Bürgerdienste
Betrieb von Alten- und Pflegeheime
Beschreibung
Zur Zeit gibt es im Stadtgebiet Karlsruhe ca. 45 Alten- und Altenwohn- und Pflegeheime, in welchen ca.
- 601 Altenheimplätze
- 2787 Pflegeheimplätze
- 778 Altenwohnheimplätze
vorhanden sind.
Hinzu kommen 6 Einrichtungen für volljährige Behinderte.
Alle Alten- und Pflegeheime werden hinsichtlich Pflege, Versorgung und Unterbringung der Heimbewohner überwacht.
Die Aufnahme des Heimbetriebes muss mindestens drei Monate vorher der zuständigen Heimaufsichtsbehörde angezeigt werden.
polizeirecht@oa.karlsruhe.deVerfahren
Erforderliche Unterlagen
Die Anzeige muss enthalten:
- Name und Anschrift des Trägers
- Art, Standort und Zahl der Heimplätze
- Ausbildung und beruflicher Werdegang des Heimleiters und des Leiters des Pflegedienstes
- Führungszeugnis des Heimleiters und des Leiters des Pflegedienstes - Belegart "N"
- Anzahl und Qualifikation des eingesetzten Personals
Daneben sind noch baurechtliche Genehmigungen, Verträge und objektbezogene Angaben erforderlich, worüber im Einzelfall informiert wird.
Dienststellen
Allgemeines Polizeirecht
- Adresse
- Kaiserallee 8
76124 Karlsruhe
Lageplan - Haltestelle
- Mühlburger Tor oder Schillerstraße
Linien 1,2,3,S1,S2,S5,S11, - Öffnungszeiten
- Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung:
otv.karlsruhe.de - Telefon / Telefax / E-Mail
- 115 (Servicecenter Stadt- und Landkreis Karlsruhe)
0721 133 - 3386 (Bürgerdienste)
0721 133-3229 (Telefax)
E-Mail: polizeirecht@oa.karlsruhe.de
Eine Nachricht senden
