Aktuell: Volksabstimmung am 27. November 2011 zu Stuttgart 21
Ergebnisse
Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg sieht vor, dass der Gemeinderat bestimmte Entscheidungen seines Zuständigkeitsbereichs der Bürgerschaft übertragen kann. (Bürgerentscheid)
Ein Bürgerentscheid kann auch im Rahmen eines Bürgerbegehrens beantragt werden. Hierzu sind die Unterschriften von mindestens 20.000 Karlsruher Bürgerinnen und Bürgern erforderlich.
In Karlsruhe fanden bisher 3 Bürgerentscheide statt:
Bürgerentscheid über die künftige
Gestaltung des Kronenplatzes im Jahre 1988
Bürgerentscheid
Stadtbahntunnel Kaiserstraße im Jahr 1996
Bürgerentscheid zur künftigen
Führung des Schienenverkehrs in der Karlsruher Innenstadt im Jahr 2002
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