiche zusammengefasst.
Die Wertansätze für die Waren und Leistungen (Wägungsschema) beziehen sich auf
ein Basisjahr und werden nur in größeren Zeitabständen revidiert. |
neue Auswahl |
| Private Schulen |
Private Schulen sind Schulen in
nichtöffentlicher (freier) Trägerschaft. |
neue Auswahl |
Rauminhalt,
Umbauter Raum |
Umbauter Raum oder Rauminhalt ist
das von den äußeren Begrenzungsflächen eines Gebäudes eingeschlossene Volumen
(Bruttorauminhalt), d.h. das Produkt aus der überbauten Fläche und der anzusetzenden
Höhe; es umfasst auch den Rauminhalt der Konstruktion (nach DIN 277). |
neue Auswahl |
| Reinzugang |
Der Reinzugang von Wohnungen
ergibt sich rechnerisch aus dem Rohzugang, vermindert um den Abgang. |
neue Auswahl |
| Reiseverkehr |
Der Reiseverkehr basiert
auf der Fremdenverkehrsstatistik; einbezogen sind Betriebe, die nach Einrichtung
und Zweckbestimmung mehr als acht Gäste gleichzeitig beherbergen können. |
neue Auswahl |
| Rohzugang |
Als Rohzugang von Wohnungen wird
der Zugang ohne Rücksicht des Abgangs von Gebäuden/Gebäudeteilen durch Abbruch oder
Umbau bezeichnet. |
neue Auswahl |
| Schulpflicht |
Schulpflicht besteht nach § 72
des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) für alle Kinder, die im Land
ihren ständigen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. ihre Lehr- oder
Arbeitsstätte haben. An die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht -4 Jahre Grundschule und
5 Jahre weiterführende Schulen- schließen sich 3 Pflichtjahre Berufsschule an. Wird
über das 9. Schuljahr hinaus eine weiterführende Schule besucht, endet die Schulpflicht
mit dem Schuljahr, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird. |
neue Auswahl |
| Schwefeldioxid (SO2) |
Schwefeldioxid (SO2)
ist ein farbloses, stechend riechendes Gas, das überwiegend beim Verbrennen
schwefelhaltiger Energieträger (Kohle, Erdöl) entsteht. Schwefeldioxid wirkt
insbesondere in Kombination mit Staub auf die Atemwege, reizt die Haut und Schleimhäute
und kann in höheren Konzentrationen zu Atembeschwerden und Brustschmerzen, in hohen
Konzentrationen sogar zum Tod durch Ersticken führen. Schwefeldioxid verursacht bei
Pflanzen Absterben von Gewebepartien durch Abbau von Chlorophyll; es schädigt ebenfalls
Gewässer (saurer Regen) und Materialien. |
neue Auswahl |
| Sozialhilfe |
Sozialhilfe erhalten diejenigen
Bürger, die nicht in der Lage sind, aus eigener Kraft ihren Lebensunterhalt zu bestreiten
oder welche der Hilfe in besonderen Lebenslagen bedürfen. Entsprechend ihrer besonderen
Funktionen ist die Gewährung der Sozialhilfe nicht von Vorleistungen (Beiträgen) der
Empfänger abhängig, sondern richtet sich nach entsprechenden Bedarfskriterien. Die
Sozialhilfe tritt dann mit ihren Leistungen ein, wenn andere Leistungsverpflichtete nicht
oder noch nicht helfen und wirkt unterschiedslos für alle Bürger, die in Not geraten
sind. Ein wichtiger Grundsatz für die Leistungsgewährung der Sozialhilfe ist ihr
Nachrang; das bedeutet, dass auf Sozialhilfe keinen Anspruch hat, wer sich selbst helfen
kann, insbesondere durch Einsatz seiner Arbeitskraft, oder wer die notwendige
Unterstützung von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält. Die
Sozialhilfe umfasst die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Hilfe in besonderen Lebenslagen.
Beide Hilfearten können den Empfängern als Geld- |
neue Auswahl |
| Staub |
Unter Staub versteht man in der
Luft verteilte feste Teilchen, die je nach Größe in Grobstäube und Feinstäube
unterteilt werden. Grobstäube mit einem Durchmesser von über 10 µm verbleiben nur kurze
Zeit in der Außenluft und sinken dann als Staubniederschlag zu Boden. Feinstäube
verbleiben als Schwebstaub in der Luft, bis sie aufgrund entsprechender Reaktionsprozesse
die Teilchengröße von Grobstaub erreicht haben. Der Schwebstaub setzt sich zusammen aus
verschiedenen Stoffen je nach Emissionsquelle (natürliche Quellen, industrielle Prozesse,
Verbrennung). Umweltschädliche Inhaltsstoffe der Stäube sind giftige Metalle wie Blei,
Cadmium, Arsen, Nickel oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sowie
Sulfate und Nitrate. |
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| Steueraufkommen der Gemeinde |
Das Steueraufkommen der Gemeinde
wird wie folgt dargestellt: - Vor der Verteilung: Die Gewerbesteuer wird brutto, d. h.
einschließlich der an Bund und Land abzuführenden Gewerbesteuerumlage nachgewiesen. -
Nach der Verteilung: Die Gewerbesteuerumlage wurde abgesetzt (Nettonachweis) und der
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer hinzugefügt. |
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| Stickoxid (NOx) |
Unter Stickoxid (NOx) werden
Oxide des Stickstoffes, vornehmlich Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2),
verstanden. Die NOx-Emissionen werden als NO2 berechnet. Stickoxide und
insbesondere deren Umwandlungsprodukte wirken schädigend auf Pflanzen; sie werden als
eine der Hauptursachen für die neuartigen Walderkrankungen angesehen. Durch Reaktionen
der Stickoxide mit Kohlenwasserstoffen entsteht Ozon, das die Entstehung von
photochemischem Smog bewirkt. Bei Anwohnern stark befahrener Straßen wurde eine erhöhte
Rate an Atemwegserkrankungen (Pseudokrupp) beobachtet. |
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| Tatverdächtige |
Tatverdächtig ist jede Person,
die auf Grund des polizeilichen Ermittlungsergebnisses hinreichend verdächtig ist, eine
rechtswidrige (Straf-)Tat begangen zu haben. Dazu zählen auch Mittäter, Anstifter und
Gehilfen. |
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| Verarbeitendes Gewerbe |
Das Verarbeitende Gewerbe
einschließlich Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden erfasst alle
Produktionsbetriebe der Industrie und des verarbeitenden Handwerks von Unternehmen mit 20
und mehr Beschäftigten. Seit 1995 gilt die neue Klassifikation der Wirtschaftszweige,
Ausgabe 1993 (WZ 93); Vergleiche mit vorherigen Jahren sind dabei nicht oder
nur eingeschränkt möglich. |
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| Verkehrsflächen |
Verkehrsflächen sind Flächen,
die dem Straßen-, Schienen- und Luftverkehr dienen. Hierzu zählen auch Wege, sofern sie
nach allgemeiner Auffassung als Weg" zu bezeichnen sind. Zu den als Straße
nachzuweisenden Flächen gehören gewöhnlich auch die Trenn- und Seitenstreifen,
Brücken, Gräben und Böschungen, Rad- und Gehwege, Parkstreifen und ähnliche
Einrichtungen. |
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| Vermögenshaushalt |
Der Vermögenshaushalt ist ein
Investitionshaushalt, der alle Einnahmen und Ausgaben enthält, welche das Vermögen oder
die Schulden der Stadt verändern. Hierunter fallen zum Beispiel Ausgaben für den
Straßenbau oder Einnahmen aus dem Verkauf von städtischen Grundstücken bzw. aus der
Aufnahme von neuen Krediten. |
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| Verwaltungshaushalt |
Der Verwaltungshaushalt ist ein
laufender Verbrauchshaushalt mit Personal- und Sachausgaben und den zur Deckung dieser
Ausgaben benötigten Einnahmen. Darunter fallen zum Beispiel Steuern, Miet- oder
Gebühreneinnahmen und Ausgaben für Gebäude-, Straßenunterhaltung, für Strom, Gas,
Wasser oder Bürobedarf. |
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| Verweildauer |
Die Verweildauer gibt die Zahl
der Tage an, die ein Patient durchschnittlich in stationärer Behandlung verbringt. Sie
wird wie folgt berechnet: Pflegetage / Zahl der Patienten. |
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| Wasserflächen |
Wasserflächen sind ständig oder
zeitweilig mit Wasser bedeckte Flächen (Seen, größere Teiche, Wasserläufe wie Flüsse
und Kanäle etc.), gleichgültig, ob das Wasser in natürlichen oder künstlichen Betten
abfließt oder steht. Hierzu gehören auch Böschungen, Leinpfade und dgl. |
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| Wertschöpfung |
Volkswirtschaftliche
Gesamtrechnungen sind ein aufeinander abgestimmtes Zahlenwerk zur möglichst umfassenden
Darstellung der gesamtwirtschaftlichen Vorgänge. Im Mittelpunkt steht dabei die
Entstehungsrechnung, in deren Rahmen Daten über die mit der Produktion von Waren und
Dienstleistungen erbrachte gesamtwirtschaftliche Leistung sowie die entstandenen Einkommen
ermittelt werden. Zentrale Größe ist das Bruttoinlandsprodukt. |
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| Wohneinheiten |
Wohneinheiten sind als nach
außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte und in der Regel zusammenhängende Räume
zu verstehen, welche die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. |
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| Wohnfläche |
Zur Wohnfläche gehören Flächen
von Wohn- und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (Dielen, Abstellräume, Bäder und
dgl. mit einer lichten Höhe von mindestens 2 m). Raumteile mit einer lichten Höhe von 1
bis 2 m werden nur mit halber Fläche, unter 1 m gar nicht angerechnet. Balkone und
Loggien werden mit einer Teilfläche berücksichtigt. Nicht gezählt werden die Flächen
der Zubehörräume (Keller, Waschküchen, Dachböden etc.), der Wirtschaftsräume sowie
der Geschäftsräume und der zur gemeinsamen Nutzung verfügbaren Räume (Ausnahme:
Wohnheime). |
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| Wohngebäude |
Wohngebäude sind Gebäude, die
mindestens zur Hälfte (gemessen an der Gesamtnutzfläche) Wohnzwecken dienen. |
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| Wohngeld |
Wohngeld dient zur
wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird nach dem
Wohngeldgesetz auf Antrag als Zuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum gewährt. Die
Wohngeldstatistik bildet die Grundlage für die Beurteilung der sozialen und finanziellen
Auswirkungen des Wohngeldgesetzes sowie der Informationsbereitstellung für die
Fortentwicklung des Wohngeldrechts. Im Zusammenhang mit dem Achten Gesetz zur Änderung
des Wohngeldgesetzes vom 10. August 1990 wurde als rechtliche Neuregelung mit dem Fünften
Teil im WoGG, der zum 1. April 1991 in Kraft trat, die Wohngeldpauschalierung eingeführt.
Empfänger von laufenden Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz oder
der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten seit
diesem Zeitpunkt bei Vorliegen bestimmter rechtlicher Voraussetzungen unter Beibehaltung
eines individuellen Wohngeldanspruchs Wohngeld ohne Antragstellung als Pauschale (pauschaliertes
Wohngeld) zusammen mit den laufenden Leistungen (ergänzende) Hilfe zum
Lebensunterhalt von der Sozialhilfebehörde oder Kriegsopferfürsorgestelle ausbezahlt. |
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| Wohnräume |
Wohnräume sind Wohn- und
Schlafräume mit 6 und mehr m² Wohnfläche sowie Küchen (ohne Rücksicht auf die
Größe) und gewerblich genutzte Räume (zweckentfremdete Wohnräume) mit mindestens 6 m²
Wohnfläche. Nicht dazu gehören Bäder, Toiletten, Flure, Abstellräume, Zubehörräume
und Räume unter 6 m². |
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| Wohnungen |
Wohnungen sind Wohneinheiten, die
mit Küche oder Kochnische ausgestattet sind. |
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