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Rückblick 1996: Bürgerentscheid

Abstimmungsergebnis Bürgerentscheid Stadtbahntunnel Kaiserstraße am 20. Oktober 1996

Rückblick
Beschreibung Anzahl%
Zahl der Stimmberechtigten ohne Vermerk AbstimmungsscheinA 1192.794
Zahl der Stimmberechtigten mit Vermerk Abstimmungsschein A 2 13.046
Zahl der StimmberechtigtenA 205.840
Zahl der zurückgewiesenen Abstimmungsbriefe 145
Zahl der AbstimmendenB 92.97945.2%
Zahl der Abstimmenden mit AbstimmungsscheinB 112.127
davon Zahl der Briefabstimmenden 12.074
Zahl der ungültigen StimmzettelC 332 0.4%
Zahl der gültigen StimmzettelD 92.64799.6%
 
von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf
"JA"D 130.04832.4%
"NEIN"D 262.59967.6%

Die Mehrheit der Abstimmenden hat die gestellte Frage mit "Nein" beantwortet. Da diese Mehrheit gleichzeitig das in § 21 Abs. 6 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg geforderte Quorum von mindestens 30 vom Hundert der Stimmberechtigten (61.752 Stimmen) überschritten hat, wurde dadurch der Gemeinderatsbeschluss vom 14. Mai 1996 zum Bau des "Stadtbahntunnels Kaiserstraße" aufgehoben. Nach § 21 Abs. 7 GemO hat der Bürgerentscheid die Wirkung eines endgültigen Beschlusses des Gemeinderats. Er kann innerhalb von 3 Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.