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Bürgerdienste

Bürgerdienste Staat und Bürger

Amtliche Beglaubigungen
(2 Einträge)

Ausland: Verpflichtungserklärung - Einladung von Besuchern aus dem Ausland
Verpflichtungserklärung nach § 68 i.V.m. §§ 66 und 67 AufenthG, um von einer deutschen Auslandsvertretung ein Besuchsvisum bis zu 3 Monaten zu erhalten.

Berichtigung im Geburten-, Ehe- oder Sterberegister
Einen Eintrag im Personenstandsregister zu berichtigen setzt voraus, dass er von Anfang an fehlerhaft war.

Eheschließung
(6 Einträge)

Ehrenamt
Das Aktivbüro berät und informiert Sie zu Ihren Mitwirkungsmöglichkeiten. Es unterstützt und schult Sie für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit. Kontakte werden vermittelt.

Einbürgerung
Voraussetzungen und Verfahren der Einbürgerung

Eingetragene Lebenspartnerschaft
(5 Einträge)

Europäisches Führungszeugnis

Führungszeugnis
Informationen zur Beantragung

Geburt
(3 Einträge)

Gewerbesteuer
Über die Gewerbesteuerpflicht wird vom zuständigen Finanzamt im Rahmen der Festsetzung des Messbetrages entschieden.

Hundehaltung
(2 Einträge)

Kirchenaustritt
Infos zum Kirchenaustritt

Lohnsteuerkarte
(2 Einträge)

Meldewesen
(6 Einträge)

Namensänderungen
(5 Einträge)

Pass- und Ausweiswesen
(7 Einträge)

Schwerbehinderte
(3 Einträge)

Sozialversicherung: Informationen
Sozialversicherungsberatung

Sterbefall
(4 Einträge)

Steuer: Grundsteuer
Das zuständige Finanzamt erlässt für jedes grundsteuerpflichtige Objekt einen Einheitswertbescheid und einen Grundsteuermessbescheid.

Steuerliche Lebensbescheinigung
Sie diente zum Eintrag auswärtiger Kinder unter 18 Jahren auf die Lohnsteuerkarte.

Unionsbürger und Staatsangehörige der EFTA-Staaten
Staatsangehörige von Mitgliedsländern der Europäischen Union sowie der EFTA-Staaten genießen Freizügigkeit.

Urkundeninfo und Urkundenbestellung
Urkundeninfo und Urkundenbestellung

Urlaubsplanung: Information
Urlaubsplanungen für dieses Jahr stehen an,
dabei an die notwendigen Papiere denken (Reisepass, Führerschein)

Vergnügungssteuer
(2 Einträge)

Wahl
Für die Organi­sa­tion von Wahlen und Abstim­­mun­­gen im Stadt­­­ge­­biet Karlsruhe ist das Amt für Stadt­­ent­wick­­lung zuständig, das im Rahmen der Wahlvor­­­be­rei­tung den Zusatz­na­­men "Wahlamt" trägt.