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Bürgerdienste

08212000 K100215 Karlsruhe 26.04.2013 14:58:09 499 TMP_Heimaufsicht Altenheim, Altenwohnheim, Pflegeheim, Heimaufsicht, Polizeirecht, Polizeibehörde,Altersheim

Betrieb von Alten- und Pflegeheime

Beschreibung

Zur Zeit gibt es im Stadtgebiet Karlsruhe ca. 45 Alten- und Altenwohn- und Pflegeheime, in welchen ca.

  • 601 Altenheimplätze
  • 2787 Pflegeheimplätze
  • 778 Altenwohnheimplätze

vorhanden sind.

Hinzu kommen 6 Einrichtungen für volljährige Behinderte.

Alle Alten- und Pflegeheime werden hinsichtlich Pflege, Versorgung und Unterbringung der Heimbewohner überwacht.

Die Aufnahme des Heimbetriebes muss mindestens drei Monate vorher der zuständigen Heimaufsichtsbehörde angezeigt werden.

polizeirecht@oa.karlsruhe.de

Verfahren

Erforderliche Unterlagen

Die Anzeige muss enthalten:

  • Name und Anschrift des Trägers
  • Art, Standort und Zahl der Heimplätze
  • Ausbildung und beruflicher Werdegang des Heimleiters und des Leiters des Pflegedienstes
  • Führungszeugnis des Heimleiters und des Leiters des Pflegedienstes - Belegart "N"
  • Anzahl und Qualifikation des eingesetzten Personals

Daneben sind noch baurechtliche Genehmigungen, Verträge und objektbezogene Angaben erforderlich, worüber im Einzelfall informiert wird.

Dienststellen

Allgemeines Polizeirecht

Adresse
Kaiserallee 8
76124 Karlsruhe
Lageplan

Haltestelle
Mühlburger Tor oder Schillerstraße
Linien 1,2,3,S1,S2,S5,S11,

Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung:
otv.karlsruhe.de
Telefon / Telefax / E-Mail
115 (Servicecenter Stadt- und Landkreis Karlsruhe)
0721 133 - 3386 (Bürgerdienste)

0721 133-3229 (Telefax)
E-Mail: polizeirecht@oa.karlsruhe.de
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