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Die Wappen in KarlsruheWappen gibt es in unserer Kultur bereits seit der Mitte des zwölften Jahrhunderts. Meist auf dem Schild oder dem Banner angebracht, dienten sie ursprünglich den Rittern als weithin sichtbares Erkennungszeichen im Kampfgetümmel. Über diese kriegerische Funktion hinaus hielten die Wappen aber auch bald Einzug in friedlichere Bereiche. So wurden sie unter anderem Kennzeichen von Dörfern und Städten. Zur Überwachung des Gebrauchs von Wappen wurden eigene Beamte eingesetzt, die Herolde, nach denen auch die Wappenkunde als Heraldik bezeichnet wird. Bildquellen aus der Frühzeit der kommunalen Wappen gibt es allerdings so gut wie keine. Einzig die Stadt-, Dorf- und Gerichtssiegel zeugen als Vorläufer von deren Existenz. Gar bis ins 19. Jahrhundert gab es im Gebiet des 1806 entstandenen Großherzogtums Baden keine verbindlichen Verordnungen, die den Gebrauch von Siegeln und Wappen regelten. Erst die badischen Organisationsedikte der Jahre 1803 bis 1809 enthielten auch Vorschriften über den Umgang mit Siegeln. Bis zum Jahr 1895 dauerte es, bis durch das großherzogliche Innenministerium eine einheitliche Gestaltung der Gemeindewappen eingeleitet wurde. Nach Entwürfen des Generallandesarchives Karlsruhe erhielten bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges nahezu alle badischen Gemeinden ein neues oder ein nach heraldischen Gesichtspunkten umgestaltetes Wappen. Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg von 1955 schrieb ausdrücklich das Recht der Gemeinden auf ihre bisherigen Wappen fest. Eingemeindete Orte waren allerdings nicht mehr berechtigt, ihre Wappen für offizielle Zwecke weiterzuführen. Die Beschreibung der Wappen nach festgelegten Vorschriften, in der heraldischen Fachsprache die "Blasonierung", verfolgt das Ziel, die Wappen allein damit nachzeichnen zu können. Auf den ersten Blick verwirrend für den Laien ist vor allem die Beschreibung des Wappens aus der Sicht des Wappenträgers. Heraldisch rechts bedeutet also für den Beschauer links, heraldisch links demzufolge rechts. Von einem gespaltenen Schild spricht man, wenn es senkrecht, wie z. B. in Mühlburg, von einem geteilten Schild, wenn es waagrecht geteilt ist (z. B. Wettersbach). Ein Schrägbalken verläuft von rechts oben nach links unten (z. B. Durlach und Karlsruhe). Bei der Gestaltung der Wappen griff man häufig auf einfache geometrische Figuren zurück, durch die der Schild charakteristisch aufgeteilt oder mit Kurven, Spitzen, Rauten und ähnlichen Figuren gestaltet wurde. Diese Zeichen werden in der Fachsprache Heroldsstücke oder Heroldsbilder genannt (z. B. Durlach). Daneben gibt es zahlreiche Bilder aus der Natur und aus dem menschlichen Leben, die sogenannten gemeinen Figuren (z. B. Grünwinkel). Besondere Regeln müssen auch bei der Farbgestaltung beachtet werden: Außer den vier heraldischen Farben Blau, Grün, Rot und Schwarz dürfen noch die sogenannten Metalle Gold und Silber sowie die Fleischfarbe verwendet werden, wobei aber Farbe nicht auf Farbe und Metall nicht auf Metall stoßen darf. Auf den folgenden Seiten werden die Wappen der Stadt Karlsruhe und ihrer eingemeindeten Vororte mit der jeweiligen amtlichen Wappenbeschreibung und einer knappen historischen Information vorgestellt. Da die Wappen oftmals auf alte Ordenszeichen zurückgehen, deren Ursprung nicht mehr zuverlässig ermittelt werden kann, lassen sich nicht immer zufriedenstellende Erklärungen finden. Literatur und Quellen:
Knappe Einführungen in die Heraldik enthalten fast alle Wappenbücher, so etwa:
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