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Warum Spätaussiedler in Deutschland zwischen allen Stühlen sitzenFrankfurter Rundschau vom 27.09.1999In Sonntagsreden willkommen, in der Praxis aber an den Rand gedrängt/Lena Khuen-Belasi über den ambivalenten Umgang mit RusslanddeutschenZwischen Sonntagsreden und dem Alltag klafft oft eine große Lücke. Gerade beim Umgang mit Spätaussiedlern ist dies der Fall, weiß die exzellente Kennerin der Materie Lena Khuen-Belasi. Bei einer Veranstaltung der Evangelischen Akademie in Bad Boll sprach Khuen-Belasi zu diesem Thema (Ihr Beitrag ist im Protokolldienst 15/98 der Akademie abgedruckt [ISSN 0170-5970]). Die Autorin arbeitet beim Internationalen Bund (IB) und gründete 1977 im Auftrag des BMFSFJ die Beratungsstelle für junge Spätaussiedler in Karlsruhe. Für die FR hat die Autorin ihr Manuskript überarbeitet und gekürzt. Das Thema eignet sich zur Auseinandersetzung in fast jeder Hinsicht. Massenhaft die Reizwörter, die damit assoziiert werden können: Einwanderungsflut, Festung Europa, russische Mafia, Jugendkriminalität, Getto, Schlägereien, Wodka, soziale Hängematte, richtige und falsche Deutsche, Wirtschaftsflüchtlinge, Fälschungen von Dokumenten, Autoschiebereien usw. Spätaussiedler in Deutschland "sitzen zwischen den Stühlen"Mit dem Ende des Kalten Krieges wurden die Grenzen durchlässig. Während bis dahin jeder dem Osten abgerungene Aussiedler als Sieg über den Kommunismus gefeiert wurde, verflüchtigte sich die Euphorie über die Vereinigung mit den diversen Brüdern und Schwestern nicht nur aus der DDR nach bereits wenigen Monaten. 1989, als die Mauer fiel, kamen 377.055 Aussiedler (ohne DDR-Zuwanderer), 1988 waren es 202.673 gewesen, im Jahr davor 78.523 - merken wir was? Und dazu noch die wachsende Zahl an Asylbewerbern. 1990 kamen dann 397.093 Aussiedler, das war der Rekord. Zum Vergleich: Als nach dem Abschluss der so genannten Ostverträge das Beratungsnetz für Spätaussiedler ausgebaut wurde, kamen im Jahr 1976, als ich eingestellt wurde, 50.000. In Anbetracht der Zuwanderungszahlen war es nicht verwunderlich, dass der Staat die Notbremse zog. Leider tat er das zunächst nicht im Rahmen einer klaren, offenen politischen Auseinandersetzung, sondern durch fragwürdig anmutende Verwaltungsakte. So nahm z. B. das Innenministerium von Baden-Württemberg ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Mai 1989 zum Anlass, die Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesvertriebenengesetzes zu ändern - immanent betrachtet ein völlig logischer Akt, denn die höchste Rechtsprechung muss schließlich umgesetzt werden. Besagtes Urteil verlangte Deutschkenntnisse zur Anerkennung eines Spätaussiedlers nach dem Bundesvertriebenen- und -flüchtlingsgesetz. Allerdings hatte dieses spezielle Urteil einen Antragsteller aus Rumänien im Visier, wo es bekanntlich ein deutsches Bildungswesen gab, so dass die Erwartung an Deutschkenntnisse plausibel war. Dreh- und Angelpunkt der restriktiven Änderungen in den Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesvertriebenen- und -flüchtlingsgesetzes, die im September 1990 in Kraft traten, waren also deutsche Sprachkenntnisse. § 6 des BVFG definiert die Volkszugehörigkeit nach den Elementen Abstammung, Sprache und Erziehung. Diese waren im Gesetz gleichrangig nebeneinander genannt. Plötzlich wurden unter Bezug auf das o. g. Bundesverwaltungsgerichtsurteil deutsche Sprachkenntnisse zum ausschlaggebenden Faktor erklärt! Wer kein Deutsch konnte, sollte kein deutscher Volkszugehöriger sein können. Obwohl es mir wie meinen Kolleginnen und Kollegen in der Beratungs- und Betreuungsarbeit vor Erschöpfung nur so vor den Augen flimmerte - das war die Turnhallen-Ära, Sie erinnern sich vielleicht an die Schlagzeilen -, war ich über diese "Verwaltungstricks" hell empört. Aus mehreren Gründen: Ich fand dieses plötzlich hervorgezauberte Argument, gemessen an der jahrzehntelangen bisherigen Praxis, unredlich: Als ich mich 1977 in Karlsruhe reihum als Gründerin der Beratungsstelle für junge Spätaussiedler vorstellte, suchte ich u. a. auch den Direktor der Volkswohnung auf. Dieser erzählte mir ausführlich von den "Russen" in bestimmten Stadtteilen, in denen Sozialwohnungen teilweise von vielen Aussiedlern bezogen worden waren. Die sprächen nur Russisch, fand er. Als ich dann kurz darauf die erste russlanddeutsche Familie kennenlernte, deren Kinder ich zu beraten hatte, konnte ich den Zusammenhang natürlich genau verstehen: Leo, Regina, Maria und Johannes waren vier Jugendliche, die ihre Kindheit in Ganztagseinrichtungen verbracht hatten, in denen Russisch gesprochen wurde. Die Eltern arbeiteten beide. Wenn die Kinder von den Eltern abgeholt wurden, stand man noch gemeinsam Schlange beim Einkaufen, dann ging es flugs nach Hause, Essen kochen, Zähne putzen, schlafen gehen... Die paar Brocken Altschwäbisch, die dann die Eltern in den wenigen Stunden noch einbringen konnten, waren nicht ausreichend, um die Kinder in einer zweiten Sprache zu erziehen. Und die Klassenkameraden, Freunde usw. waren auch russischsprachig. Außerdem war alles Deutsche, und somit auch der Gebrauch der deutschen Sprache, nach dem Zweiten Weltkrieg in der Sowjetunion negativ besetzt. Die Eltern bemühten sich darum, ihre Kinder nicht in gefährliche und unangenehme Situationen zu bringen, und sprachen schon deshalb nicht ständig Deutsch mit ihnen. Und die Kinder spürten selbst, dass Deutsch unbeliebt war, und distanzierten sich aus Selbstschutz oder auch, um die Eltern zu schützen. Jahre und Jahrzehnte hatten Kinder und Jugendliche aus der ehemaligen Sowjetunion kein Deutsch gesprochen und waren als Vertriebene mit ihren Eltern anerkannt worden - und plötzlich sollten die Regeln nicht mehr gelten? Das sah für mich schon sehr nach Manipulation aus! Die Folgen der neuen Verwaltungspraxis fand ich unmenschlich: Für die Betroffenen war die Ablehnung jeweils eine Katastrophe: Die Eltern erschienen mit ihren Kindern völlig verstört in der Beratungsstelle. Väter weinten in unseren Büros. (...) Im September 1994 gab es endlich ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim, das der komplexen politischen Geschichte Deutscher in der Sowjetunion und ihren Nachfolgestaaten gerecht wurde und fehlende Sprachkenntnisse in diesen Kontext einordnete. Auf der Ebene des Bundesverwaltungsgerichts fand diese Betrachtungsweise im Juni 1995 in einem Urteil die nötige Resonanz. Beide Urteile bezogen sich auf das bis Ende 1992 geltende Recht. Im Dezember 1992 wurde - nach langen Debatten und Schlammschlachten und Tauziehen um Artikel 16 und 116 Grundgesetz im Zusammenhang mit dem so genannten Asylkompromiss - das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz verabschiedet. Der Begriff klang für meine Ohren durchaus nach Entsorgung von deutscher Geschichte wie nach Entsorgung von unerwünschter Zuwanderung. Der Bundestag war zur Auffassung gekommen, dass inzwischen in Rumänien und Polen die politischen Verhältnisse sich so weit normalisiert hätten, dass die deutschen Minderheiten dort nicht verfolgt, sondern als Bestandteil der Gesellschaft politisch und kulturell eingebunden und respektiert seien. Somit hätten nur noch solche Angehörige der deutschen Minderheit einen Anspruch auf Anerkennung als Vertriebene, die individuell nachweisen könnten, dass sie wegen ihrer Nationalität verfolgt und diskriminiert worden seien. Für die Gruppe der Deutschen in der ehemaligen Sowjetunion nahm der Bundestag einen fortgesetzten Vertreibungsdruck an. Hier war die kollektive Verfolgung der Minderheit so massiv und lang anhaltend gewesen, dass man das Thema nicht mit ein paar Sätzen erledigen konnte. Die Lösungsansätze zur "Bereinigung" wurden anders gestrickt: Spätaussiedler nach § 4 des neuen BVFG (Bundesvertriebenen- und -flüchtlingsgesetz) waren nun deutsche Volkszugehörige aus den Nachfolgestaaten der UdSSR (und unter bestimmten Umständen, siehe oben, auch aus anderen Ländern), die vor dem 1. 1. 93, also dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes, geboren sein mussten und bestimmte Stichtagsvoraussetzungen zu erfüllen hatten, die mit Vertreibung verbunden waren. Der deutsche Volkszugehörige wurde nach § 6 des neuen BVFG folgendermaßen definiert: Abstammung von einem deutschen Staatsangehörigen oder Volkszuge- hörigen, dazu die Vermittlung bestätigender Merkmale wie Sprache, Erziehung und Kultur durch Eltern oder andere Verwandte sowie Bekenntnis zur deutschen Nationalität im Herkunftsland bis zur Ausreise. Durch diesen Paragrafen war die subjektive Komponente der Identifikation mit der Familiengeschichte als Indiz wertlos gemacht worden, es kam nur noch auf so genannte bestätigende, also "objektive" Merkmale an. Und diese sind seit einem Bundesverwaltungsgerichtsurteil aus dem November 1996 "festgeklopft" - kurz und knapp: Ohne deutsche Sprachkenntnisse kann demnach weder Erziehung noch Kultur im Sinne eines bestätigenden Merkmals vermittelt werden. (...) Dann gab es im neuen Gesetz unter § 4 noch die Abkömmlinge und die "fremdvölkischen" Ehefrauen und -männer der Spätaussiedler, die von diesen ihren Rechtsstatus abzuleiten hatten, Eingliederungshilfe, Sprachkurs und Einbürgerung bekommen konnten, jedoch keine Ansprüche nach dem Fremdrentengesetz hatten. Allerdings waren Ehepartner offenbar nur dann seriös genug für diesen Status, wenn die Ehe bereits drei Jahre bestand, bevor man ausreiste. Ist dies nicht der Fall, bleibt der Ehepartner Ausländer, mit allen Konsequenzen: z. B.: Ein eigenständiges Bleiberecht für ausländische Ehepartner ist nach dem Ausländerrecht erst nach vierjährigem Bestand der Ehe gegeben - geht die Ehe schlecht, muss der Ehepartner in unwürdigen Verhältnissen bleiben, oder er riskiert bei Trennung die Abschiebung. In unserer Beratungsarbeit nehmen die Fälle solcher Konflikte zu. Diese neu als Ausländer definierten Ehepartner können nun zusammen mit ihren Angehörigen in die Bundesländer verteilt und in Übergangswohnheime aufgenommen werden, haben aber keinen Anspruch auf Eingliederungshilfe, Sprachkurs und natürlich auch nicht auf Anwendung des Fremdrentengesetzes. Kommen sie gar im Verfahren des Familiennachzugs nach dem Ausländerrecht, so müssen sie warten, bis der Ehepartner seine Spätaussiedlerbescheinigung in der Hand hat, und sind abhängig vom Wohlwollen der aufnehmenden Gemeinde: Nach dem Ausländerrecht kann der Familiennachzug von der Existenz eines für die Familie ausreichenden Einkommens des Ehegatten und ausreichenden Wohnraums abhängig gemacht werden. Die Einteilung der Eingereisten in Spätaussiedler, Ehegatten und Abkömmlinge, in Inländer und Ausländer führt zu einem hohen Maß von Verwirrung, Desorientierung, Verunsicherung und Demütigung bei den Betroffenen, zu einem hohen Beratungs- und Betreuungsaufwand, zu materiellen Problemen und zu objektiven und subjektiven Hemmnissen für die Integration. Das unerklärte Ziel der Abschreckung ist nicht im erhofften Maße erreicht wordenIn der Psychologie gelten einander widersprechende und ausschließende Botschaften von Bezugspersonen als schädigend für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, bis hin zur Persönlichkeitsspaltung. Wenn man dies analog auf den politischen Bereich überträgt, kann man wohl sagen, dass die "Das Tor bleibt offen"-Parolen und die rechtlichen Maßnahmen mit ausschließender Zielsetzung in ihrer Verbindung zur politischen und durchaus auch persönlichen Desintegration der Spätaussiedler beitragen. Dies betrifft hier lebende (von 1950 bis jetzt eingereiste) anderthalb Millionen Deutsche aus der ehemaligen UdSSR und möglicherweise noch einmal so viele, die noch in den Herkunftsländern leben und zum Teil noch kommen werden. Sprachkenntnisse als Steuerungsinstrument für die AufnahmeDas Bundesverwaltungsamt steuert mit seinen Aufnahmebescheiden die Zahl der einreisenden Spätaussiedler. Die gesetzlich festgesetzte Aufnahmequote von maximal 225.000 Personen im Jahr wird auf diese Weise eingehalten. Die Anträge auf Anerkennung als Spätaussiedler umfassen viele Seiten und enthalten auch Fragen nach den Sprachkenntnissen. Welche Sprache ist die Muttersprache? lautet eine der brisantesten. Zahlreiche Antragsteller schrieben "Deutsch" und meinten damit, Deutsch sei die Sprache der Mutter. Auf die Frage, welche Umgangssprache in der Familie gesprochen würde, antworteten viele "Deutsch und Russisch", womit der prüfende Sachbearbeiter im Bundesverwaltungsamt oder später in einer Landesbehörde wenig über tatsächliche Kenntnisse erfährt. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 1996 mit seiner strikten Forderung nach Deutschkenntnissen für die Anerkennung nach § 4 BVFG bot zusätzliche neue Steuerungsmöglichkeiten, die flugs umgesetzt wurden: Um als Spätaussiedler nach § 4 BVFG aufgenommen zu werden, muss nun der Antragsteller noch im Herkunftsland einen Sprachtest bestehen, der ihm Sprachkenntnisse abverlangt, die für ein einfaches Gespräch über verschiedene Themen ausreichen. Der Fragebogen umfasst etwa vier DIN-A4-Seiten und soll ständig variieren (...). Besteht man den Sprachtest nicht, so kann man nach § 4 BVFG nicht anerkannt werden. In diesem Fall geht nur noch ein Antrag nach § 7 BVFG (also als Abkömmling z. B.). Aber das klappt natürlich nur, wenn man selbst wieder eine Bezugsperson hat, die nach § 4 BVFG anerkannt wird, von der man seinen Rechtsstatus ableiten kann. Zwischen 30 % bis 40 % der Teilnehmer an den obligatorischen Sprachtests fallen durch! So kann man die Bürger in Deutschland mit der Erfolgsmeldung beruhigen, dass viele derjenigen, die einen Antrag auf Aufnahme gestellt haben, sich doch entschlossen haben, dort zu bleiben, wo sie sind. Schließlich gibt es einen weiteren Sprachtest, der auf freiwilliger Grundlage abgelegt werden kann. Dieser kann einer Familie besonders gute Sprachkenntnisse attestieren. Deren Anträge werden dann bevorzugt, nämlich beschleunigt behandelt, weil diese gute Voraussetzungen für die Integration mitbringen. Sprachkenntnisse als Motivationsinstrument zum Bleiben im HerkunftslandDer Beauftragte der vormaligen Bundesregierung für Aussiedlerfragen hat im von ihm herausgegebenen "Info-Dienst Deutsche Aussiedler" im Oktober 1997 die "Sprachoffensive der Bundesregierung für die Deutschen in Russland und Kasachstan" vorgestellt. Seit 1996 gibt es eine für die dort lebenden Deutschen konzipierte "Breitenarbeit", die den außerschulischen Deutschunterricht verstärkt, das Angebot an Begegnungsstätten erweitert und den Informationsstand und die Perspektiven der dort lebenden deutschen Minderheit verbessern soll. Der damals aktuelle Stand: In 58 Gebieten und Regionen der Russischen Föderation gab es an 327 Orten einen Sprachkurs sowie an 119 Orten in 17 Gebieten von Kasachstan, also an fast 450 Orten insgesamt. Etwa 94.000 Teilnehmer an Sprachkursen sollte es im Herbst 97 geben. In den Jahren 1996 und 1997 hat es insgesamt 78 Jugendlager gegeben, in denen 4.500 Jugendlichen ein deutschsprachiges Programm angeboten worden ist. 300 Begegnungsstätten gibt es bis jetzt. (...) In der Russischen Föderation leben nach Angaben dieses Heftes etwa eine Million Personen in russlanddeutschen Familien, in Kasachstan 300.000 Menschen, in der Ukraine 100.000. In Kirgisien, Usbekistan und den anderen Republiken liegen die Zahlen unter 50.000. Spracherwerb in DeutschlandWenn wir von "Sprache zur Mitsprache" reden wollen, müssen wir erörtern, in welchem Umfang und auf welche Weise die Sprachvermittlung für Spätaussiedler in Deutschland stattfindet. Wo sind sie geblieben, die Zeiten, als Spätaussiedler zwölf Monate Deutsch lernen konnten und in dieser Zeit Unterhaltsgeld bezogen, alles finanziert nach dem AFG (Arbeitsförderungsgesetz). Diese Vorgehensweise hatte nichts damit zu tun, dass man das Füllhorn über den armen Brüdern und Schwestern von drüben ausschütten wollte - man wusste einfach, dass ohne Sprachkenntnisse keine berufliche und soziale Eingliederung erfolgen kann. Und man wusste, dass Deutsch als Zweitsprache zu lernen seine Zeit braucht, schon gar dann, wenn der Schüler schon etliche Jahre keine Schulbank mehr gedrückt hat und mit ganz anderen Dingen beschäftigt war als mit Grammatik und Vokabeln. Natürlich weiß man das immer noch, aber man tut einfach so, als sei das beliebig, weil man das Geld für anderes braucht. Inzwischen dauern die Kurse nach dem AFG sechs Monate. Die meisten Teilnehmer werden daher mit unzureichenden Sprachkenntnissen in die Arbeitslosigkeit und in den Sozialhilfebezug entlassen. Die Folgekosten dieser Art von Förderung sind um etliches höher als gute Sprachkurse, aber da dies eine andere Behörde auszubaden hat, kann man das offenbar ignorieren, auch regen sich ja nicht so viele Wähler über solche Zusammenhänge auf, und schon gar nicht dauerhaft. Spracherwerb in der SchuleDie Länder wie übrigens auch die Kommunen verweisen immer wieder gerne darauf, dass die Eingliederung der Spätaussiedler Bundessache sei, der Bundestag habe das Bundesvertriebenen- und -flüchtlingsgesetz/das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz verabschiedet - wir erinnern uns: Spätaussiedler sitzen zwischen den Stühlen ... Aber Bildung ist nun einmal Ländersache. Also muss das Land etwas tun: In Baden-Württemberg z. B. gibt es eine Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport, die die Eingliederung von Spätaussiedlern in die Schulen des Landes regelt. Die allerneueste Fassung stammt vom 25. August 1997. Fast der ganze Text ist derselbe wie der von 1990, mit ganz kleinen, feinen Änderungen: "soll" wird durch "kann" an manchen Stellen ersetzt, man soll die Schulen nicht so festnageln können, dass sie genügend Förderstunden für Spätaussiedler in Regelklassen zur Verfügung stellen sollen, es hapert ja schon an den nötigen Deputaten für den Pflichtbereich. Die für mich interessante Fragestellung lautet: Wieso gehört es nicht in den Pflichtbereich aller Schulen, genügend Deutschunterricht für Schüler zu erteilen, die Deutsch lernen müssen, um die Schulen des Landes erfolgreich zu durchlaufen? Wieso leistet sich Deutschland, dass sich angeblich als Wirtschaftsstandort verbessern will, diese sträfliche Vernachlässigung ihres so genannten "Humankapitals", nämlich aller Schüler, Auszubildenden und Studierenden? Wenn große Teile der Schüler in Klassen mangels ausreichender Förderung das erforderliche Leistungsniveau nicht erreichen, drückt das nämlich den Kenntnisstand aller nach unten! Spätaussiedler-Schüler, die der allgemeinen Schulpflicht unterliegen, werden in Baden-Württemberg mit anderen, noch nicht Deutsch sprechenden Schülern in so genannte Internationale Vorbereitungsklassen an Grund- und Hauptschulen zusammengefasst, wenn es mindestens zehn solche Schüler gibt. (...) In der Regel sitzen Schüler aus zwei bis vier Jahrgangsstufen zusammen und erhalten bis zu 25 Stunden Deutschunterricht in der Woche, oft genug von Lehrern, die dazu nicht ausreichend motiviert und vorbereitet sind. Nach einem Schuljahr sollen sie in die Regelklasse wechseln, in der sie den dann dringend nötigen zusätzlichen Förderunterricht in Deutsch (um den Anschluss im Wortschatz, den neuen Inhalten, dem Kommunikationstempo überhaupt zu bekommen) nicht erhalten. Und weil die Schule nicht mindestens vier Stunden Deutschförderung nachweist (das Land als für Bildung zuständig muss vorrangig fördern), verweigert der Bund (das BMFSFJ) die Finanzierung von außerschulischem Nachhilfeunterricht aus Mitteln des sogenannten Garantiefonds. Auch zum Nachlernen der Fremdsprache Englisch werden fast nirgends Deputate eingeplant. (...) Die derzeitige "Regelung" verweigert Spätaussiedlern Bildungschancen: Wer z. B. im siebten Schuljahr eingereist ist, ein Jahr lang in der Förderklasse Deutsch lernte, danach in die siebte Regelklasse kam, kein Englisch in der Schule nachholen konnte und in der Hauptschulabschlussprüfung in Russisch überprüft worden ist, kann die zweijährige Berufsfachschule, die zur mittleren Reife führen würde, nicht besuchen - denn dort wäre Englisch zu prüfen! So lässt der Staat ausgerechnet die motiviertesten Schüler "draußen vor der Tür" ... In Baden-Württemberg sind 1996 insgesamt 5.116 Kinder und Jugendliche im Schulbesuchsalter von sechs bis 17 Jahren eingereist, die als Deutsche hier bleiben, 1995 waren es 4.996. Bundesweit waren es 1996 insgesamt 45.748 und 1995 sogar 56.764 (Quelle: Info-Dienst Deutsche Aussiedler). Wenn wir uns klarmachen, dass eine neue Sprache im Zeitraum von mindestens zwei (wenn nicht mehr) Jahren gelernt werden muss, eine weitere Fremdsprache erst im zweiten, dritten und vierten Jahr zusätzlich erworben werden kann, dann lässt diese Gesellschaft jährlich Hunderttausende von Schülern im Stich! Schüler, die nicht mehr der allgemeinen Schulpflicht unterliegen, aber noch berufsschulpflichtig sind (in Baden-Württemberg: bis 18 Jahre), müssen ins so genannte Berufsvorbereitungsjahr. Vielleicht haben sie Glück und leben an einem Ort, an dem es ein "BVJ neuen Typs" mit verstärktem Deutschunterricht gibt (bis zu zehn Stunden Deutsch in der Woche, der Rest heißt dann "fachtheoretischer Deutschunterricht" und "praktischer Deutschunterricht" und umfasst die üblichen in diesem Schultypus unterrichteten Fächer wie Mathematik, Wirtschaftskunde und Werkstattunterricht; erteilt von den Lehrern, die diesen Unterricht für alle geben). Wenn die Jugendlichen an einem Ort leben, an dem nur das normale BVJ angeboten wird, haben sie ganze vier Stunden Deutsch in der Woche - es sei denn, sie können von ihrem Wohnort aus einen Sprachkurs nach dem Garantiefonds besuchen und werden dafür auch von der Berufsschulpflicht befreit. Aus all diesen Gründen haben die jungen Spätaussiedler anschließend die schlechtesten Chancen auf Ausbildungsplätze. Sie gehören zu den benachteiligten Jugendlichen, die vielleicht noch ein paar Warteschleifen in Schulen und berufsvorbereitenden Maßnahmen drehen, bevor sie im Wettbewerb sang- und klanglos untergehen, um teilweise anschließend plötzlich als Ruhestörer, Randalierer, Kriminelle und Außenseiter-Russkis in die Schlagzeilen zu geraten. (...) Sprache und bikulturelle IdentitätDas Dilemma junger Spätaussiedler aus den Nachfolgestaaten der UdSSR in ihrer neuen Umgebung besteht in folgenden Faktoren:
Fazit: Echte Integrationschancen wird nur eine Politik bieten, die klar und eindeutig dem russischen Identitätsteil seine Existenzberechtigung zuspricht, ihn akzeptiert und in seiner Bedeutung für die Entwicklung der Betroffenen würdigt, damit aktiv und positiv unter Einbeziehung seiner internationalen Aspekte arbeitet und darüber hinaus die erforderliche Deutschförderung sichert. (...) |